Rechtsprechung
OLG Hamburg, 27.03.1990 - 4 U 236/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen oder Nichtvorliegen des Entziehens einer Untermieterin den vertragsgemäßen Gebrauch ; Bedeutung einer vom Hauptvermieter erhobenen Forderung über die direkte Zahlung des Untermietzins an ihm selber oder der Räumung des Mietobjekts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 541
Mietrecht: Entziehung des vertragsmäßigen Gebrauchs - Hauptvermieter und Untervermieter - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 17.10.1989 - 11 O 13/89
- OLG Hamburg, 27.03.1990 - 4 U 236/89