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   OLG Hamburg, 27.09.2013 - 3 U 56/11   

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OLG Hamburg, 27.09.2013 - 3 U 56/11 (https://dejure.org/2013,27637)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.09.2013 - 3 U 56/11 (https://dejure.org/2013,27637)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. September 2013 - 3 U 56/11 (https://dejure.org/2013,27637)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Art 12 Abs 1 S 2 GG, Art 14 GG, § 295 Abs 1 S 4 SGB 5, § 301 Abs 2 S 2 SGB 5, § 87a Abs 1 UrhG
    Unterlassungs-, Herausgabe-, Schadensersatz- und Bereicherungsansprüche eines auf dem Gebiet der medizinischen Informatik tätigen Unternehmens gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Veröffentlichung eines medizinischen Prozedurenschlüssels durch das Deutsche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2014, 318
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 08.07.1993 - I ZR 174/91

    Abrechnungs-Software für Zahnärzte - Verdrängungswettbewerb

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.09.2013 - 3 U 56/11
    An dem erforderlichen Wettbewerbsbezug fehlt es, wenn der Hoheitsträger sich bei der öffentlichen Aufgabenerfüllung im Rahmen des sachlich Notwendigen hält, deshalb die wettbewerbliche Zielsetzung der Handlung völlig hinter die Erfüllung öffentlicher Aufgaben zurücktritt und sich die Einwirkung auf den Wettbewerb als notwendige Begleiterscheinung der öffentlichen Aufgabenerfüllung erweist (BGH GRUR 1993, 917, 919 - Abrechnungs-Software für Zahnärzte; Köhler/Bornkamm, § 4 Rn. 13.22).

    Im Falle der Bereitstellung von Arbeits- und Behandlungsmitteln im Bereich des Gesundheitswesens hat der Bundesgerichtshof etwa darauf abgestellt, ob der Hoheitsträger mit seiner Handlung - hier: die Abgabe von Brillen durch Krankenkassen unter Umgehung der Optiker - in ein von jeher den privaten Unternehmen vorbehaltenes Tätigkeitsfeld eindringt (BGH GRUR 1982, 425, 430 - Brillen-Selbstabgabestellen; siehe auch OLG Stuttgart NJWE-WettbR 1993, 3: Abgabe von Heilmitteln unter Umgehung der Apotheken) bzw. ob die mit der Abgabe bezweckte Aufgabenerfüllung - reibungslose Abrechnungstätigkeit der kassenärztlichen Vereinigung durch ein von dieser abgegebenes Computerprogramm - nicht in gleicher Weise durch private Unternehmer hätte sichergestellt werden können (BGH GRUR 1993, 917, 919 - Abrechnungs-Software für Zahnärzte).

    Bei dieser Betrachtung ist es nicht angängig, für jede Art der wettbewerblich relevanten Betätigung zwingende Gründe der Daseinsvorsorge zu verlangen, weil dies die Handlungsoptionen der Verwaltung, die ihr Handeln auch ohne solche zwingende Gründe nach wirtschaftlich vernünftigen Erwägungen gestalten darf, zu sehr einschränken würde (BGH GRUR 1993, 917, 919 - Abrechnungs-Software für Zahnärzte).

  • BGH, 18.12.1981 - I ZR 34/80

    Brillen-Selbstabgabestellen I

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.09.2013 - 3 U 56/11
    Im Falle der Bereitstellung von Arbeits- und Behandlungsmitteln im Bereich des Gesundheitswesens hat der Bundesgerichtshof etwa darauf abgestellt, ob der Hoheitsträger mit seiner Handlung - hier: die Abgabe von Brillen durch Krankenkassen unter Umgehung der Optiker - in ein von jeher den privaten Unternehmen vorbehaltenes Tätigkeitsfeld eindringt (BGH GRUR 1982, 425, 430 - Brillen-Selbstabgabestellen; siehe auch OLG Stuttgart NJWE-WettbR 1993, 3: Abgabe von Heilmitteln unter Umgehung der Apotheken) bzw. ob die mit der Abgabe bezweckte Aufgabenerfüllung - reibungslose Abrechnungstätigkeit der kassenärztlichen Vereinigung durch ein von dieser abgegebenes Computerprogramm - nicht in gleicher Weise durch private Unternehmer hätte sichergestellt werden können (BGH GRUR 1993, 917, 919 - Abrechnungs-Software für Zahnärzte).

    Auf eine Gewinnerzielungsabsicht kommt es in diesem Zusammenhang nicht an (GRUR 1982, 425, 430 - Brillen-Selbstabgabestellen).

  • BVerwG, 21.03.1995 - 1 B 211.94

    Grundrechte schützen nicht vor Konkurrenz durch Kommunalunternehmen

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.09.2013 - 3 U 56/11
    Für die direkte Einwirkung des Staates auf das Marktgeschehen - etwa durch Eröffnung staatlicher Konkurrenz - ist in der Rechtsprechung des BVerwG anerkannt, dass der Marktzutritt der öffentlichen Hand nicht per se einen Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit beinhaltet, weil die hierdurch bewirkte Verminderung von Erwerbschancen wettbewerbsimmanent ist; ein Eingriff liegt danach erst dann vor, wenn durch die Tätigkeit der öffentlichen Hand jede private Konkurrenz unmöglich gemacht oder unzumutbar eingeschränkt wird (BVerwGE 39, 329, juris-Rn. 23; NJW 1995, 2938, juris-Rn. 11).

    So betrifft etwa das Auftreten staatlicher Konkurrenz nach der Rechtsprechung des BVerwG den Schutzbereich des Art. 14 GG nicht, es sei denn, dass dieser durch eine behördliche Maßnahme eine unerlaubte Monopolstellung erlangt (BVerwG NJW 1995, 2938, juris-Rn. 11).

  • BVerfG, 03.07.2007 - 1 BvR 2186/06

    Hufversorgung

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.09.2013 - 3 U 56/11
    Subjektive Zulassungsschranken sind gerechtfertigt, wenn sie dem Schutz besonders wichtiger Gemeinschaftsgüter dienen und zur Erreichung dieses Zwecks geeignet, erforderlich und im engeren Sinne verhältnismäßig sind (st. Rspr., s. nur BVerfGE 119, 59, juris-Rn. 82 ff.; Sachs/Mann, Art. 12 Rn. 131).
  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.09.2013 - 3 U 56/11
    (2) In den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG eingreifende Berufsausübungsregeln sind schon dann gerechtfertigt, wenn ihnen im Rahmen einer dem in Art. 12 Abs. 1 S. 2 GG angeordneten Gesetzesvorbehalt genügenden Regelung sachgerechte und vernünftige Gemeinwohlerwägungen zugrunde liegen, sofern sie im Übrigen verhältnismäßig sind (st. Rspr., s. nur BVerfGE 121, 317, juris-Rn. 117; v. Mangoldt/Klein/Starck/Manssen, Art. 12 Rn. 146).
  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 241/66

    (Aktion) Rumpelkammer

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.09.2013 - 3 U 56/11
    Ein grundrechtlicher Anspruch auf die Sicherung weiterer Erwerbsmöglichkeiten besteht nicht (BverfGE 24, 236, 251).
  • BGH, 21.07.2005 - I ZR 290/02

    HIT BILANZ

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.09.2013 - 3 U 56/11
    Eine Vervielfältigung im Sinne der Vorschrift liegt auch vor, wenn Daten entnommen und auf andere Weise angeordnet werden (BGH GRUR 2005, 857 - HIT BILANZ).
  • BVerwG, 22.02.1972 - I C 24.69

    Öffentlicher Zweck bei kommunalen Unternehmen

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.09.2013 - 3 U 56/11
    Für die direkte Einwirkung des Staates auf das Marktgeschehen - etwa durch Eröffnung staatlicher Konkurrenz - ist in der Rechtsprechung des BVerwG anerkannt, dass der Marktzutritt der öffentlichen Hand nicht per se einen Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit beinhaltet, weil die hierdurch bewirkte Verminderung von Erwerbschancen wettbewerbsimmanent ist; ein Eingriff liegt danach erst dann vor, wenn durch die Tätigkeit der öffentlichen Hand jede private Konkurrenz unmöglich gemacht oder unzumutbar eingeschränkt wird (BVerwGE 39, 329, juris-Rn. 23; NJW 1995, 2938, juris-Rn. 11).
  • EuGH, 09.11.2004 - C-338/02

    Fixtures Marketing - Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von Datenbanken -

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.09.2013 - 3 U 56/11
    Das Verständnis des Vervielfältigungsbegriffs hat den Schutzzweck der zugrundeliegende Richtlinie zu berücksichtigen, der darin besteht, einen Schutz gegen die widerrechtliche Aneignung der Ergebnisse der finanziellen und beruflichen Investitionen sicherzustellen, die für die Beschaffung und das Sammeln des Inhalts einer Datenbank getätigt wurden (EuGH GRUR 2005, 252 Tz. 25 - Fixtures-Fußballspielpläne I - unter Bezugnahme auf Erwägungsgrund 39 der RL 96/9/EG).
  • BVerfG, 18.05.2004 - 2 BvR 2374/99

    Zur Beitragspflicht für den Klärschlamm-Entschädigungsfonds

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.09.2013 - 3 U 56/11
    Ein Schutzbereichseingriff kann auch dann anzunehmen sein, wenn Regelungen, die sich nicht unmittelbar auf berufliche Tätigkeiten beziehen, eine objektiv berufsregelnde Tendenz etwa dadurch aufweisen, dass sie die Rahmenbedingungen der Berufsausübung verändern, sofern sie die berufliche Tätigkeit nennenswert behindern (s. nur BverfGE 110, 370, 393; 111, 191, 213; 128, 1, 82; Jarass/Pieroth, GG, 12. Aufl. 2012, Art. 12 Rn. 15 m.w.N.).
  • EuGH, 16.03.2004 - C-264/01

    DIE WETTBEWERBSVORSCHRIFTEN DES EG-VERTRAGS HINDERN DIE DEUTSCHEN

  • OLG Rostock, 15.06.2005 - 1 W 64/03

    Zulässigkeit der Verweisung eines Rechtsstreits an das Verwaltungsgericht

  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 164/03

    Blutdruckmessungen

  • BGH, 05.06.1997 - I ZB 42/96

    Rechtsweg für Streitigkeiten einer Therapeutin und einer KV über die Ausstellung

  • BGH, 21.04.2005 - I ZR 1/02

    Marktstudien

  • BVerfG, 12.10.1977 - 1 BvR 217/75

    Direktruf

  • BGH, 26.01.2006 - I ZR 83/03

    Abschleppkosten-Inkasso

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

  • BGH, 23.02.1979 - I ZR 27/77

    "White Christmas"

  • BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84

    Schatzregal der Länder

  • BGH, 05.07.1990 - III ZR 166/89

    Rechtsweg für Ansprüche auf Schadensersatz wegen der Verletzung von

  • BGH, 12.03.2020 - I ZR 126/18

    WarnWetter-App - Die "DWD WarnWetter-App" darf nur für Wetterwarnungen kostenlos

    (2) Es entspricht deshalb der Rechtsprechung sowohl der Zivil- als auch der Verwaltungsgerichte, wettbewerbsrechtliche und öffentlich-rechtliche Unterlassungsansprüche innerhalb desselben Rechtswegs zu prüfen und nicht als unterschiedliche Streitgegenstände zu behandeln, für die verschiedene Rechtswege eröffnet sind (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 2018 - I ZR 165/17, GRUR 2019, 741 Rn. 12 ff. und Rn. 23 ff. = WRP 2019, 886 - Durchleitungssystem; OLG Hamburg, Urteil vom 27. September 2013 - 3 U 56/11, juris Rn. 57 und 171; LG Kleve, Urteil vom 16. Juli 2009 - 1 O 212/09, juris Rn. 48; BVerwG, NJW 1995, 2938, 2939 [juris Rn. 15]; VGH Mannheim, NJW 1995, 274 [juris Rn. 20]; OVG Hamburg, Urteil vom 17. Juni 2004 - 1 Bf 198/00, juris Rn. 71; OVG Münster, NVwZ-RR 2005, 198, 201 [juris Rn. 30]; VG Aachen, Beschluss vom 20. Juli 2004 - 4 L 113/04, juris Rn. 21 bis 26; VG Aachen, Urteil vom 3. November 2006 - 9 K 3236/04, juris Rn. 54 bis 60; VG Berlin, Beschluss vom 13. Dezember 2013 - 4 L 570.13, juris Rn. 34 f.).
  • OLG Karlsruhe, 27.06.2023 - 14 W 44/23

    onkologische Präparate - Rechtswegzuständigkeit für die Klage eines

    Nach Wortlaut und Sinn des § 17a GVG ist eine Verweisung nur dann geboten und zulässig, wenn der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten schlechthin, das heißt für den Klageanspruch mit allen in Betracht kommenden Klagegründen, unzulässig ist; ist dagegen bei mehrfacher - auch bei mehrfacher rechtlich und tatsächlich selbständiger - Begründung des einen Klageanspruchs der ordentliche Rechtsweg hinsichtlich eines der konkurrierenden Klagegründe zulässig und nur hinsichtlich eines weiteren Klagegrundes unzulässig, so ist eine Verweisung an das für den weiteren Klagegrund zuständige Gericht nicht statthaft (BGH, Urteil vom 05.07.1990 - III ZR 166/89, Rn. 17, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 27.09.2013 - 3 U 56/11, Rn. 169, juris).
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