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   OLG Hamburg, 25.10.2016 - 8 W 106/16   

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https://dejure.org/2016,55807
OLG Hamburg, 25.10.2016 - 8 W 106/16 (https://dejure.org/2016,55807)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25.10.2016 - 8 W 106/16 (https://dejure.org/2016,55807)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25. Oktober 2016 - 8 W 106/16 (https://dejure.org/2016,55807)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Vorbem 3 Abs 3 S 1 RVG-VV, Vorbem 3 Abs 3 S 3 Nr 2 RVG-VV
    Rechtsanwaltskosten: Terminsgebühr nach dem Kostenwert einer Erledigung aufgrund eines Telefongesprächs der Prozessbevollmächtigten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfallen der Terminsgebühr aufgrund eines Telefongesprächs zwischen den Parteivertretern betreffend die Erledigung des Rechtsstreits

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VV- RVG Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 und S. 3 Nr. 2
    Terminsgebühr nach dem Kostenwert einer Erledigung

  • rechtsportal.de

    VV- RVG Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 und S. 3 Nr. 2
    Erfallen der Terminsgebühr aufgrund eines Telefongesprächs zwischen den Parteivertretern betreffend die Erledigung des Rechtsstreits

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    "Mein Mandant wird zahlen" - und die Terminsgebühr nach dem Kostenwert einer Erledigung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Terminsgebühr nach dem Kostenwert einer Erledigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 609
  • Rpfleger 2017, 365
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.03.2014 - VII ZB 40/13

    Rechtsanwaltskosten: Terminsgebühr für Gespräche über eine Zustimmung zum Ruhen

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.10.2016 - 8 W 106/16
    Die Besprechung muss auf die Erledigung des Verfahrens gerichtet sein; Gespräche über Verfahrensabsprachen reichen nicht (BGH NJW-RR 2014, 958).

    Von einer Besprechung ist nach der Rechtsprechung der Kostensenate (s. nur OLG Hamburg, 8 W 89/15, Beschl. v. 26.10.2015; 4 W 123/14, Beschl. v. 03.11.2014) auszugehen, wenn der Gegner sich auf ein Gespräch einlässt, indem er die ihm unterbreiteten Vorschläge zur Kenntnis nimmt und - zumindest konkludent durch die Ankündigung der Weiterleitung an die eigene Partei - deren Prüfung zusagt (BGH NJW-RR 2007, 286 f.; AGS 2010, 164; NJW-RR 2014, 958).

    Verweigert der Gegner dagegen von vornherein entweder ein solches sachbezogenes Gespräch oder eine gütliche Einigung, kommt eine auf die Erledigung des Verfahrens gerichtete Besprechung bereits im Ansatz nicht zustande (BGH NJW-RR 2014, 958).

  • BGH, 21.01.2010 - I ZB 14/09

    Rechtsanwaltsgebühr: Anfall der Terminsgebühr durch eine auf Erledigung des

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.10.2016 - 8 W 106/16
    Von einer Besprechung ist nach der Rechtsprechung der Kostensenate (s. nur OLG Hamburg, 8 W 89/15, Beschl. v. 26.10.2015; 4 W 123/14, Beschl. v. 03.11.2014) auszugehen, wenn der Gegner sich auf ein Gespräch einlässt, indem er die ihm unterbreiteten Vorschläge zur Kenntnis nimmt und - zumindest konkludent durch die Ankündigung der Weiterleitung an die eigene Partei - deren Prüfung zusagt (BGH NJW-RR 2007, 286 f.; AGS 2010, 164; NJW-RR 2014, 958).
  • BGH, 21.10.2009 - IV ZB 27/09

    Erfallen der Terminsgebühr bei Austausch von E-Mails zwischen den

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.10.2016 - 8 W 106/16
    Es muss sich um eine (fern-)mündliche Besprechung gehandelt haben, ein Austausch schriftlicher Erklärungen reicht nicht (Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, 22. Aufl., Vorb. 3 VV Rn. 178; BGH NJW 2010, 381: der Austausch von E-Mails reicht nicht).
  • BGH, 11.06.2008 - XII ZB 11/06

    Festsetzung der durch außergerichtliche Verhandlungen entstandenen Teminsgebühr

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.10.2016 - 8 W 106/16
    Für den Anfall der Terminsgebühr ist es ohne Bedeutung, ob es tatsächlich zu einer gütlichen Einigung gekommen ist (BGH NJW-RR 2007, 286; 787, 788; NJW 2008, 2993, 2994).
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