Rechtsprechung
OLG Hamburg, 26.04.2018 - 3 U 96/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Hamburg
Kausale Therapie
§ 3 Abs 1 UWG, § 5 Abs 1 S 2 Nr 1 UWG, § 5a UWG, § 8 Abs 1 UWG, § 3 S 2 Nr 1 HeilMWerbG
Arzneimittelwerbung: Irreführung durch Verwendung des Begriffs "kausale Therapie" im Zusammenhang mit einem Medikament zur Behandlung einer unheilbaren Erkrankung; Abgabe einer hinter den Anspruchsumfang der Abmahnung zurückbleibenden Unterlassungsverpflichtungserklärung - damm-legal.de
Keine Werbung mit "Kausaltherapie", wenn Krankheitsursache nicht beseitigt wird
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung der Kausaltherapie mit einem Arzneimittel, dass die Krankheit Ursache nicht beseitigen kann
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Keine Werbung mit "Kausaltherapie", wenn Krankheitsursache nicht beseitigt wird
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Arzneimittel darf nicht mit "kausale Therapie" beworben werden wenn Krankheitsursache nicht beseitigt wird
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung der Kausaltherapie mit einem Arzneimittel, dass die Krankheit Ursache nicht beseitigen kann; Rechtsfolgen der Annahme einer hinter der ursprünglich geforderten zurückbleibenden Unterlassungsverpflichtungserklärung durch den Gläubiger
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Irreführende Arzneimittelwerbung
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
, S. 109 (Kurzinformation)
Arzneimittel/Medizinprodukte/Hilfsmittel/Heilmittel | Wettbewerbsrecht/Heilmittelwerberecht | Begriff der Kausaltherapie
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 27.09.2016 - 312 O 79/16
- OLG Hamburg, 26.04.2018 - 3 U 96/17
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2018, 479
Wird zitiert von ... (8)
- LG Frankfurt/Main, 20.12.2018 - 3 O 299/18
Unterlassungsansprüche bei Anbieten/Veröffentlichenlassen von gekauften …
Denn der Einwand, der Unterlassungsgläubiger begehe den gerügten Wettbewerbsverstoß, ebenso als Einwand der "unclean hands" bezeichnet, findet keine Beachtung, wenn der gerügte Wettbewerbsverstoß - wie hier - Interessen Dritter, insbesondere Interessen der Allgemeinheit / der Verbraucher berührt (BGH, GRUR 1977, 494, 497 - DERMATEXOLG; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2008, 410;… OLG Frankfurt a.M., GRURPrax 2017, 52, Rn. 29; OLG Frankfurt, MDR 2017, 1437 [BGH 27.04.2017 - I ZR 55/16] , Rn. 10- Hörzentrum, OLG Hamburg, GRUR-RR 2018, 479 - kausale Therapie; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2015, 217;… Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, a.a.O., § 11 Rn. 2.39 m.w.N.). - OLG Hamburg, 20.06.2019 - 3 U 137/17
Gute Wirksamkeit - Wettbewerbswidrige Arzneimittelwerbung in einer …
Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Beurteilung des Verkehrsverständnisses von Ärzten durch die Mitglieder des Gerichts jedenfalls dann möglich, wenn der Erkenntnisstand der Wissenschaft im Hinblick auf den maßgebenden Sachverhalt vorgetragen wurde und außerdem - wie hier - keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass der angesprochene Arzt die deutsche Sprache anders verstehen könnte als jemand, der ebenfalls ein wissenschaftliches Studium absolviert hat (st. Rspr., vgl. Senat, Urteil vom 21. Dezember 2006 - 3 U 77/06, PharmR 2007, 204, 206;… Urteil vom 16. Februar 2017 - 3 U 194/15, GRUR-RR 2018, 27, Rn. 45 - HSA frei; Urteil vom 26. April 2018 - 3 U 96/17, GRUR-RR 2018, 479, Rn. 54). - LG Hamburg, 07.10.2021 - 327 O 407/19
Zur Rechtswidrigkeit gekaufter Kundenrezensionen bei Amazon
Letzteres gilt unabhängig davon, ob das Vine-Programm der Klägerin als wettbewerbswidrig anzusehen ist, bereits deswegen, weil die Klägerin mit ihren Unterlassungsanträgen auch die Interessen der Allgemeinheit an nicht manipulierten Rezensionen verfolgt (siehe dazu OLG Hamburg GRUR-RR 2018, 479 Rn 62).
- OLG Hamm, 14.05.2019 - 4 W 45/19
Unterlassung der Werbung im geschäftlichen Verkehr für ein Medizinprodukt
Der Antragsteller hatte eine dahingehende Unterlassung gar nicht beansprucht (vgl. auch OLG Hamburg GRUR-RR 2018, 479). - LG Bayreuth, 30.11.2020 - 41 O 465/20
Diesel-Abgasskandal, Diesel, Abgasskandal
Insoweit ist vorliegend von einer durchschnittlich zu erwartenden Laufleistung von 250.000 Kilometern auszugehen (was zum einen der allgemeinen Verkehrserwartung entspricht und zum anderen gutachterlichen Einschätzungen der zu erwartenden Gesamtlaufleistung in gerichtsbekannten vergleichbaren Fällen (vgl. insoweit auch Hinweisbeschluss des OLG Bamberg vom 20.10.2017, Az.: 3 U 96/17, Ziffer II.4. - LG Bayreuth, 23.11.2020 - 41 O 416/20
Abgasskandal
Insoweit ist vorliegend von einer durchschnittlich zu erwartenden Laufleistung von 250.000 Kilometern auszugehen (was zum einen der allgemeinen Verkehrserwartung entspricht und zum anderen gutachterlichen Einschätzungen der zu erwartenden Gesamtlaufleistung in gerichtsbekannten vergleichbaren Fällen; vgl. insoweit auch Hinweisbeschluss des OLG Bamberg vom 20.10.2017, Az.: 3 U 96/17, Ziffer II.4. - LG Hamburg, 05.04.2019 - 312 O 435/16
(Irreführung durch Bezeichnung einer Immuntherapie als "Kausaltherapie")
Denn mit Kausaltherapie wird eine Therapie bezeichnet, welche die eigentlichen Ursachen einer Krankheit behandelt und nicht lediglich die Symptome vorübergehend lindert (OLG Hamburg, GRUR-RR 2018, 479 -kausale Therapie). - LG Bayreuth, 01.03.2021 - 41 O 576/20
Umfang des Schadensersatzanspruchs im "Dieselskandal"
Insoweit ist vorliegend von einer durchschnittlich zu erwartenden Laufleistung von 250.000 Kilometern auszugehen (was zum einen der allgemeinen Verkehrserwartung entspricht und zum anderen gutachterlichen Einschätzungen der zu erwartenden Gesamtlaufleistung in gerichtsbekannten vergleichbaren Fällen; vgl. insoweit auch Hinweisbeschluss des OLG Bamberg vom 20.10.2017, Az.: 3 U 96/17, Ziffer II.4.