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   OLG Hamburg, 25.06.1996 - 7 U 177/95   

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https://dejure.org/1996,3740
OLG Hamburg, 25.06.1996 - 7 U 177/95 (https://dejure.org/1996,3740)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25.06.1996 - 7 U 177/95 (https://dejure.org/1996,3740)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25. Juni 1996 - 7 U 177/95 (https://dejure.org/1996,3740)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Minderjähriges Kind - absolute Person der Zeitgeschichte

    Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Schutz minderjähriger Kinder vor Presseveröffentlichung von Fotos

Papierfundstellen

  • afp 1997, 535
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OLG Frankfurt, 23.12.2008 - 11 U 21/08

    Haftung einer Bildagentur

    Der Senat hält es nicht für sachlich gerechtfertigt, jede -beliebige - Redaktion im Verhältnis zu einer Bildagentur wie eine (interne) organisatorische Einheit zu behandeln (vgl. auch OLG Hamburg, AfP 1997, 535 unter 2. b; LG Hamburg, AfP 2007, 385).

    a) Die Beklagte genießt zwar grundsätzlich den Schutz des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, weil sie eine presseexterne Tätigkeit ausübt, bei der es sich um eine typischerweise pressebezogene Tätigkeit handelt (OLG Hamburg, AfP 1997, 535).

  • OLG Frankfurt, 23.12.2008 - 11 U 22/08

    Haftung einer Bildagentur II

    Der Senat hält es nicht für sachlich gerechtfertigt, jede -beliebige - Redaktion im Verhältnis zu einer Bildagentur wie eine (interne) organisatorische Einheit zu behandeln (vgl. auch OLG Hamburg, AfP 1997, 535 unter 2. b; LG Hamburg, AfP 2007, 385).

    a) Die Beklagte genießt zwar den Schutz des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, weil sie eine presseexterne Tätigkeit ausübt, bei der es sich um eine typischerweise pressebezogene Tätigkeit handelt (OLG Hamburg, AfP 1997, 535).

  • OLG Hamburg, 24.06.2008 - 7 U 38/08

    Verbot der Veröffentlichung von Bildern von Kindern eines Prominenten

    a) Wie der Senat bereits in früheren Entscheidungen vergleichbarer Fälle (insbesondere 7 U 46/95 und 7 U 177/95) festgestellt hat, lässt das Verhalten eines Verlegers, der in kurzen Abständen mehrere unberechtigte Fotoveröffentlichungen einer Person vornimmt und anschließend jeweils auf Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung bezüglich des veröffentlichten Fotos abgibt, erwarten, dass auch künftig die Veröffentlichung derartiger Bilder erfolgen wird.

    Das erkennende Gericht hat bereits in Entscheidungen aus den Jahren 1995 und 1996 (3 U 216/94, Urteil vom 12.1.19957; 7 U 46/95, Urteil vom 31.10.1995; 7 U 177/95, Urteil vom 25.6.1996), die sich sämtlich auf Abbildungen von Kindern bezogen, generelle Verbote mit lediglich klarstellenden Einschränkungen für begründet gehalten.

  • KG, 13.06.2006 - 9 U 251/05

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Bildnisveröffentlichung in der Presse:

    Die Beklagte kann sich nicht mit Erfolg darauf berufen, dass die Vorhaltung eines Pressearchivs unter dem Schutz von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG steht und der Vernichtungs- und Herausgabeanspruch deshalb im Wege verfassungskonformer Auslegung einzuschränken ist (vgl. OLG Hamburg AfP 1997, 535, 536 f.; von Strobl-Albeg a. a. O. Rz. 5).
  • LG Hamburg, 13.06.2008 - 324 O 23/08

    Persönlichkeitsschutz in der Presse: Generelles Veröffentlichungsverbot für Fotos

    a) Wie der Senat bereits in früheren Entscheidungen vergleichbarer Fälle (insbesondere 7 U 46/95 und 7 U 177/95) festgestellt hat, lässt das Verhalten eines Verlegers, der in kurzen Abständen mehrere unberechtigte Fotoveröffentlichungen einer Person vornimmt und anschließend jeweils auf Abmahnungen einer strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung bezüglich des veröffentlichten Fotos abgibt, erwarten, dass auch künftig die Veröffentlichung derartiger Bilder erfolgen wird.

    Das erkennende Gericht hat bereits in Entscheidungen aus den Jahren 1995 und 1996 (3 U 216/94, Urteil vom 12.1.1995; 7 U 46/95, Urteil vom 31.10.1995, 7 U 177/95, Urteil vom 25.6.1996), die sich sämtlich auf Abbildungen von Kindern bezogen, generelle Verbote mit lediglich klarstellenden Einschränkungen für begründet gehalten.

  • LG Hamburg, 29.08.2008 - 324 O 24/08

    Persönlichkeitsschutz in der Presse: Generelles Verbot der Veröffentlichung von

    a) Wie der Senat bereits in früheren Entscheidungen vergleichbarer Fälle (insbesondere 7 U 46/95 und 7 U 177/95) festgestellt hat, lässt das Verhalten eines Verlegers, der in kurzen Abständen mehrere unberechtigte Fotoveröffentlichungen einer Person vornimmt und anschließend jeweils auf Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung bezüglich des veröffentlichten Fotos abgibt, erwarten, dass auch künftig die Veröffentlichung derartiger Bilder erfolgen wird.

    Das erkennende Gericht hat bereits in Entscheidungen aus den Jahren 1995 und 1996 (3 U 216/94, Urteil vom 12.1.1995; 7 U 46/95, Urteil vom 31.10.1995, 7 U 177/95, Urteil vom 25.6.1996), die sich sämtlich auf Abbildungen von Kindern bezogen, generelle Verbote mit lediglich klarstellenden Einschränkungen für begründet gehalten.

  • OLG Hamburg, 11.11.2008 - 7 U 87/08

    Rechtmäßigkeit eines Verbotes betreffend die Veröffentlichung von Bildnissen von

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  • OLG Hamburg, 11.11.2008 - 7 U 86/08
    Dennoch begründen die Veröffentlichungen aus dem Jahre 2007 nach Auffassung des Senats, die dieser in vergleichbaren Fällen (insbesondere 7 U 46/95 und 7 U 177/95) bereits in früheren Entscheidungen vertreten hat, bezüglich weiterer bisher nicht veröffentlichter Bilder der Klägerin eine Begehungsgefahr.

    Das erkennende Gericht hat bereits in Entscheidungen aus den Jahren 1995 und 1996 (3 U 216/94, Urteil vom 12.1.1995; 7 U 46/95, Urteil vom 31.10.1995; 7 U 177/95, Urteil vom 25.6.1996), die sich sämtlich auf Abbildungen von Kindern bezogen, generelle Verbote mit lediglich klarstellenden Einschränkungen für begründet gehalten.

  • LG Frankfurt/Main, 16.05.2018 - 3 O 270/17

    Kerngleicher Verstoß gegen Untersagung der Veröffentlichung eines Bildnisses

    Die Gläubigerin bezieht sich hingegen auf ein Urteil des OLG Hamburg (AfP 1997, 535) sowie darauf basierend auf die Kommentierung von Fricke (Wandtke/Bullinger-Fricke, UrhG, 4. Aufl. 2014, § 22 KUG Rn. 24), die bei rechtswidriger Veröffentlichung eines Bildes aus einer Serie gleichartiger Bilder die Wiederholungsgefahr auf die ganze Serie erstrecken wollen.
  • KG, 22.06.2004 - 9 U 53/04

    Recht am eigenen Bild: Grenzen des Bildnisschutzes für eine Begleitperson einer

    Die Entscheidung des OLG Hamburg AfP 1997, Seite 535 betraf die Abbildung eines minderjährigen Kindes und ist auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.
  • OLG Frankfurt, 06.05.2003 - 11 U 34/02

    Persönlichkeitsrechtsverletzung und Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch

  • LG Hamburg, 20.04.2007 - 324 O 859/06

    Haftung einer Bildagentur

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