Rechtsprechung
OLG Hamburg, 24.04.2006 - 5 U 103/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
UrhG § 97 Abs. 1; ; ZPO § 264 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 287 Abs. 1; ; ZPO § 529; ; ZPO § 533; ; BGB § 830 Abs. 1; ; BGB § 840 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Urheberrechtsinhabers kann Verletzergewinn nur einmal von einem Verletzer in einer Verletzungskette fordern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Urheberrechtsverletzung; Anforderungen an eine Verletzung der ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Kinderhochstuhl "Tripp Trapp" in Deutschland; Voraussetzungen für die Ermittlung der Einzelheiten des ...
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 14.05.2004 - 308 O 485/03
- OLG Hamburg, 24.04.2006 - 5 U 103/04
- BGH, 14.05.2009 - I ZR 98/06
- BGH, 21.09.2009 - I ZR 98/06
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamburg, 24.04.2006 - 5 U 133/04
Urheberrechtsverletzung durch Nachbildung eines geschützten Produkts: Höhe des …
Geleistete Zahlungen oder bestehende Verbindlichkeiten gegenüber den Abnehmern der Beklagten - z.B. die Firma TS, gegen die unter dem Aktenzeichen 5 U 103/04 ebenfalls ein Rechtsstreit bei dem Senat anhängig ist - vermögen die Beklagten der Klägerin ebenfalls nicht anspruchsmindernd entgegen zu halten.Ohnehin könnte selbst eine erfolgte Zahlung der Fa. TS als weiterem entfernten Beteiligten innerhalb einer Verletzerkette in Erfüllung einer Verurteilung in dem Parallelrechtsstreit 5 U 103/04 die Beklagte zu 1. als Herstellerin und damit Erstverletzerin innerhalb dieser Verletzerkette nicht rechtlich wirksam von berechtigten Forderungen der Klägerin befreien.
Denn es bedarf im Anschluss an die Entscheidung "Gemeinkostenanteil" i.S.v. § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung einer Entscheidung des Revisionsgerichts zu den in diesem Rechtsstreit und dem Parallelverfahren 5 U 103/04 angesprochenen schadensersatzrechtlichen Fragen im Bereich der Verletzung von Urheberrechten.
- LG München I, 12.10.2012 - 21 O 21699/11
Höhe einer Schadensersatzforderung für eine rechtskräftig festgestellte …
d) Es kann auch nicht geltend gemacht werden, dass aufgrund vermeintlich leichter Fahrlässigkeit nachdem Rechtsgedanken des § 42 Abs. 2 Satz 3 GeschmMG ein gesetzliches Moderationsrecht eingreift, da die - im Übrigen nicht mehr in Kraft stehende Vorschrift - auch nicht ihren Rechtsgedanken nach oder analog auf Ansprüche nach § 97 Abs. 2 Satz 2 UrhG anwendbar ist (OLG Hamburg ZUM-RD 2007, 13 Tripp-Trapp-Kinderstuhl I;… Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 10. Auflage § 97, Rn. 75).