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   OLG Hamburg, 27.01.2011 - 3 U 260/08   

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https://dejure.org/2011,48683
OLG Hamburg, 27.01.2011 - 3 U 260/08 (https://dejure.org/2011,48683)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.01.2011 - 3 U 260/08 (https://dejure.org/2011,48683)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. Januar 2011 - 3 U 260/08 (https://dejure.org/2011,48683)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 90a Abs 1 S 1 HGB, EWGRL 653/86
    Handelsvertretervertrag: Wirksamkeit eines nachvertraglich vereinbarten Wettbewerbsverbots; Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die gesetzliche Regelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • LG Hamburg, 05.12.2008 - 412 O 152/06

    Wirksamkeit von nachträglichen Wettbewerbsverboten bei mittelbar oder unmittelbar

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.01.2011 - 3 U 260/08
    Das Urteil des Landgerichts Hamburg, Kammer 12 für Handelssachen, Gz. 412 O 152/06, vom 05.12.2008, wird auf die Berufung der Beklagten und nach einseitig gebliebener Erledigungserklärung der Klägerin in seinem Tenor zu Ziffer 1 wie folgt geändert und neu gefasst:.

    das Urteil des Landgerichts Hamburg, Gz. 412 O 152/06, verkündet am 05.12.2008 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

    das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 05.12.2008, Geschäfts-Nr. 412 O 152/06 abzuändern und die Beklagte zu verurteilen,.

  • BGH, 26.02.1992 - XII ZR 129/90

    Schriftform bei Nachtragsurkunde zum Mietvertrag - Abgrenzung zwischen

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.01.2011 - 3 U 260/08
    Indiz für ein individuelles Aushandeln kann dabei sein, dass im vorformulierten Vertragstext nachträgliche Änderungen eingefügt werden; andererseits bedeutet Aushandeln nicht, dass die vorformulierte Bestimmung tatsächlich abgeändert oder ergänzt wird, vielmehr kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an: Auch bei unverändertem Text kann ein Aushandeln gegeben sein, wenn der andere Teil nach gründlicher Erörterung sich mit der Übernahme der Formulierung einverstanden erklärt (BGH NJW 1992, 2283, 2285 m.w.N.).

    Im kaufmännischen Verkehr kann ein individuelles Aushandeln im Übrigen auch dann vorliegen, wenn der Verwender eine bestimmte Klausel als unabdingbar erklärt (BGH NJW 1992, 2283, 2285; zust. Z.B. OLG Köln VersR 1996, 119 ff., hier zitiert nach juris-Volltext; Palandt/Grüneberg a.a.O. Rz. 22 am Ende).

  • BezG Dresden, 09.07.1991 - 3 U 26/91

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Begrenzung in örtlicher Hinsicht im Wege der

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.01.2011 - 3 U 260/08
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des BezG Dresden vom 09.07.1991 (BB 1991, 2030 f.): Dort hatte das Gericht allerdings entschieden, das Verbot sei insgesamt unwirksam, wenn dem Handelsvertreter während der Vertragszeit kein bestimmter Bezirk oder Kundenkreis übertragen worden und daher eine räumliche Reduktion auf einen vorher zugewiesenen Bezirk gar nicht möglich sei.
  • BGH, 25.11.1963 - VII ZR 29/62

    Fristen für die Kündigung eines Handelsvertretervertrages während der Probezeit;

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.01.2011 - 3 U 260/08
    Der BGH nimmt an, dass nach dem Schutzzweck auch des § 90a HGB Verstöße gegen die Vorschrift nicht zur Gesamtnichtigkeit des Vertrages führen, sondern der Vertrag einen den zwingenden Gesetzesvorschriften entsprechenden Inhalt ohne Rücksicht auf den abweichenden Willen der Parteien erhält (BGHZ 40, 235, 239; 59, 387, 391).
  • BGH, 05.12.1968 - VII ZR 102/66

    Zulässigkeit von Wettbewerbsabreden nach Vertragsende

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.01.2011 - 3 U 260/08
    - Die wohl überwiegend vertretene Ansicht verneint die Anwendbarkeit (z.B. BGHZ 51, 184, 188 f.; Brüggemann in: Staub, HGB, 4. Aufl. 1995, § 90a Rz. 6 und 7; v. Hoyningen-Huene in: MüKo-HGB, 2. Aufl. 2005, § 90a Rz. 11, 13).
  • BGH, 16.11.1972 - VII ZR 53/72

    Anforderungen an den Umfang der Karenzentschädigung des Handelsvertreters;

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.01.2011 - 3 U 260/08
    Der BGH nimmt an, dass nach dem Schutzzweck auch des § 90a HGB Verstöße gegen die Vorschrift nicht zur Gesamtnichtigkeit des Vertrages führen, sondern der Vertrag einen den zwingenden Gesetzesvorschriften entsprechenden Inhalt ohne Rücksicht auf den abweichenden Willen der Parteien erhält (BGHZ 40, 235, 239; 59, 387, 391).
  • BGH, 14.07.1997 - II ZR 238/96

    Wirksamkeit eines gesellschaftsvertraglichen Wettbewerbsverbots; Verbot der

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.01.2011 - 3 U 260/08
    In dieser Situation entspreche es dem Zweck des § 138 BGB, den Betroffenen das Risiko zuzuweisen, dass die Vereinbarung sittenwidrig und nichtig sei (BGH NJW 1997, 3089 = Anlage K 31).
  • BGH, 08.05.2000 - II ZR 308/98

    Mandantenschutz beim Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.01.2011 - 3 U 260/08
    In einer anderen Entscheidung des BGH, ebenfalls zu § 138 BGB, heißt es insofern: "Nur wenn eine solche Wettbewerbsklausel ausschließlich die zeitlichen Grenzen überschreitet, im Übrigen aber unbedenklich ist, kommt nach der Rechtsprechung des Senats eine geltungserhaltende Reduktion in Betracht; die Missachtung der gegenständlichen und räumlichen Grenzen dagegen hat die Nichtigkeit des Verbots zur Folge (vgl. zuletzt Senat, NJW 2000, 2584)." (BGH NJW 2005, 3061, 3062).
  • BGH, 14.04.2005 - VII ZR 56/04

    Formularmäßige Vereinbarung der Ablösung des Sicherheitseinbehalts durch

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.01.2011 - 3 U 260/08
    Aushandeln erfordert mehr als ein bloßes Verhandeln, liegt also nur vor, wenn der Verwender den in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen gesetzesfremden Kerngehalt, also die den wesentlichen Inhalt der gesetzlichen Regelung ändernden oder ergänzenden Bestimmungen, inhaltlich ernsthaft zur Disposition stellt und dem Vertragspartner Gestaltungsfreiheit zur Wahrung eigener Interessen einräumt mit zumindest der realen Möglichkeit, die inhaltliche Ausgestaltung der Vertragsbedingungen zu beeinflussen (BGH NJW-RR 2005, 1040, 1041 m.w.N. zur st.Rspr. des BGH; OLG Karlsruhe 17 U 55/03, 29.12.2005, hier zitiert nach juris Rz. 30; Palandt/Grüneberg, BGB, 70. Auflage 2011, § 305 Rz. 20 m.w.N.).
  • BGH, 18.07.2005 - II ZR 159/03

    Grenzen eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots bei Ausscheiden aus einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.01.2011 - 3 U 260/08
    In einer anderen Entscheidung des BGH, ebenfalls zu § 138 BGB, heißt es insofern: "Nur wenn eine solche Wettbewerbsklausel ausschließlich die zeitlichen Grenzen überschreitet, im Übrigen aber unbedenklich ist, kommt nach der Rechtsprechung des Senats eine geltungserhaltende Reduktion in Betracht; die Missachtung der gegenständlichen und räumlichen Grenzen dagegen hat die Nichtigkeit des Verbots zur Folge (vgl. zuletzt Senat, NJW 2000, 2584)." (BGH NJW 2005, 3061, 3062).
  • BGH, 26.11.2008 - VIII ZR 200/05

    Richtlinienkonforme Beschränkung des Gesetzes beim Verbrauchsgüterkauf: Kein

  • BVerfG, 07.02.1990 - 1 BvR 26/84

    Handelsvertreter

  • EuGH, 14.07.1994 - C-91/92

    Faccini Dori / Recreb

  • LAG Hamm, 14.04.2003 - 7 Sa 1881/02

    Rechtliches Interesse an alsbaldiger Feststellung, ungekündigtes

  • OLG Karlsruhe, 29.12.2005 - 17 U 55/03

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Bauträgervertrages: Anrechnung der

  • OLG Köln, 23.06.1995 - 19 U 274/94

    Verwirkung einer mit der Treuhandanstalt vereinbarten Vertragsstrafe;

  • OLG Köln, 23.08.1996 - 22 U 10/96

    Wirksamkeit eines lebenslangen umfassenden Wettbewerbsverbots; Zulässigkeit einer

  • OLG München, 26.06.2002 - 7 U 5730/01

    Rückerstattung von Franchise-Gebühren

  • BGH, 04.12.2008 - I ZR 100/06

    Erfokol-Kapseln

  • BGH, 18.10.1993 - II ZR 171/92

    Feststellungsinteresse des Gesellschafters einer BGB -Gesellschaft wegen eines

  • BGH, 16.06.1993 - VIII ZR 222/92

    Feststellungsklage potentieller Schuldner - keine Interventionswirkung bei

  • BGH, 05.12.2005 - II ZR 291/03

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage wegen Unwirksamkeit der Entsendung eines

  • BGH, 25.10.2012 - VII ZR 56/11

    Handelsvertretervertrag: Vereinbarung eines Wettbewerbsverbots nach

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in BeckRS 2012, 09399 veröffentlicht ist, hat im Wesentlichen ausgeführt:.
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