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   OLG Hamburg, 25.01.2008 - 5 U 90/07   

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https://dejure.org/2008,2135
OLG Hamburg, 25.01.2008 - 5 U 90/07 (https://dejure.org/2008,2135)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25.01.2008 - 5 U 90/07 (https://dejure.org/2008,2135)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25. Januar 2008 - 5 U 90/07 (https://dejure.org/2008,2135)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • markenmagazin:recht

    § 5 UWG; § 14 MarkenG
    Praxis Aktuell

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Nicht jede eingetragene Marke darf auf dem Markt eingesetzt werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkbarkeit eines Antrags betreffend einen Unterlassungsantrag im Grenzbereich wettbewerbsrechtlicher und markenrechtlicher Ansprüche ausschließlich gegen ein wettbewerbswidriges Verhalten; Umschreibung eines markenrechtlichen Verbots; Verwendung des Begriffs ...

  • Judicialis

    UWG § 5 Abs. 1; ; UWG § 5 Abs. 2 Nr. 3; ; MarkenG § 14 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit der Bezeichnung der wettbewerbsrelevanten Umstände bei Unterlassungsantrag im Grenzbereich zwischen wettbewerbsrechtlichen und markenrechtlichen Ansprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Softwarebezeichnung mit fremdem Produkttitel

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Irreführende, den Ruf ausbeutende Softwarebezeichnung ist wettbewerbswidrig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 245
  • GRUR-RR 2011, 120 (Ls.)
  • afp 2009, 500
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 10.06.2010 - I ZR 42/08

    Praxis Aktuell

    Die dagegen gerichtete Berufung ist erfolglos geblieben (OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 245).
  • OLG Köln, 18.09.2009 - 6 U 23/09

    "A-D Shade Guide"; Irreführung durch Eintragung einer Marke für ein Farbschema

    Zu Recht hat das Landgericht allerdings angenommen, dass die Marke der Beklagten auf Grund ihres "sprechenden" Inhalts grundsätzlich geeignet erscheint, die angesprochenen Verkehrskreise vor allem in Bezug auf die betriebliche Herkunft der damit bezeichneten Produkte und die geschäftlichen Verhältnisse des Markeninhabers in die Irre zu führen, was den Tatbestand sowohl der §§ 3, 5 Abs. 1 und 2 Nr. 1 und 3 UWG in der bis zum 29.12.2008 geltenden Fassung als auch der §§ 3 Abs. 1, 5 Abs. 1 Nr. 1 und 3 UWG in der seit dem 30.12.2008 geltenden Fassung erfüllen könnte; der Irreführungstatbestand wird insoweit durch Vorschriften des Markengesetzes nicht verdrängt (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 245 [249] - Praxis Aktuell; Hefermehl / Köhler / Bornkamm , UWG, 27. Aufl., § 5 Rn. 2.55 ff.).

    Ob eine Markenbenutzung irreführend ist, wird regelmäßig nicht nur von der Registerlage, sondern von zusätzlichen, das Verständnis der angesprochenen Verkehrskreise beeinflussenden Umständen abhängen (vgl. OLG Frankfurt, WRP 2007, 671 [674] - Volksbank; OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 245 [247] - Praxis Aktuell).

  • OLG Köln, 16.02.2011 - 6 U 166/10

    Irreführung durch ein Erinnerungsschreiben eines Rechtsanwalts betreffend die

    Staatliche Trägerschaft oder Förderung eines Unternehmens werden im Verkehr als Zeichen besonderer Autorität und Seriosität angesehen, weshalb diesbezügliche Angaben, mit denen die wahren geschäftlichen Verhältnisse verschleiert werden, unabhängig von der handelsrechtlichen Zulässigkeit der (Fort-) Führung einer Firma regelmäßig irreführend sind (Köhler / Bornkamm , UWG, 29. Aufl., § 5 Rn. 5.9; Götting / A. Nordemann , UWG, § 5 Rn. 3.4; vgl. z.B. BGH, GRUR 2003, 448 = WRP 2003, 640 - Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft; BGH, GRUR 2007, 1079 = WRP 2007, 1346 - Bundesdruckerei; OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 245 - Praxis Aktuell).
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