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   OLG Hamburg, 26.02.2008 - 7 U 61/07   

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https://dejure.org/2008,3794
OLG Hamburg, 26.02.2008 - 7 U 61/07 (https://dejure.org/2008,3794)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26.02.2008 - 7 U 61/07 (https://dejure.org/2008,3794)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26. Februar 2008 - 7 U 61/07 (https://dejure.org/2008,3794)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    "Duschverhalten" - Zur Zulässigkeit der Wiedergabe von Zitaten bekannterUnterhaltungskünstler in einer Werbeveröffentlichung.

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Zitate in einem Werbetext

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch wegen der bloßen Verwendung des Namens eines Prominenten in einer Werbeanzeige oder sonstigen Veröffentlichung eines Waren anbietenden Unternehmens; Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch Veröffentlichung des Bildnisses eines Doppelgängers; ...

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; UrhG § 51

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zu den Grenzen des Zitatrechts nach § 51 UrhG : Zitatwiedergabe aus Programm eines Künstlers in einer Werbesendung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Auszüge)

    In welchen Fällen ist die Wiedergabe von Zitaten von Prominenten zu Werbezwecken unzulässig?

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Auszüge)

    In welchen Fällen ist die Wiedergabe von Zitaten von Prominenten zu Werbezwecken unzulässig?

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Zur Zulässigkeit von Zitaten bekannter Unterhaltungskünstler in Beiträgen werblichen Charakters

  • dr-bahr.com (Zusammenfassung)

    Zitate von Prominenten sind auch bei geschalteten Anzeigen zulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zitate von Prominenten sind auch bei geschalteten Anzeigen zulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MIR 2008, Dok. 114
  • ZUM 2008, 690
  • afp 2008, 210
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.03.1995 - VI ZR 52/94

    GG - Pressefreiheit

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.02.2008 - 7 U 61/07
    Voraussetzung für die Annahme einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist aber ein Akt werblicher Vereinnahmung, der darin besteht, dass Bild oder Werk des Betroffenen in eine Werbeanzeige mit dem Ziel integriert werden, den Aufmerksamkeitswert der Anzeige zu erhöhen (BGH aaO.; BGH, Urt. v. 14.3. 1995, NJW-RR 1995, S. 789 f., 790).

    Eine besondere Qualität des redaktionellen Anteils kann im Lichte des umfassenden Schutzes von Art. 5 Abs. 1 GG nicht verlangt werden (BGH, Urt. v. 14.3. 1995, NJW-RR 1995, S. 789 f.).

  • BGH, 18.03.1959 - IV ZR 182/58

    Anforderungen an die Wiederholungsgefahr bei Verletzung des allgemeinen

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.02.2008 - 7 U 61/07
    Etwas anderes kann dann gelten, wenn in der Veröffentlichung der Eindruck erweckt wird, die namentlich genannte Person stehe selbst als Verantwortlicher hinter dem Produkt, indem sie z.B. als Produzent oder Händler dargestellt wird (vgl. BGH, Urt. v. 18.3. 1959, GRUR 1959, S. 430 ff., 431).

    Der Kläger weist zwar zutreffend darauf hin, dass eine solche Verletzung gegeben sein kann, wenn die Persönlichkeit eines Prominenten von einem Dritten dazu verwendet wird, öffentlich ein Produkt zu bewerben, und dass dies auch dann der Fall sein kann, wenn die Nennung oder Zitierung nicht in der Weise erfolgt, dass der Rezipient der Werbung annehmen muss, dass der Betroffene als Namensgeber oder Empfehler ("Testimonial") hinter dem Produkt oder der Werbung für dieses Produkt stehe (so die von dem Kläger herangezogene Entscheidung BGH, Urt. v. 18.3. 1959, GRUR 1959, S. 430 ff., 431 "Caterina Valente").

  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 226/97

    Der blaue Engel; Abbildung eines Doppelgängers als Bildnis einer berühmten Person

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.02.2008 - 7 U 61/07
    Aus diesem Grund scheidet auch eine - von dem Kläger ohnehin nicht ausdrücklich geltend gemachte - Verletzung seines Rechts am eigenen Bild durch Veröffentlichung des Bildnisses eines Doppelgängers (BGH, Urt. v. 1.12.1999, NJW 2000, S. 2201 f., 2202) aus.
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.02.2008 - 7 U 61/07
    Der Durchschnittsleser, auf dessen Verständnis hier wie auch sonst im Äußerungsrecht (BVerfG, Beschl. v. 10.10.1995, NJW 1995, S. 3303 ff., 3305, 3310; Beschl. v. 25.10.2005, NJW 2006, S. 207 ff., 208 f.) abzustellen ist, fasst den Beitrag, der die Zitate des Klägers enthält, nicht als Werbeanzeige für das am Rand des Beitrags beworbene Duschmittel auf.
  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.02.2008 - 7 U 61/07
    Der Durchschnittsleser, auf dessen Verständnis hier wie auch sonst im Äußerungsrecht (BVerfG, Beschl. v. 10.10.1995, NJW 1995, S. 3303 ff., 3305, 3310; Beschl. v. 25.10.2005, NJW 2006, S. 207 ff., 208 f.) abzustellen ist, fasst den Beitrag, der die Zitate des Klägers enthält, nicht als Werbeanzeige für das am Rand des Beitrags beworbene Duschmittel auf.
  • BGH, 03.04.1968 - I ZR 83/66

    Kandinsky

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.02.2008 - 7 U 61/07
    Allerdings kann auch die Verletzung ideeller Interessen den Urhebers (vgl. §§ 12 bis 14 UrhG) das Zitieren von Stellen aus seinem Werk unzulässig machen (BGH, Urt. v. 3.4. 1968, BGHZ 50, S. 147 ff., 153).
  • BGH, 26.06.1981 - I ZR 73/79

    Carrera

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.02.2008 - 7 U 61/07
    Die bloße Verwendung des Namens eines Prominenten in einer Werbeanzeige oder sonstigen Veröffentlichung eines Waren anbietenden Unternehmens stellt noch keine Namensrechtsverletzung im Sinne des § 12 BGB dar (BGH, Urt. v. 26.6. 1981, GRUR 1981, S. 846 ff., 847 f.).
  • BGH, 17.10.1958 - I ZR 180/57

    " Kleinzitat"

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.02.2008 - 7 U 61/07
    Als weiteres ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des § 51 UrhG wird zwar allgemein verlangt, dass die Zitierung nicht berechtigte Interessen des Zitierten verletzen darf (s. nur Waldenberger aaO. Rdnr. 7 m.w.N.; BGH, Urt. v. 17.10.1958, BGHZ 28, 234 ff., 243).
  • OLG Köln, 28.10.2021 - 15 U 230/20

    Ungefragt zitiert - Die Wiedergabe von fachlichen Äußerungen in einer

    Die reine Verwendung eines Namens - wie hier - führe allein noch nicht zu einer Verletzung des Namensrechts und/oder des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, wenn es - wie hier - nicht zu einer werblichen Vereinnahmung, etwa mit dem Ziel einer Erhöhung des Aufmerksamkeitswerts, komme (OLG Hamburg v. 26.02.2008 - 7 U 61/07, ZUM 2008, 690, 692 = BeckRS 2008, 7234) und auch sonst kein konkreter Produktbezug etc. hergestellt werde.

    bb) Auch soweit es nach der Rechtsprechung im Rahmen eines "Gebrauchens" im Sinne von § 12 BGB als ausreichend erachtet wird, dass im Verkehr der falsche Eindruck entstehen kann, der Namensträger habe dem Benutzer auch ein (ggf. lizensiertes) Recht zur Verwendung seines Namens erteilt (vgl. etwa BGH v. 10.12.2015 - I ZR 177/14, MDR 2016, 1035; v. 02.12.2004 - I ZR 92/02, BGHZ 161, 216; v. 28.03.2002 - I ZR 235/99, GRUR 2002, 917; v. 06.06.1994 - I ZR 272/91, GRUR 1994, 732, 735 m.w.N.; siehe zum Problem zuletzt auch Senat v. 17.12.2020 - 15 U 37/20, GRUR-RS 2020, 35712 Rn. 46 [z.Zt. BGH - I ZR 2/21]), führt auch dies vorliegend nicht zu einer abweichenden Beurteilung: Denn diese Rechtsprechung bezieht sich wohl im Kern nur auf Fallgestaltungen, in denen ein Name direkt zur Bezeichnung von Einrichtungen, Erzeugnissen etc. (aus)genutzt wird, mit denen der Namensträger tatsächlich nichts zu tun hat (unklar insofern OLG Hamburg v. 26.02.2008 - 7 U 61/07, BeckRS 2008, 7234 Rn. 15), also ein "namensmäßiger" Gebrauch vorliegt (deutlich auch Palandt/ Ellenberger , BGB, 80. Aufl. 2021, § 12 Rn. 23, 25 m.w.N.).

    Darin fügt sich dann auch die hier von den Parteien diskutierte Entscheidung des OLG Hamburg v. 26.02.2008 - 7 U 61/07, BeckRS 2008, 7234 ein, wo maßgeblich darauf abgestellt worden ist, ob der in einem Beitrag zitierte Prominente nur wie ein "außenstehender Dritter" erscheine und so keinen Bezug mehr zu den - dort räumlich wie inhaltlich recht klar getrennten - Werbeanzeigen an der Seite eines Hefts hatte und wo die im redaktionellen Teil des Hefts verwendeten Zitate des Betroffenen so eben auch keinerlei direkten Produktbezug hatten und für den Leser insgesamt das Verständnis fernliegend war, dass der Zitierte sich dem Unternehmen als Werbeträger o.ä.

  • OLG Köln, 26.04.2023 - 15 U 24/23
    aa) Soweit das Landgericht dabei - wie beklagtenseits mit der Berufungsbegründung auch primär gerügt - an eine Verletzung des Rechts des Klägers am eigenen Bild i.S.d. §§ 22, 23 KUG angeknüpft hat, ist allerdings richtig, dass der Bundesgerichtshof in Fällen von - in Deutschland (siehe aber etwa Art. 3344 des Kalifornischen civil code) nicht speziell geregelten - Einsätzen von Doubles/Doppelgängern/"look-alikes" für den Bildnisschutz allein auf eine im konkreten Fall erzeugte tatsächliche Verwechslungsgefahr abstellt, bei der zumindest ein nicht unerheblicher Teil des angesprochenen Publikums glauben muss, es handele sich tatsächlich um die dargestellte (prominente) Person, wobei sich der "täuschend echte Eindruck" dabei allerdings nicht zwingend aus den Gesichtszügen des Doubles ergeben muss, sondern auch aus anderen, die betreffende Person kennzeichnenden Elementen (wie einer nachgestellten Filmszene/Fotografie etc.) ergeben kann bzw. aus der Beifügung des Namens, wobei stets die Gesamtumstände des Einzelfalles maßgeblich sind (BGH v. 24.02.2022 - I ZR 2/21, GRUR-RS 2022, 5367 Rn. 15 ff., 20; v. 18.05.2021 - VI ZR 441/19, juris Rn. 20 ff.; ebenso schon OLG Karlsruhe v. 04.11.1994 - 14 U 125/93, juris Rn. 29; OLG Hamburg v. 26.02.2008 - 7 U 61/07, juris Rn. 21).
  • OLG Köln, 04.05.2023 - 15 U 3/23

    Schadensersatzanspruch aus Art. 82 DSGVO kann auch eine fiktive Lizenzgebühr

    Die Qualifizierung dieser konkreten Darstellung als Werbung hängt insbesondere nicht, wie es die Beklagte einwendet, davon ab, ob sich das dort verwendete Zitat des Klägers bzw. die Nennung seines Namens auf ein konkretes (einzelnes) Produkt beziehen, sondern ist auch dann zu bejahen, wenn lediglich Aussagen zur allgemeinen und von der Beklagten vertriebenen Produktgruppe (Kaviar) vorgenommen werden (vgl. in Abgrenzung dazu OLG Hamburg, Urt. v. 26.2.2008 - 7 U 61/07, AfP 2008, 210 zum dort fehlenden Akt der werblichen Vereinnahmung).
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