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   OLG Hamburg, 27.06.2017 - 2 Rev 40/17 - 1 Ss 52/17   

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https://dejure.org/2017,29897
OLG Hamburg, 27.06.2017 - 2 Rev 40/17 - 1 Ss 52/17 (https://dejure.org/2017,29897)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.06.2017 - 2 Rev 40/17 - 1 Ss 52/17 (https://dejure.org/2017,29897)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. Juni 2017 - 2 Rev 40/17 - 1 Ss 52/17 (https://dejure.org/2017,29897)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hamburg

    Strafverfahren: Unwirksamkeit einer Revisionsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.05.2009 - 1 StR 718/08

    Anforderungen an die Feststellung und die Beweiswürdigung von

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.06.2017 - 2 Rev 40/17
    Bei einer Steuerhinterziehung - wie vorliegend - durch Abgabe unrichtiger Steuererklärungen muss die Sachdarstellung im Urteil grundsätzlich folgende Anforderungen erfüllen (hierzu ausführlich BGH, Urteil vom 12. Mai 2009, Az.: 1 StR 718/08, Rn. 10ff, juris; Jäger, StraFo 2006, 477ff.):.

    Hierfür ist erforderlich, dass für jede Steuerart und jeden Besteuerungszeitraum so klare Feststellungen getroffen werden, dass die Besteuerungsgrundlagen und die Berechnung der verkürzten Steuern erkennbar werden (St. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2009, Az.: 1 StR 718/08, Rn. 11ff.; Jäger, StraFo 2006, 477, 479 m.w.N.).

  • BGH, 22.05.2012 - 1 StR 103/12

    BGH hebt Bewährungsstrafen wegen Schmuggels in Millionenhöhe auf

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.06.2017 - 2 Rev 40/17
    Angesichts solcher Feststellungen ist auch in materieller Hinsicht die Beschränkung der Revision auf den Strafausspruch unwirksam (vgl. BGH, Urteil vom 22. Mai 2012, Az.: 1 StR 103/12, Rn. 19, juris).
  • BGH, 12.09.1990 - 3 StR 188/90

    Strafzumessung bei einer Steuerstafsache - Auswirkung der Höhe von

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.06.2017 - 2 Rev 40/17
    Soweit aber durch die Scheinrechnungen tatsächlich entstandene Betriebsausgaben abgedeckt werden, ist dies als mildernder Umstand auf der Strafzumessungsebene berücksichtigungsfähig (BGH, Beschluss vom 12. September 1990, Az.: 3 StR 188/90, Leitsatz; Urteil vom 17. März 2005, Az.: 5 StR 461/04, Rn. 11, juris; vgl. Kohlmann/ Ransiek § 370 Rn. 525).
  • BGH, 10.11.2009 - 1 StR 283/09

    Voraussetzungen der Schätzung der Schwarzlohnsumme bei Steuerhinterziehung

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.06.2017 - 2 Rev 40/17
    aa) Zwar ist anerkannt, dass tatgerichtliche Feststellungen auf tragfähige Schätzgrundlagen gestützt werden dürfen, sofern für eine annähernd genaue Berechnung aussagekräftige Beweismittel - insbesondere Belege und Aufzeichnungen - fehlen, die Schätzung anhand tragfähiger Parameter erfolgt und deren Grundlagen im tatrichterlichen Urteil für das Revisionsgericht nachvollziehbar dargestellt werden, wobei im Rahmen der Gesamtwürdigung des Schätzergebnisses der Zweifelssatz zu beachten ist (BGH, Beschluss vom 10. November 2009, Az.: 1 StR 283/09, Rn. 12, juris).
  • BGH, 15.05.1997 - 5 StR 45/97

    Verdeckte Gewinnausschüttungen - Hinterziehung von Körperschaftsteuer und

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.06.2017 - 2 Rev 40/17
    Anhand der getroffenen Feststellungen muss nachvollziehbar sein, wie das Tatgericht zu dem jeweiligen Verkürzungsbetrag gekommen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 1997, Az.: 5 StR 45/97, Rn. 4 juris).
  • BGH, 05.09.1996 - 4 StR 360/96

    Tötungsvorsatz - Verletzungsvorsatz - Zustechen

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.06.2017 - 2 Rev 40/17
    Sind schließlich Zweifel an einer Revisionsbeschränkung anhand des Wortlauts der Begründung nicht zu beheben, ist im Allgemeinen eine unbeschränkte Revision anzunehmen (Senatsbeschluss vom 19. Mai 2016 - Az.: 2 Rev 1/16; BGH NStZ-RR 1997, 35; KK-StPO-Gericke, § 344 Rn. 3).
  • BFH, 21.11.1983 - GrS 2/82

    Betriebsausgaben - Geldbuße - Geldstrafe

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.06.2017 - 2 Rev 40/17
    Weder hängen diese Aufwendungen objektiv mit dem Betrieb zusammen noch sind sie subjektiv dem Betrieb zu dienen bestimmt (vgl. BFH, Beschluss vom 21. November 1983, Az.: GrS 2/82, NJW 1984, 1054).
  • BGH, 17.03.2005 - 5 StR 461/04

    Anforderung an die Darstellung und die Beweiswürdigung beim Freispruch vom

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.06.2017 - 2 Rev 40/17
    Soweit aber durch die Scheinrechnungen tatsächlich entstandene Betriebsausgaben abgedeckt werden, ist dies als mildernder Umstand auf der Strafzumessungsebene berücksichtigungsfähig (BGH, Beschluss vom 12. September 1990, Az.: 3 StR 188/90, Leitsatz; Urteil vom 17. März 2005, Az.: 5 StR 461/04, Rn. 11, juris; vgl. Kohlmann/ Ransiek § 370 Rn. 525).
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