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   OLG Hamburg, 24.08.2009 - 5 W 183/08   

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https://dejure.org/2009,7626
OLG Hamburg, 24.08.2009 - 5 W 183/08 (https://dejure.org/2009,7626)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24.08.2009 - 5 W 183/08 (https://dejure.org/2009,7626)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24. August 2009 - 5 W 183/08 (https://dejure.org/2009,7626)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    §§ 768, 91a ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Klauselgegenklage gegen eine Rechtsnachfolgeklausel für eine einstweilige Verfügung; Rechtsfolgen der Verschmelzung hinsichtlich bestehender Unterlassungsansprüche

  • Judicialis

    ZPO § 768; ; ZPO § 727; ; ZPO § 325; ; ZPO § 929; ; ZPO § 936; ; UmwG § 20

  • der-konzern.com PDF

    §§ 768, 727, 325, 929, 936 ZPO; § 20 UmwG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen einer Klauselgegenklage gegen eine Rechtsnachfolgeklausel für eine einstweilige Verfügung; Rechtsfolgen der Verschmelzung hinsichtlich bestehender Unterlassungsansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Klauselgegenklage bei parallelem Berufungsverfahren unzulässig

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 21.07.2011 - I ZB 93/10

    Zwangsvollstreckung: Verweigerung der Vollstreckung bei Zweifeln an der

    Dem Erfordernis der Klauselumschreibung, das damit entstanden war (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 24. August 2009 - 5 W 183/08, juris Rn. 7; Kroppenberg in Prütting/Gehrlein, ZPO, 3. Aufl., § 727 Rn. 4), ist jedoch ausweislich der vollstreckbaren Ausfertigung der notariellen Urkunde mit der am 29. August 2003 erfolgten Erteilung einer entsprechend geänderten vollstreckbaren Ausfertigung entsprochen worden.
  • BGH, 21.07.2011 - I ZB 94/10

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Vollstreckung aus nicht geänderter Klausel trotz

    Dem Erfordernis der Klauselumschreibung, das damit entstanden war (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 24. August 2009 - 5 W 183/08, juris Rn. 7; Kroppenberg in Prütting/Gehrlein, ZPO, 3. Aufl., § 727 Rn. 4), ist jedoch ausweislich der vollstreckbaren Ausfertigung der notariellen Urkunde mit der am 29. August 2003 erfolgten Erteilung einer entsprechend geänderten vollstreckbaren Ausfertigung entsprochen worden.
  • OLG Stuttgart, 10.05.2012 - 2 U 135/11

    Abstraktes AGB-Kontrollverfahren: Unterlassungsanspruch und Wiederholungsgefahr

    Hierzu zählten die auf gesetzlicher Grundlage beruhenden Unterlassungsansprüche, da diese höchstpersönlicher Natur seien und die Wiederholungsgefahr ein tatsächlicher Umstand (vgl. BGH, GRUR 2006, 879, Tz. 17 - Flüssiggastank; OLG Hamburg, Beschluss vom 24.08.2009 - 5 W 183/08, Tz. 13; BGHZ 172, 165, Tz. 11 - Schuldnachfolge; BGH, Urteil vom 03.04.2008 - I ZR 49/05, GRUR 2008, 1002, Tz. 39 - Schuhpark).
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