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   OLG Hamburg, 25.06.2018 - 11 U 13/18   

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https://dejure.org/2018,39672
OLG Hamburg, 25.06.2018 - 11 U 13/18 (https://dejure.org/2018,39672)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25.06.2018 - 11 U 13/18 (https://dejure.org/2018,39672)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25. Juni 2018 - 11 U 13/18 (https://dejure.org/2018,39672)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 68 Abs 1 GenG, § 256 Abs 1 ZPO
    Ausschluss eines Genossenschaftsmitglieds aus einer Wohnungsgenossenschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.02.1997 - II ZR 41/96

    Nichtigkeit von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung; Rechtsschutzziel der

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.06.2018 - 11 U 13/18
    Bereits zum Aktiengesetz ist anerkannt, dass die frühere Praxis, Nichtigkeits- und Anfechtungsgründe durch Haupt- und Hilfsantrag in den Prozess einzuführen, entbehrlich ist (BGH Urteil vom 17. Februar 1997, II ZR 41/96, Rn. 12, zitiert nach juris), da beide Klagearten auf dasselbe Rechtsschutzziel gerichtet sind (Hüffer-Schäfer in MüKo, AktG, 4. Auflage 2016, § 246 Rn. 21 f.).
  • AG Brandenburg, 31.03.2021 - 31 C 189/19

    Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes beim Ausschluss eines

    Hinsichtlich des hierfür erforderlichen Zeitraums gibt es aber unterschiedliche Ansätze, die - unter Heranziehung entsprechender Regelungen in § 626 Abs. 2 BGB, § 51 Abs. 1, § 67a Abs. 2 GenG, § 242 AktG - zwei Wochen bis zu einem halben Jahr umfassen ( OLG Hamburg , Beschluss vom 25.06.2018, Az.: 11 U 13/18, u.a. in: ZMR 2018, Seiten 966 ff. ).

    Hierauf aufbauend ist die Frage der Verwirkung im Falle des Schweigens der Satzung regelmäßig eine im Einzelfall zu treffende Wertungsfrage ( OLG Hamburg , Beschluss vom 25.06.2018, Az.: 11 U 13/18, u.a. in: ZMR 2018, Seiten 966 ff. ).

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