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OLG Hamburg, 24.08.2009 - 5 W 183/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen einer Klauselgegenklage gegen eine Rechtsnachfolgeklausel für eine einstweilige Verfügung; Rechtsfolgen der Verschmelzung hinsichtlich bestehender Unterlassungsansprüche
- Judicialis
ZPO § 768; ; ZPO § 727; ; ZPO § 325; ; ZPO § 929; ; ZPO § 936; ; UmwG § 20
- der-konzern.com
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen einer Klauselgegenklage gegen eine Rechtsnachfolgeklausel für eine einstweilige Verfügung; Rechtsfolgen der Verschmelzung hinsichtlich bestehender Unterlassungsansprüche
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Klauselgegenklage bei parallelem Berufungsverfahren unzulässig
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 07.11.2008 - 408 O 316/07
- OLG Hamburg, 24.08.2009 - 5 W 183/08
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 21.07.2011 - I ZB 93/10
Zwangsvollstreckung: Verweigerung der Vollstreckung bei Zweifeln an der …
Dem Erfordernis der Klauselumschreibung, das damit entstanden war (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 24. August 2009 - 5 W 183/08, juris Rn. 7;… Kroppenberg in Prütting/Gehrlein, ZPO, 3. Aufl., § 727 Rn. 4), ist jedoch ausweislich der vollstreckbaren Ausfertigung der notariellen Urkunde mit der am 29. August 2003 erfolgten Erteilung einer entsprechend geänderten vollstreckbaren Ausfertigung entsprochen worden. - BGH, 21.07.2011 - I ZB 94/10
Zwangsvollstreckungsverfahren: Vollstreckung aus nicht geänderter Klausel trotz …
Dem Erfordernis der Klauselumschreibung, das damit entstanden war (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 24. August 2009 - 5 W 183/08, juris Rn. 7;… Kroppenberg in Prütting/Gehrlein, ZPO, 3. Aufl., § 727 Rn. 4), ist jedoch ausweislich der vollstreckbaren Ausfertigung der notariellen Urkunde mit der am 29. August 2003 erfolgten Erteilung einer entsprechend geänderten vollstreckbaren Ausfertigung entsprochen worden. - OLG Stuttgart, 10.05.2012 - 2 U 135/11
Abstraktes AGB-Kontrollverfahren: Unterlassungsanspruch und Wiederholungsgefahr …
Hierzu zählten die auf gesetzlicher Grundlage beruhenden Unterlassungsansprüche, da diese höchstpersönlicher Natur seien und die Wiederholungsgefahr ein tatsächlicher Umstand (vgl. BGH, GRUR 2006, 879, Tz. 17 - Flüssiggastank; OLG Hamburg, Beschluss vom 24.08.2009 - 5 W 183/08, Tz. 13; BGHZ 172, 165, Tz. 11 - Schuldnachfolge; BGH, Urteil vom 03.04.2008 - I ZR 49/05, GRUR 2008, 1002, Tz. 39 - Schuhpark).