Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 24.04.1970 - 2 Ss 46/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,2166
OLG Hamburg, 24.04.1970 - 2 Ss 46/70 (https://dejure.org/1970,2166)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24.04.1970 - 2 Ss 46/70 (https://dejure.org/1970,2166)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24. April 1970 - 2 Ss 46/70 (https://dejure.org/1970,2166)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1970,2166) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschäftigung noch nicht 21-jähriger mit sittlich gefährdenden Tätigkeiten; Zulässigkeit der Beschäftigung einer 19-jährigen Französin als Striptease-Tänzerin; Vorliegen einer französischen Volljährigkeitserklärung; Altersmäßige Beschränkung für die Aufnahme einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 2312 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.04.1970 - 2 Ss 46/70
    Diese ist nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG zulässig, weil sie auf vernünftigen Erwägungen beruht an den Arbeitgeber nicht übermäßig oder unzumutbar belastet (vgl. BVerfGE 7, 377, 406) [BVerfG 11.06.1958 - 1 BvR 596/56] , denn Striptease-Tänzerinnen über 21 Jahre dürfen beschäftigt werden.

    Solche Beschränkungen sind zulässig, wenn dadurch ein Gemeinschaftsgut, das der Freiheit des Einzelnen vorgeht, geschützt werden soll und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zwischen der angeordneten Beschränkung und dem erstrebten Zweck gewahrt bleibt (BVerfGE 7, 377, 406 [BVerfG 11.06.1958 - 1 BvR 596/56] /7).

  • BGH, 20.05.1952 - 1 StR 490/51
    Auszug aus OLG Hamburg, 24.04.1970 - 2 Ss 46/70
    Wer, wie der Angeklagte, weiß, daß sein Tun möglicherweise gegen Strafbestimmungen verstößt, aber dennoch handelt und damit bewußt das Risiko eines Strafverfahrens, also auch möglicherweise seine Verurteilung in Kauf nimmt, hat das Unrechtsbewußtsein (vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 1952, 1 StR 490/51 in JR 1952, 285).
  • BVerfG, 16.06.1959 - 1 BvR 71/57

    Hebammenaltersgrenze

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.04.1970 - 2 Ss 46/70
    Dieser ist nur insoweit heranzuziehen, als nicht bestimmte Lebensbereiche durch besondere Grundrechte geschützt sind (BVerfGE 9, 338, 343) [BVerfG 16.06.1959 - 1 BvR 71/57] .
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54

    Frauenarbeitszeit

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.04.1970 - 2 Ss 46/70
    Es kann dahingestellt bleiben, ob eine solche Ausdehnung erwogen werden müßte, wenn sich in Zukunft auch ein männlicher Striptease nach der Art des weiblichen Striptease entwickeln sollte oder ob dann eine ungleiche Behandlung männlicher und weiblicher heranwachsender Stripper auf Grund einer geschlechtsbedingt verschiedenen Auswirkung einer solchen Tätigkeit auf die sittliche Gefährdung von weiblichen und männlichen Heranwachsenden gerechtfertigt erschiene, wie dies für die Ausübung des homosexuellen männlichen und weiblichen Geschlechtsverkehrs und seine unterschiedliche Strafbarkeit durch das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 10. Mai 1957 - BVerfGE 6, 389 - ausgeführt ist [vgl. auch BVerfGE 5, 9, 12 f [BVerfG 25.05.1956 - 1 BvR 53/54]ür die AZO].
  • BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52

    Strafvorschriften gegen männliche Homosexualität verstoßen nicht gegen

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.04.1970 - 2 Ss 46/70
    Es kann dahingestellt bleiben, ob eine solche Ausdehnung erwogen werden müßte, wenn sich in Zukunft auch ein männlicher Striptease nach der Art des weiblichen Striptease entwickeln sollte oder ob dann eine ungleiche Behandlung männlicher und weiblicher heranwachsender Stripper auf Grund einer geschlechtsbedingt verschiedenen Auswirkung einer solchen Tätigkeit auf die sittliche Gefährdung von weiblichen und männlichen Heranwachsenden gerechtfertigt erschiene, wie dies für die Ausübung des homosexuellen männlichen und weiblichen Geschlechtsverkehrs und seine unterschiedliche Strafbarkeit durch das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 10. Mai 1957 - BVerfGE 6, 389 - ausgeführt ist [vgl. auch BVerfGE 5, 9, 12 f [BVerfG 25.05.1956 - 1 BvR 53/54]ür die AZO].
  • BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57

    Eigenmietwert

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.04.1970 - 2 Ss 46/70
    Da sogar eine nachträgliche rechtliche Veränderung der Ermächtigungsgrundlage die Gültigkeit einer früher erlassenen Rechtsverordnung nicht berührt - vgl. BVerfGE 9, 3 (12) [BVerfG 03.12.1958 - 1 BvR 488/57] -, muß dies erst recht für den Fall eines möglicherweise inzwischen eingetretenen Wandels tatsächlicher Anschauungen gelten.
  • BGH, 14.05.1957 - 1 StR 107/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.04.1970 - 2 Ss 46/70
    Auch Personen, die auf Grund des Gesetzes vom 17. Mai 1950 in der SBZ mit 18 Jahren volljährig geworden sind, werden durch § 174 Abs. 1 Nr. 1 StGB geschützt (vgl. Pfeiffer-Maul-Schulte, StGB, Rnr. 12 zu § 174; BGH 1 StR 107/57 vom 14. Mai 1957).
  • BVerwG, 24.10.1967 - I C 64.65

    Geltendmachung einer Rechtsverletzung im Sinne des § 42 Abs. 2

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.04.1970 - 2 Ss 46/70
    Aus dem Urteil des OLG Hamm vom 1. Juni 1967 - MDR 68, 72 -, das für die Anwendung des § 1 Abs. 2 VO auf die Aufnahme engeren Kontaktes zu den Gästen abstellt, kann für die Auslegung des § 1 Abs. 1 VO nichts hergeleitet werden.
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.04.1970 - 2 Ss 46/70
    Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung sind im Gesetz hinreichend bestimmt ( Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG , vgl. dazu BVerfGE 8, 274, 307 ff).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 190/55

    Blutgruppenuntersuchung

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.04.1970 - 2 Ss 46/70
    Das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG gilt jedoch nicht für solche nach Inkrafttreten des Grundgesetzes erlassenen Gesetze, die lediglich bereits geltende Grundrechtsbeschränkungen unverändert oder mit geringen Abweichungen wiederholen (BVerfGE 5, 13, 16) [BVerfG 25.05.1956 - 1 BvR 190/55] .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht