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   OLG Hamburg, 23.11.2017 - 5 U 254/15   

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OLG Hamburg, 23.11.2017 - 5 U 254/15 (https://dejure.org/2017,66911)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.11.2017 - 5 U 254/15 (https://dejure.org/2017,66911)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. November 2017 - 5 U 254/15 (https://dejure.org/2017,66911)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 16.07.2015 - IX ZR 197/14

    Rechtsanwaltshaftung: Beweiserleichterung für den Ursachenzusammenhang zwischen

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.11.2017 - 5 U 254/15
    Der Geschädigte muss daher nur die Anknüpfungstatsachen, also diejenigen Umstände darlegen und ggf. beweisen, aus denen sich ohne das schädigende Ereignis wahrscheinlich ein Gewinn ergeben hätte (vgl. BGH, NJW 2015, 3447, 3450 m.w.N.).

    Vielmehr ist von der Klägerin auch im Lichte der §§ 252 BGB, 287 ZPO Vortrag tragfähiger Anknüpfungstatsachen, die geeignet sind, immerhin eine hinreichende Wahrscheinlichkeit des Gewinnentgangs zu begründen und einer Schadensschätzung eine genügende Grundlage zu geben, zu fordern (vgl. BGH, WRP 2016, 1142, 1145 - Deltamethrin II; BGH, NJW 2015, 3447, 3450; BGH, NJW-RR 1996, 1077, 1078).

  • BGH, 09.04.1992 - IX ZR 104/91

    Darlegungslast und Schadensermittlung bei entgangenen Gewinn

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.11.2017 - 5 U 254/15
    Die Klägerin als Anspruchstellerin muss nach allgemeinen Regeln darlegen und beweisen, dass die einstweilige Verfügung für den von ihr geltend gemachten Gewinnentgang (§§ 249, 252 BGB) ursächlich geworden ist (vgl. BGH, BB 1992, 1300).

    Dabei kommt ihm zudem auch die Beweiserleichterung des § 287 ZPO zugute, wonach das Gericht einen Mindestschaden auch ohne Beweisaufnahme schätzen kann (vgl. BGH, BB 1992, 1300; BGH, WRP 2007, 550, 551 f.).

  • BGH, 20.07.2006 - IX ZR 94/03

    Voraussetzungen und Umfang des Schadensersatzes bei ungerechtfertigter

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.11.2017 - 5 U 254/15
    Ist die Reserveursache, die bei rechtmäßigem Alternativverhalten denselben Schaden bewirkt hätte, ebenfalls von dem Schädiger zu verantworten, so ist für die Verneinung der Zurechenbarkeit kein Raum (vgl. BGH, MMR 2007, 42, 44).

    Wie sich aus dem Wortlaut des § 945 ZPO ohne weiteres ergibt, genügt vielmehr die Vollziehung der einstweiligen Verfügung, die hier unstreitig durch Zustellung im Parteibetrieb (vgl. §§ 936, 922 Abs. 2 ZPO) stattgefunden hat (vgl. a. BGH, NJW 1990, 122, 124; ebenso BGH, MMR 2007, 42, 43).

  • LG Hamburg, 27.11.2015 - 315 O 543/08

    Schadensersatz nach Erwirkung einer einstweiligen Verfügung

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.11.2017 - 5 U 254/15
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 27.11.2015, Az. 315 O 543/08, wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des am 27. November 2015 verkündeten Urteil[s] des Landgerichts Hamburg, Aktenzeichen 315 O 543/08, werden die Beklagten verurteilt, an die Klägerin EUR 8.250.000,00 nebst 5 Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit als Gesamtschuldner zu zahlen.

  • BGH, 21.01.2016 - I ZR 90/14

    Deltamethrin II - Aufhebung des Urteils im Revisionsverfahren bei fehlender

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.11.2017 - 5 U 254/15
    Vielmehr ist von der Klägerin auch im Lichte der §§ 252 BGB, 287 ZPO Vortrag tragfähiger Anknüpfungstatsachen, die geeignet sind, immerhin eine hinreichende Wahrscheinlichkeit des Gewinnentgangs zu begründen und einer Schadensschätzung eine genügende Grundlage zu geben, zu fordern (vgl. BGH, WRP 2016, 1142, 1145 - Deltamethrin II; BGH, NJW 2015, 3447, 3450; BGH, NJW-RR 1996, 1077, 1078).
  • BGH, 10.07.2012 - VI ZR 341/10

    Geschäftsführer- bzw. Vorstandshaftung durch Schutzgesetzverletzung:

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.11.2017 - 5 U 254/15
    Wird eine Teilklage - wie hier - auf mehrere prozessuale Ansprüche gestützt muss - worauf erstinstanzlich bereits das Landgericht hingewiesen hatte - angegeben werden, wie sich der eingeklagte Betrag auf die einzelnen Ansprüche verteilen soll und in welcher Reihenfolge diese Ansprüche bis zu der geltend gemachten Gesamtsumme zur Entscheidung des Gerichts gestellt werden sollen (vgl. BGH, NJW 2012, 3439, 3443 m.w.N.).
  • BGH, 10.12.2009 - I ZB 36/09

    Sittenwidrige Härte i.S.v. § 765a Abs. 1 S. 1 Zivilprozessordnung ( ZPO ) durch

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.11.2017 - 5 U 254/15
    Die Norm begründet eine verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung und stellt daher eine Ausnahmevorschrift dar (vgl. BeckOK-ZPO-Mayer, 25. Ed., § 945 Rn. 6), die nach allgemeinen Regeln eng auszulegen ist (vgl. zur Auslegungsregel "Singularia non sunt extendenda" im Zwangsvollstreckungsrecht BGH, NJW 2010, 1002).
  • BGH, 28.02.1996 - XII ZR 186/94

    Anforderungen an die Darlegung entgangenen Gewinns

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.11.2017 - 5 U 254/15
    Vielmehr ist von der Klägerin auch im Lichte der §§ 252 BGB, 287 ZPO Vortrag tragfähiger Anknüpfungstatsachen, die geeignet sind, immerhin eine hinreichende Wahrscheinlichkeit des Gewinnentgangs zu begründen und einer Schadensschätzung eine genügende Grundlage zu geben, zu fordern (vgl. BGH, WRP 2016, 1142, 1145 - Deltamethrin II; BGH, NJW 2015, 3447, 3450; BGH, NJW-RR 1996, 1077, 1078).
  • BGH, 02.11.1995 - IX ZR 141/94

    Schadensersatz wegen Erfüllung einer einstweiligen Unterlassungsverfügung

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.11.2017 - 5 U 254/15
    § 945 ZPO beruht - wie auch § 717 Abs. 2 ZPO - auf dem Rechtsgedanken, dass derjenige, der die Vollstreckung aus einem noch nicht endgültigen Titel betreibt, das Risiko zu tragen hat, dass sich sein Vorgehen nachträglich als unberechtigt erweist (BGH, NJW 1996, 198, 199 m.w.N.).
  • BGH, 13.04.1989 - IX ZR 148/88

    Festsetzung von Ordnungsmitteln aufgrund einer einstweiligen Verfügung;

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.11.2017 - 5 U 254/15
    Wie sich aus dem Wortlaut des § 945 ZPO ohne weiteres ergibt, genügt vielmehr die Vollziehung der einstweiligen Verfügung, die hier unstreitig durch Zustellung im Parteibetrieb (vgl. §§ 936, 922 Abs. 2 ZPO) stattgefunden hat (vgl. a. BGH, NJW 1990, 122, 124; ebenso BGH, MMR 2007, 42, 43).
  • BGH, 06.02.2007 - X ZR 117/04

    Meistbegünstigungsvereinbarung

  • BGH, 19.01.2006 - I ZR 98/02

    Verwarnung aus Kennzeichenrecht II

  • BGH, 21.12.2005 - X ZR 72/04

    Detektionseinrichtung II

  • BGH, 25.10.1977 - VI ZR 166/75

    Schadensersatz nach Zwangsvollstreckung aus einem später aufgehobenen Titel

  • EuGH, 07.03.1995 - C-68/93

    Shevill u.a. / Presse Alliance

  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"

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