Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 23.10.2015 - 9 U 91/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,40404
OLG Hamburg, 23.10.2015 - 9 U 91/15 (https://dejure.org/2015,40404)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.10.2015 - 9 U 91/15 (https://dejure.org/2015,40404)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. Januar 2015 - 9 U 91/15 (https://dejure.org/2015,40404)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,40404) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe der Vollstreckungssicherheit bei Verurteilung zur Stellung einer Bausicherheitsleistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 648a Abs. 3 ; ZPO § 708 ; ZPO § 709
    Höhe der Vollstreckungssicherheit bei Verurteilung zur Stellung einer Bausicherheitsleistung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verurteilung zur Stellung einer Sicherheit nach § 648a BGB: Höhe der Vollstreckungssicherheit?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Durchsetzung einer Sicherheit nach §648 a BGB

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Bemessung der Vollstreckungssicherheit für Anspruch auf Bauhandwerkersicherheit gemäß § 648a BGB

Besprechungen u.ä. (2)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Bemessung der Vollstreckungssicherheit für Anspruch auf Bauhandwerkersicherheit gemäß § 648a BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verurteilung zur Stellung einer Sicherheit nach § 648a BGB: Höhe der Vollstreckungssicherheit? (IBR 2016, 87)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2016, 720
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 09.01.2019 - 12 U 123/18

    Vorläufige Vollstreckbarkeit; Höhe der Sicherheitsleistung;

    b) Das Oberlandesgericht Hamburg hat die Sicherheitsleistung in Höhe der Kosten eines Verfahrens auf Herausgabe bzw. Kraftloserklärung einer Sicherheitsleistung zuzüglich Avalzinsen in Höhe von 2 % für einen Zeitraum von fünf Jahren sowie einen Sicherheitszuschlag in Höhe von 5 % auf den Betrag der ausgeurteilten Bauhandwerkersicherung bemessen (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Teilurteil vom 23. Oktober 2015 - 9 U 91/15 -, juris).
  • OLG Karlsruhe, 11.10.2016 - 8 U 102/16

    Vorläufig vollstreckbares Urteil über die Stellung einer Bauhandwerkersicherheit:

    Im Falle der Verurteilung zur Stellung einer Bauhandwerkersicherung bemisst sich die nach § 709 Satz 1 ZPO zu bestimmende Sicherheit grundsätzlich nach dem Betrag der ausgeurteilten Sicherheit nebst Kostenzuschlag und möglicher weiterer Vollstreckungsschäden; auf die Wahrscheinlichkeit des Eintritts des Sicherungsfalles kommt es nicht an (Abweichung von Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Teilurteil vom 23.10.2015 - 9 U 91/15 -, juris Rn. 5-9).

    Nach der Konzeption des § 709 ZPO ist die Höhe der zu leistenden Sicherheit unbeschadet der Wahrscheinlichkeit des Eintritts des Sicherungsfalles zu bestimmen (a.A. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Teilurteil vom 23.10.2015 - 9 U 91/15 -, juris Rn. 5 - 9).

  • LG Dortmund, 01.08.2018 - 5 O 71/18

    Auch Planer können eine § 648a BGB-Sicherheit verlangen!

    Die Verurteilung zu einer Bauhandwerkersicherung nach §§ 648a a.F., 232 ff. BGB führt nämlich nicht zu einer Vollstreckung einer Geldforderung, sondern zu einer Vollstreckung wegen Nichterfüllung einer vertretbaren Handlung (vgl. OLG Hamburg, Teilurteil vom 23.10.2015 - 9 U 91/15).
  • LG Frankfurt/Main, 18.02.2021 - 20 O 44/20

    Klage auf § 650f BGB-Sicherheit ist parallel zur Werklohnklage zulässig!

    Soweit teils (vgl. KG BeckRS 2018, 36278 und - Berichtigungsbeschluss - BeckRS 2018, 36282; Hildebrand , in: Nicklisch, u.A., VOB/B, 5. Aufl., § 650f BGB Rn. 70; abgestuft hingegen, als "Mittelweg" deklarierend: OLG Hamburg BeckRS 2016, 7728), die Auffassung einer vorläufigen Vollstreckbarkeit ohne Sicherheitsleistung postuliert wird, findet diese Ansicht keinen Rückhalt in der ZPO.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht