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OLG Hamburg, 25.06.2018 - 11 U 13/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 68 Abs 1 GenG, § 256 Abs 1 ZPO
Ausschluss eines Genossenschaftsmitglieds aus einer Wohnungsgenossenschaft - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 25.01.2018 - 319 O 220/17
- OLG Hamburg, 25.06.2018 - 11 U 13/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.02.1997 - II ZR 41/96
Nichtigkeit von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung; Rechtsschutzziel der …
Auszug aus OLG Hamburg, 25.06.2018 - 11 U 13/18
Bereits zum Aktiengesetz ist anerkannt, dass die frühere Praxis, Nichtigkeits- und Anfechtungsgründe durch Haupt- und Hilfsantrag in den Prozess einzuführen, entbehrlich ist (BGH Urteil vom 17. Februar 1997, II ZR 41/96, Rn. 12, zitiert nach juris), da beide Klagearten auf dasselbe Rechtsschutzziel gerichtet sind (…Hüffer-Schäfer in MüKo, AktG, 4. Auflage 2016, § 246 Rn. 21 f.).
- AG Brandenburg, 31.03.2021 - 31 C 189/19
Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes beim Ausschluss eines …
Hinsichtlich des hierfür erforderlichen Zeitraums gibt es aber unterschiedliche Ansätze, die - unter Heranziehung entsprechender Regelungen in § 626 Abs. 2 BGB, § 51 Abs. 1, § 67a Abs. 2 GenG, § 242 AktG - zwei Wochen bis zu einem halben Jahr umfassen ( OLG Hamburg , Beschluss vom 25.06.2018, Az.: 11 U 13/18, u.a. in: ZMR 2018, Seiten 966 ff. ).Hierauf aufbauend ist die Frage der Verwirkung im Falle des Schweigens der Satzung regelmäßig eine im Einzelfall zu treffende Wertungsfrage ( OLG Hamburg , Beschluss vom 25.06.2018, Az.: 11 U 13/18, u.a. in: ZMR 2018, Seiten 966 ff. ).