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OLG Hamburg, 26.06.2003 - 5 U 152/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Markenrechtsverletzung - verwechslungsfähige Bezeichnungen Cellofit / Cellvit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unterdurchschnittlichkeit der Kennzeichnungskraft; Kunstwort ohne einen insgesamt beschreibenden Inhalt; Lebensergänzungsmittel bzw. Nahrungsergänzungsmittel; Verwirkungseinwand gegenüber einem zeichenrechtlichen Unterlassungsanspruch; Cellofit und Cellvit; Ähnlichkeit ...
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 15.08.2002 - 315 O 155/02
- OLG Hamburg, 26.06.2003 - 5 U 152/02
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2004, 5
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Hamburg, 15.08.2012 - 3 W 53/12
Markenrechtsverletzung: Verwechslungsfähigkeit von für das Dienstleistungsangebot …
Denn aufgrund der vorgenannten Betonung auf der zweiten Silbe besteht die Gefahr, dass die Endung der Verfügungsmarke "lo" nach dem ersten "o" bei der Aussprache nur undeutlich mitgesprochen wird und somit im Klangbild verloren geht (vgl. zur Gefahr des "Verschluckens" oder "Verwischens" eines Vokals Hans. OLG, 5. ZS, GRUR-RR 2004, 5 - Cellofit/Cellvit). - OLG Bremen, 07.12.2006 - 2 U 58/06
Entbehrlichkeit der markenmäßigen Verwendung eines Zeichens
Die von der Beklagten herangezogene Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 26.6.2003 (Geschäfts-Nr. 5 U 152/02 - Cellofit/Cellvit) ist hier deshalb nicht einschlägig, weil es dort um die Verwechslungsgefahr von zwei angelehnten Zeichen festgestellt ging, während im vorliegenden Fall der Schutz der an eine beschreibende Angabe angelehnten Bezeichnung gegenüber der beschreibenden Angabe selbst zur Entscheidung steht. - BPatG, 19.02.2013 - 25 W (pat) 106/11
Markenbeschwerdeverfahren "Sanumed/samu-med" - zur Warenähnlichkeit - klangliche …
Dagegen habe das OLG Hamburg in einem Verletzungsverfahren zutreffend eine differenziertere Betrachtung vorgenommen und eine Warenähnlichkeit zwischen "Arzneimitteln" einerseits und "Pflaster, Verbandmaterial" andererseits verneint (OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 5, Cellofit/Cellvit), weil der Verbraucher in ein- und derselben Verkaufsstätte regelmäßig einem vielfältigen Angebot völlig verschiedener Warenarten begegne, so dass er allein aus dem gemeinsamen Vertriebsweg der Produkte über Apotheken und demselben Endzweck der Waren (Förderung der Gesundheit) nicht mehr ohne weiteres auf eine wirtschaftliche Warennähe im Sinne eines Gleichartigkeitsbegriffs schließen würde. - BPatG, 19.07.2004 - 30 W (pat) 140/03 Die von der Widersprechenden angeführte Entscheidung (OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 5 - Cellofit/Cellvit) betraf eine nicht vergleichbare Fallgestaltung.