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OLG Hamburg, 23.03.2000 - 3 U 80/99 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
Kurzfassungen/Presse
- beck.de (Leitsatz)
Keine Entbündelung der T-Online-Entgelte
Verfahrensgang
- LG Hamburg - 416 O 46/99
- OLG Hamburg, 23.03.2000 - 3 U 80/99
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 544
- MMR 2000, 611
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Stuttgart, 01.08.2002 - 2 U 47/01
Wettbewerbsrechtliche Störerhaftung: Verantwortlichkeit eines Resellers von …
Diese funktionsbezogene Abgrenzung der Anwendungsbereiche des TKG und TDG ist erforderlich, weil andernfalls das TDG, welches gemäß § 2 Abs. 1 TDG definitionsgemäß die Übermittlung von Daten mittels Telekommunikation voraussetzt, ohne wesentlichen Anwendungsbereich bliebe (so zu Recht die überwiegende Ansicht, vgl. insb. BGH NJW 2002, 361, 362; OLG Hamburg CR 2000, 363;… vgl. auch Roßnagel/Spindler, Recht der Multimedia-Dienste, 1999, § 2 TDG, Rn. 36 f; ders. JZ 2002, 408;… Beck TKG-Komm/Schuster, 2. Aufl., § 4 Rn. 49;… Beck IuKDG-Komm/Tettenborn, 2001, § 2 TDG, Rn. 88; Draznin MDR 2002, 265;… ausführlich Sieber, Verantwortlichkeit im Internet, Rn. 266 ff; Bleisteiner, Rechtliche Verantwortlichkeit im Internet, S. 109; kritisch etwa Hahn TMR 2002, 43, 44: bei der "leidigen Zuordnungsfrage" sei "jede Meinung vertretbar und begründbar"). - OLG Hamburg, 06.04.2000 - 3 U 112/99
Zulässigkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren
Daraufhin hatte das Landgericht in dem vorangegangenen Verfahren gleichen Rubrums mit Verfügungsurteil vom 12. März 1999 das Anbieten dieses "T-Online-Standardtarifs" untersagt, ohne das Angebot "zugleich zu entbündeln" d.h. die Nutzung des Dienstes 'T-Online' auch ohne den Zugang über das Telefonnetz der Deutschen Telekom AG als eigenständige Leistung anzubieten, in der Leistungsbeschreibung gesondert aufzuführen und gesondert zu tarifieren" (Anlage ASt AS 1 -, vgl. auch die Beiakte Landgericht Hamburg 416 O 46/99 = OLG Hamburg 3 U 80/99).