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   OLG Hamburg, 27.09.2018 - 2 Ws 159/18   

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https://dejure.org/2018,40877
OLG Hamburg, 27.09.2018 - 2 Ws 159/18 (https://dejure.org/2018,40877)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.09.2018 - 2 Ws 159/18 (https://dejure.org/2018,40877)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. September 2018 - 2 Ws 159/18 (https://dejure.org/2018,40877)
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Volltextveröffentlichung

Besprechungen u.ä.

  • beck-blog (Entscheidungsbesprechung und Diskussion)

    Wiederaufnahme im Fall Sabolic unzulässig?

Sonstiges

  • strate.net (Dokument mit Bezug zur Entscheidung)

    Wiederaufnahmeverfahren für Marijan Sabolic

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 2093/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an gerichtliche Entscheidungen im

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.09.2018 - 2 Ws 159/18
    Dabei darf allerdings das Wiederaufnahmegericht die im Falle der Zulässigkeit des Wiederaufnahmeantrags nachfolgende Beweisaufnahme nicht so weitgehend vorwegnehmen, dass bereits Beweise gewürdigt und Feststellungen getroffen werden, die nach der Struktur des Strafprozesses der Hauptverhandlung vorbehalten sind (BVerfG NStZ 1995, 43 f.).

    Das Wiederaufnahmegericht ist dabei an die Beweiswürdigung des erkennenden Gerichts (sofern nicht denkgesetzlich unmöglich) und dessen Rechtsauffassung (sofern diese nicht offensichtlich unhaltbar ist) gebunden, und trifft keine eigenen neuen Feststellungen zur Straftat (Schmitt aaO. Rn. 9; vgl. BVerfG NStZ 1995, 43 f.).

  • OLG Bremen, 30.10.2013 - 2 Ws 183/13
    Auszug aus OLG Hamburg, 27.09.2018 - 2 Ws 159/18
    Es kann vorliegend dahingestellt bleiben, ob der Wiederaufnahmeantrag den sich aus §§ 366, 359 Nr. 5 StPO ergebenden Darstellungsanforderungen (vgl. dazu Senat, Beschl. v. 17. September 2013, Az.: 2 WS 183/13) genügt, und ob die mit dem Antrag beigebrachten Tatsachen und Beweismittel i. S. d. § 359 Nr. 5 StPO "neu" sind.
  • BGH, 07.07.1976 - StB 11/74
    Auszug aus OLG Hamburg, 27.09.2018 - 2 Ws 159/18
    Eingeschränkt wird der Grundsatz der Richtigkeitsunterstellung dahingehend, dass sich die Prüfung der Erheblichkeit nicht in einer "abstrakten Schlüssigkeitsprüfung" erschöpft, sondern ein neues Beweismittel auch bereits im Zulässigkeitsverfahren auf seinen Beweiswert bzw. seine Beweiskraft zu überprüfen ist, soweit das ohne förmliche Beweisaufnahme möglich ist (BGH NStZ 2000, 218; BGH NJW 1977, 59; LR-Gössel § 368 Rn. 23 ff.; KK-StPO/Schmidt § 368 Rn. 10 m.w.N.; Schmitt aaO. § 368 Rn. 9).
  • OLG Koblenz, 15.12.2004 - 1 Ws 759/04

    Wiederaufnahme: Prüfung der Beweiskraft eines neuen Beweismittels im

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.09.2018 - 2 Ws 159/18
    So wird etwa die Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines im Wiederaufnahmeantrag benannten Zeugen - sofern nicht schon im Zulässigkeitsverfahren sicher festgestellt werden kann, dass die Zeugen vorsätzliche Falschaussagen abgeben würden - in der Regel der Hauptverhandlung vorbehalten bleiben müssen (vgl. OLG Koblenz NStZ-RR 2005, 272).
  • KG, 28.06.1974 - 1 W 688/73
    Auszug aus OLG Hamburg, 27.09.2018 - 2 Ws 159/18
    Bestehen demgegenüber an der Erheblichkeit ernsthafte Zweifel, so ist der Antrag ohne Anwendung des Zweifelssatzes als unzulässig zu venn1erfen (vgl. KG JR 1975, 166; OLG Braunschweig NJW 1959, 1984).
  • BGH, 22.10.1999 - 3 StE 15/93

    Anforderungen an ein Beweismittel für die Wiederaufnahme des Verfahrens

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.09.2018 - 2 Ws 159/18
    Eingeschränkt wird der Grundsatz der Richtigkeitsunterstellung dahingehend, dass sich die Prüfung der Erheblichkeit nicht in einer "abstrakten Schlüssigkeitsprüfung" erschöpft, sondern ein neues Beweismittel auch bereits im Zulässigkeitsverfahren auf seinen Beweiswert bzw. seine Beweiskraft zu überprüfen ist, soweit das ohne förmliche Beweisaufnahme möglich ist (BGH NStZ 2000, 218; BGH NJW 1977, 59; LR-Gössel § 368 Rn. 23 ff.; KK-StPO/Schmidt § 368 Rn. 10 m.w.N.; Schmitt aaO. § 368 Rn. 9).
  • LG Hamburg, 16.07.2018 - 602 Ks 8/18

    Die Brennspiritus-Theorie in der Wiederaufnahme - der Mordfall Sabolic

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.09.2018 - 2 Ws 159/18
    602 Ks 8/18 Beschluss 7403 Js 252/04.
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