Rechtsprechung
OLG Hamburg, 23.12.2021 - 2 Ws 124/21 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,57961) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 112 StPO, Art 2 Abs 2 S 2 GG
Fortdauer der Untersuchungshaft nach Verurteilung und Revisionseinlegung und einer Verfahrensverzögerung von etwa 15 Wochen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 08.04.2020 - 625 KLs 13/20
- LG Hamburg, 14.12.2020 - 625 KLs 13/20
- LG Hamburg, 08.04.2021 - 625 KLs 13/20
- OLG Hamburg, 23.12.2021 - 2 Ws 124/21
- BGH, 22.06.2022 - 5 StR 509/21
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Zweibrücken, 06.10.2022 - 1 Ws 184/22
Bedeutung des Beschleunigungsgebots nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils
Verzögerungen fallen allerdings nach dem erstinstanzlichen Urteil geringer ins Gewicht als vor diesem Zeitpunkt (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 23.12.2021 - 2 Ws 124/21). - OLG Bremen, 20.10.2022 - 1 Ws 107/22
Fortdauer der Untersuchungshaft zwischen tatrichterlicher Verurteilung und …
Ist vor der zu überprüfenden Haftentscheidung bereits ein - wenn auch nicht rechtskräftiges - Urteil ergangen, ist das in der Regel bereits ein Indiz für den dringenden Tatverdacht, weil der Tatrichter seine Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten in der Hauptverhandlung auf Grund einer umfassenden Würdigung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände gewinnt und damit über Erkenntnisgrundlagen verfügt, die denen des Beschwerdegerichts, das lediglich nach Aktenlage entscheidet, überlegen sind (vgl. die ständige Rechtsprechung des Hanseatischen OLG in Bremen, zuletzt u.a. Beschluss vom 06.11.2018 - 1 Ws 107/18; siehe auch Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 23.12.2021 - 2 Ws 124/21, juris Rn. 22, StV 2022, 174).