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   OLG Hamburg, 23.12.2020 - 13 Kap 18/19   

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https://dejure.org/2020,52960
OLG Hamburg, 23.12.2020 - 13 Kap 18/19 (https://dejure.org/2020,52960)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.12.2020 - 13 Kap 18/19 (https://dejure.org/2020,52960)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. Dezember 2020 - 13 Kap 18/19 (https://dejure.org/2020,52960)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • drik.de

    SilviRom Forest 2 GmbH & Co. KG: Musterentscheid ist ergangen

  • diebewertung.de

    Musterentscheid SilviRom Forest 2 GmbH & Co. KG

Kurzfassungen/Presse

  • diebewertung.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Musterverfahren SilviRom Forest 2 GmbH & Co. KG

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.10.2017 - III ZR 254/15

    Haftung aus fehlerhafter Kapitalanlageberatung: Erforderlichkeit der Angabe der

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.12.2020 - 13 Kap 18/19
    Aus der Rechtsprechung des BGH (insbesondere BGH III ZR 254/15, Urteil vom 22.01.2019) kann nichts anderes hergeleitet werden: Allerdings hat der BGH aaO. Rn. 22 hergeleitet, dass bei einem private-equity-Dachfonds keine Detail-Informationen über die einzelnen Zielfonds gegeben werden müssen, da eben die Auswahl der konkreten Anlageobjekte nach dem Anlagekonzept gerade beim Management des Dachfonds liegen solle.

    Aus BGH III ZR 254/15, Urteil vom 22.01.2019, kann nichts anderes hergeleitet werden: Allerdings hat der BGH aaO. Rn. 22 hergeleitet, dass bei einem private-equity-Dachfonds keine Detail-Informationen über die einzelnen Zielfonds gegeben werden müssen, da eben die Auswahl nach dem Anlagekonzept gerade beim Management des Dachfonds liegen solle.

  • BGH, 06.10.2020 - XI ZB 28/19

    Kapitalanleger-Musterverfahren: Erkennbarkeit von Prospektfehlern in einem

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.12.2020 - 13 Kap 18/19
    Der Wegfall dieser konkreten Erwerbsaussicht stellte aus objektiver Sicht einen die Chancen des Anlageprojektes verschlechternden Umstand dar, der für die Frage, ob die Anlageentscheidung "eher ja oder eher nicht' zu fällen ist (vgl. Insoweit BGH XI ZB 28/19, Beschluss vom 06.10.2020, Rn. 25) von Bedeutung ist, weshalb nach Auffassung des Senats eine Pflicht zur ausdrücklichen Information solcher Anleger, die dem Fonds erst beitraten, nachdem die fraglichen vertraglichen Rechte hinsichtlich der drei Flächen des "Initialportfolios' ausgelaufen waren, darüber erforderlich war, dass die im Prospekt ausführlich beschriebenen Flächen des "Initialportfolios' definitiv nicht mehr für einen Erwerb in Frage kamen.
  • BGH, 20.04.2021 - XI ZB 2/21

    Bestimmung der Musterrechtsbeschwerdeführerin auf Seiten der Musterbeklagten nach

    Gegen den Musterentscheid des 13. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg vom 23. Dezember 2020 (13 Kap 18/19) ist beim Bundesgerichtshof (XI ZB 2/21) durch die Musterbeklagten, den Musterkläger und fünf Beigeladene Rechtsbeschwerde eingelegt worden.
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