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   OLG Hamburg, 24.07.2014 - 4 W 83/13   

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https://dejure.org/2014,31719
OLG Hamburg, 24.07.2014 - 4 W 83/13 (https://dejure.org/2014,31719)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24.07.2014 - 4 W 83/13 (https://dejure.org/2014,31719)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24. Juli 2014 - 4 W 83/13 (https://dejure.org/2014,31719)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterien zur Auslegung der Kostenregelung eines Prozessvergleichs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 779; ZPO § 98
    Auslegung der Kostenregelung eines Vergleichs

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.09.2008 - V ZB 66/08

    Festsetzung der Kosten eines außergerichtlichen Vergleichs

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.07.2014 - 4 W 83/13
    Nach der Grundentscheidung des Gesetzgebers umfassen daher die Kosten "des Rechtsstreits" nicht die Kosten des gerichtlichen Vergleichs (BGH NJW 2009, 519 , Rn. 13; NJW 2011, 1680, Rn. 13).

    Es müssen aber hinreichende Anhaltspunkte gegeben sein, dass die Parteien die Kosten des Vergleichs als Kosten des Rechtsstreits behandeln wollen (BGH NJW 2009, 519 , Rn. 14).

  • BGH, 15.03.2011 - VI ZB 45/09

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines außergerichtlichen Vergleichs

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.07.2014 - 4 W 83/13
    Nach der Grundentscheidung des Gesetzgebers umfassen daher die Kosten "des Rechtsstreits" nicht die Kosten des gerichtlichen Vergleichs (BGH NJW 2009, 519 , Rn. 13; NJW 2011, 1680, Rn. 13).
  • OLG Köln, 13.06.2006 - 17 W 87/06

    Vergleichskosten als Kosten des Rechtsstreits

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.07.2014 - 4 W 83/13
    Mithin sind, wenn eine Partei in einem Prozessvergleich die Kosten des Rechtsstreits übernimmt, damit regelmäßig auch die Kosten des Prozessvergleichs erfasst (Senat, Beschluss vom 19.08.2010, 4 W 208/10; Beschluss vom 19.01.2011, 4 W 293/10; OLG Köln JurBüro 2006, 599 ; Gerold/Schmidt-Müller-Rabe, RVG , 21. Aufl., VV 1000 Rn. 322; Zöller-Herget, ZPO , 30. Aufl., § 104 Rn. 21 "Prozessvergleich" lit. e).
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