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   OLG Hamburg, 27.07.2021 - 12 WF 88/21   

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https://dejure.org/2021,32084
OLG Hamburg, 27.07.2021 - 12 WF 88/21 (https://dejure.org/2021,32084)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.07.2021 - 12 WF 88/21 (https://dejure.org/2021,32084)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. Juli 2021 - 12 WF 88/21 (https://dejure.org/2021,32084)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Festsetzung der Gerichtsgebühren und Gebührenermäßigung für Unterhaltsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eine Ermäßigung der Gerichtsgebühren gemäß KV 1221 Nr. 3 FamGKG findet nur statt, wenn das gesamte Verfahren einschließlich der Regelung der Kosten durch Vergleich beendet worden ist. Eine Ermäßigung unterbleibt auch dann, wenn die Entscheidung nicht begründet wird oder ...

  • rechtsportal.de

    Sofortige Beschwerde gegen die Festsetzung von Gerichtsgebühren für ein Unterhaltsverfahren; Ermäßigung von Gerichtsgebühren nach Abschluss eines Vergleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Gesamtbeendigung erforderlich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2022, 476
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 26.07.2019 - 25 W 189/19

    Keine Ermäßigung der Gerichtskosten auf 1,0; wenn die Parteien in der Sache einen

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.07.2021 - 12 WF 88/21
    Es kann offen bleiben, ob eine analoge Anwendung von KV 1211 Nr. 2 FamGKG (Anerkenntnis- oder Verzichtsentscheidung oder Endentscheidung, die nach § 38 Abs. 4 Nr. 2 oder 3 FamFG keine Begründung enthält) unter dem Gesichtspunkt der gerichtlichen Arbeitsersparnis im Rahmen des Beschlusses gemäß § 243 FamFG in Betracht kommt, wenn die Beteiligten auf eine Begründung und Rechtsmittel verzichten (dagegen OLG Hamm, Beschluss vom 26. Juli 2019 - 25 W 189/19, MDR 2019, 1345; dafür OLG Hamburg, Beschluss vom 25. November 2004 - 8 W 254/04, BeckRS 2010/6865).
  • OLG Düsseldorf, 09.06.2016 - 10 W 66/16

    Gerichtsgebühren bei Abschluss eines Vergleichs ohne Kostenregelung und Verzicht

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.07.2021 - 12 WF 88/21
    Die Ermäßigung unterbleibt auch dann, wenn die Entscheidung nicht begründet wird (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Juni 2016 - 10 W 66/16, AGS 2016, 475) oder die Parteien auf eine Begründung verzichtet haben (OLG Hamburg, Beschluss vom 6. August 1996 - 8 W 14/96, MDR 1997, 103; Stix in: BeckOK Kostenrecht, Stand 1.1.2021, Nr. 1211 KV GKG Rn. 64).
  • OLG Hamburg, 25.11.2004 - 8 W 254/04

    Gerichtskostenermäßigung gem. KV- GKG Nr. 1211b a.F. (Nr. 1211 Nr. 2 n.F.)

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.07.2021 - 12 WF 88/21
    Es kann offen bleiben, ob eine analoge Anwendung von KV 1211 Nr. 2 FamGKG (Anerkenntnis- oder Verzichtsentscheidung oder Endentscheidung, die nach § 38 Abs. 4 Nr. 2 oder 3 FamFG keine Begründung enthält) unter dem Gesichtspunkt der gerichtlichen Arbeitsersparnis im Rahmen des Beschlusses gemäß § 243 FamFG in Betracht kommt, wenn die Beteiligten auf eine Begründung und Rechtsmittel verzichten (dagegen OLG Hamm, Beschluss vom 26. Juli 2019 - 25 W 189/19, MDR 2019, 1345; dafür OLG Hamburg, Beschluss vom 25. November 2004 - 8 W 254/04, BeckRS 2010/6865).
  • OLG Hamburg, 06.08.1996 - 8 W 140/96
    Auszug aus OLG Hamburg, 27.07.2021 - 12 WF 88/21
    Die Ermäßigung unterbleibt auch dann, wenn die Entscheidung nicht begründet wird (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Juni 2016 - 10 W 66/16, AGS 2016, 475) oder die Parteien auf eine Begründung verzichtet haben (OLG Hamburg, Beschluss vom 6. August 1996 - 8 W 14/96, MDR 1997, 103; Stix in: BeckOK Kostenrecht, Stand 1.1.2021, Nr. 1211 KV GKG Rn. 64).
  • BGH, 28.09.2011 - XII ZB 2/11

    Vergleich ohne Kostenregelung in einer Unterhaltssache: Anfechtbarkeit der

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.07.2021 - 12 WF 88/21
    Es galt weder die gesetzliche Regelung des § 98 ZPO noch des § 83 Abs. 1 S. 1 FamFG (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2011 - XII ZB 2/11, juris Rn. 30).
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