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   OLG Hamburg, 25.01.2019 - 2 W 45/18   

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https://dejure.org/2019,2540
OLG Hamburg, 25.01.2019 - 2 W 45/18 (https://dejure.org/2019,2540)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25.01.2019 - 2 W 45/18 (https://dejure.org/2019,2540)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25. Januar 2019 - 2 W 45/18 (https://dejure.org/2019,2540)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Nachweis der Erbenstellung durch Kopie des Testaments

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erbrecht bei Vorlage einer Kopie des Originaltestaments

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Der Nachweis der Erbenstellung durch Kopie des Testaments

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Schleswig, 12.08.2013 - 3 Wx 27/13

    Testamentsauslegung: Heranziehung mehrerer Zweifelsregeln bei Auslegung eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.01.2019 - 2 W 45/18
    Das Beschwerdegericht geht, in Übereinstimmung mit dem Vorbringen der Beschwerdeführer zu den Entscheidungen des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 17.8.2016 des OLG Naumburg in FamRZ 2014, 2029 sowie FamRZ 2013, 246-248, OLG München, Aktenzeichen 31 Wx 111/15 des OLG Schleswig, Aktenzeichen 3 Wx 27/13, des OLG Köln, Aktenzeichen 2 Wx 550/16 sowie des OLG Karlsruhe zum Aktenzeichen 11 Wx 78/14 davon aus, dass die bloße Vorlage einer Kopie zur Begründung eines Erbrechts nach einem verschwundenen Testament nicht ausreicht und sowohl an das Vorhandensein eines entsprechenden Originals als auch an die Übereinstimmung der Kopie mit dem verschwundenen Original angesichts der Formstrenge des Erbrechts strenge Anforderungen zu stellen sind.

    Des Weiteren besteht im Falle der Unauffindbarkeit eines Testamentes auch keine Vermutung dafür, dass es vom Erblasser vernichtet worden und deshalb gem. § 2255 BGB als widerrufen anzusehen ist (OLG Schleswig, Beschluss vom 12.08.2013 - 3 Wx 27/13, NJW-RR 2014, 73-76; MüKo-BGB/Hagena, 6. Aufl. 2013, § 2255 Rn. 16; Staudinger/Baumann, BGB, Neubearb. 2012, § 2255 Rn. 34).

  • OLG Karlsruhe, 08.10.2015 - 11 Wx 78/14

    Nachlassverfahren: Durchführung des Strengbeweises bei der Aufklärung der

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.01.2019 - 2 W 45/18
    Das Beschwerdegericht geht, in Übereinstimmung mit dem Vorbringen der Beschwerdeführer zu den Entscheidungen des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 17.8.2016 des OLG Naumburg in FamRZ 2014, 2029 sowie FamRZ 2013, 246-248, OLG München, Aktenzeichen 31 Wx 111/15 des OLG Schleswig, Aktenzeichen 3 Wx 27/13, des OLG Köln, Aktenzeichen 2 Wx 550/16 sowie des OLG Karlsruhe zum Aktenzeichen 11 Wx 78/14 davon aus, dass die bloße Vorlage einer Kopie zur Begründung eines Erbrechts nach einem verschwundenen Testament nicht ausreicht und sowohl an das Vorhandensein eines entsprechenden Originals als auch an die Übereinstimmung der Kopie mit dem verschwundenen Original angesichts der Formstrenge des Erbrechts strenge Anforderungen zu stellen sind.

    Die bloße Tatsache der Unauffindbarkeit der Urkunde besagt für sich allein noch nichts; sie begründet insbesondere keine tatsächliche Vermutung oder einen Erfahrungssatz, dass das Testament durch den Erblasser vernichtet worden ist (vgl. Münchener Kommentar/Hagena, BGB, 6. Auflage, § 2255, Rn. 16; OLG Karlsruhe FamRZ 2016, 1007-1008).

  • OLG Köln, 02.12.2016 - 2 Wx 550/16

    Gültigkeit eines nicht mehr auffindbaren Testaments

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.01.2019 - 2 W 45/18
    Das Beschwerdegericht geht, in Übereinstimmung mit dem Vorbringen der Beschwerdeführer zu den Entscheidungen des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 17.8.2016 des OLG Naumburg in FamRZ 2014, 2029 sowie FamRZ 2013, 246-248, OLG München, Aktenzeichen 31 Wx 111/15 des OLG Schleswig, Aktenzeichen 3 Wx 27/13, des OLG Köln, Aktenzeichen 2 Wx 550/16 sowie des OLG Karlsruhe zum Aktenzeichen 11 Wx 78/14 davon aus, dass die bloße Vorlage einer Kopie zur Begründung eines Erbrechts nach einem verschwundenen Testament nicht ausreicht und sowohl an das Vorhandensein eines entsprechenden Originals als auch an die Übereinstimmung der Kopie mit dem verschwundenen Original angesichts der Formstrenge des Erbrechts strenge Anforderungen zu stellen sind.

    Eine Kopie des Originaltestamentes kann als Nachweis aber ausreichen, wenn mit ihr die formgerechte Errichtung des Originaltestamentes nachgewiesen werden kann (OLG Köln FamRZ 2017, 1164-1165).

  • OLG Düsseldorf, 18.10.1993 - 3 Wx 443/93

    Unauffindbares Originaltestament

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.01.2019 - 2 W 45/18
    Die Erteilung eines Erbscheins beim Nachweis der Errichtung eines formwirksamen Testamentes darf deshalb nicht verweigert werden, weil ein Ausnahmetatbestand - Widerruf dieses Testamentes - zwar nicht feststellbar ist, aber auch nicht widerlegt werden kann (OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 142 m.w.N.).
  • OLG Köln, 14.02.2014 - 2 Wx 299/13

    Anforderungen an die Unterzeichnung eines aus mehreren Blättern bestehenden

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.01.2019 - 2 W 45/18
    Die Fotokopie eines Testaments als solche erfüllt nicht die Anforderungen an ein formgültiges privatschriftliches Testament (OLG Köln, FGPrax 2014, 123); allein aus einer vorgelegten Testamentskopie kann ein Erbrecht daher nicht abgeleitet werden.
  • OLG Naumburg, 29.03.2012 - 2 Wx 60/11

    Erbscheinerteilungsverfahren: Nachweis des testamentarischen Erbrechts durch

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.01.2019 - 2 W 45/18
    Das Beschwerdegericht geht, in Übereinstimmung mit dem Vorbringen der Beschwerdeführer zu den Entscheidungen des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 17.8.2016 des OLG Naumburg in FamRZ 2014, 2029 sowie FamRZ 2013, 246-248, OLG München, Aktenzeichen 31 Wx 111/15 des OLG Schleswig, Aktenzeichen 3 Wx 27/13, des OLG Köln, Aktenzeichen 2 Wx 550/16 sowie des OLG Karlsruhe zum Aktenzeichen 11 Wx 78/14 davon aus, dass die bloße Vorlage einer Kopie zur Begründung eines Erbrechts nach einem verschwundenen Testament nicht ausreicht und sowohl an das Vorhandensein eines entsprechenden Originals als auch an die Übereinstimmung der Kopie mit dem verschwundenen Original angesichts der Formstrenge des Erbrechts strenge Anforderungen zu stellen sind.
  • OLG Düsseldorf, 12.03.2021 - 3 Wx 151/20

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Erbscheinsantrags; Kopie eines vom

    Wenn die Beteiligte zu 4 aber schon die Mühe einer Fälschung auf sich genommen haben sollte, wäre zu erwarten gewesen, dass sie versuchen würde, daraus einen größeren Vorteil für sich selbst zu ziehen (vgl. zu einem ähnlichen Fall OLG Hamburg, Beschluss vom 25. Januar 2019, 2 W 45/18 - zitiert nach juris).

    Da es für einen Urkundenverlust vielfältige Erklärungen geben kann, begründet allein die Tatsache, dass das Originaltestament nicht auffindbar ist, noch keine Vermutung dafür, dass es vom Erblasser mit Widerrufsabsicht vernichtet worden ist (Senat FamRZ 2019, 255; OLG Hamburg, Beschluss vom 25. Januar 2019, 2 W 45/18; KG FamRZ 2019, 1099 m.w.Nw.).

  • KG, 04.02.2021 - 19 W 1118/20

    Voraussetzungen für gemeinschaftliches wechselbezügliches Testament

    Allein der Umstand, dass nach dem Tod des Erblassers das Original der Testamentsurkunde nicht mehr auffindbar ist, begründet keine tatsächliche Vermutung oder einen Erfahrungssatz dahingehend, dass das Testament durch den Erblasser vernichtet worden ist (OLG Naumburg aaO m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 22.2.2019, 25 Wx 65/18; OLG Hamburg, Beschluss v. 25.1.2019, 2 W 45/18).
  • OLG München, 31.10.2019 - 31 Wx 398/17

    Widerruf eines Ehegattentestaments

    Ist diese Urkunde jedoch nicht auffindbar, können die formgerechte Errichtung und Inhalt mit allen zulässigen Beweismitteln bewiesen werden, wobei an den Nachweis strenge Anforderungen zu stellen sind (BayObLG FamRZ 1990, 1162; OLG München NJW-RR 2009, 305; OLG Köln FamRZ 2017, 1164; OLG Hamburg BeckRS 2019, 1406; Krätzschel in: Firsching/Graf, Nachlassrecht, 11. Auflage § 8 Rn. 29).
  • OLG Rostock, 18.03.2021 - 10 WF 27/21

    Wirksamkeit einer Antragsrücknahme in Familienstreitsache; Auslegung einer

    Eine Kopie des Originaltestaments kann als Nachweis ausreichen, wenn mit ihr die formgerechte Errichtung des Originaltestaments nachgewiesen werden kann (vgl. Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 25.01.2019, 2 W 45/18, juris; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29.03.2012, 2 Wx 60/11, juris).

    Es gibt aber keine Vermutung dafür, dass das Original in einem solchen Fall von dem Erblasser selbst vernichtet worden sein müsse (vgl. Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 25.01.2019, 2 W 45/18, juris; OLG Köln, Beschluss vom 26.02.2018, 2 Wx 115/18, juris; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29.03.2012, 2 Wx 60/11, juris; OLG Schleswig, Beschluss vom 12.09.2011, 3 Wx 44/10, juris).

  • OLG Rostock, 19.03.2021 - 3 W 13/18

    Testamentswiderruf durch Veränderungen an der Testamentsurkunde durch

    Eine Kopie des Originaltestaments, welches nicht mehr auffindbar ist, kann als Nachweis genügen, wenn damit die formgerechte Errichtung des Originaltestaments nachgewiesen werden kann (OLG Hamburg, Beschl. v. 25.01.2019, 2 W 45/18, ZEV 2019, 175; OLG Köln, Beschl. v. 02.12.2016, 2 Wx 550/16, FamRZ 2017, 1164).
  • AG Gummersbach, 11.02.2020 - 40 VI 881/19
    Ist die Testamentsurschrift vom Antragsteller nicht mehr vorlegbar, genügt die Angabe anderer Beweismittel (§ 352 Abs. 3 S. 2 FamFG), z.B. durch Vorlage einer Fotokopie (OLG Hamburg, Beschluss vom 25.01.2019, 2 W 45/18, veröffentlicht in beckonline, BeckRS 2019, 1406; Zimmermann in Keidel, FamFG, 19. Auflage, § 352, Rn 71).
  • OLG Hamburg, 30.05.2022 - 2 W 100/21
    Diese zu den Regelungen der §§ 2355, 2356 Abs. 1 S. 2 BGB von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze sind ohne Einschränkungen auf die wortgleiche Regelung des § 352 Abs. 2, 3 S. 1 FamFG zu übertragen (vgl. auch Senat vom 25.1.2019, 2 W 45/18, NJW 2019, 2905 sowie Senat vom 17.8.2016, 2 W 49/16, juris).
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