Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 27.10.2014 - 7 UF 124/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,35308
OLG Hamburg, 27.10.2014 - 7 UF 124/14 (https://dejure.org/2014,35308)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.10.2014 - 7 UF 124/14 (https://dejure.org/2014,35308)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. Oktober 2014 - 7 UF 124/14 (https://dejure.org/2014,35308)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,35308) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Elterliche Sorge: Gerichtliche Übertragung der alleinigen Entscheidungsbefugnis zur Geltendmachung von Kindesunterhaltsansprüchen im Wege der einstweiligen Anordnung beim echten Wechselmodell

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung eines Elternteils zur Geltendmachung von Barunterhalt für ein minderjähriges Kind bei Praktizierung eines Wechselmodells

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechtigung eines Elternteils zur Geltendmachung von Barunterhalt für ein minderjähriges Kind bei Praktizierung eines Wechselmodells

  • rechtsportal.de

    BGB § 1628
    Berechtigung eines Elternteils zur Geltendmachung von Barunterhalt für ein minderjähriges Kind bei Praktizierung eines Wechselmodells

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Barunterhaltspflicht beim Wechselmodell - wie geltend machen?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gemeinsames Sorgerecht, Wechselmodell - und der geltend gemachte Barunterhalt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Entscheidung über Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen kann im Wege der einstweiligen Anordnung ergehen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Entscheidung über Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen kann im Wege der einstweiligen Anordnung ergehen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 416
  • FamRZ 2015, 591
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.12.2005 - XII ZR 126/03

    Barunterhaltspflicht von sich in der Betreuung eines Kindes abwechselnden Eltern

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.10.2014 - 7 UF 124/14
    Das Wahlrecht zwischen diesen beiden Möglichkeiten ist nicht durch besondere Kautelen eingeschränkt (BGH, Urt. v. 21.12.2005, Az. XII ZR 126/03, NJW 2006, S. 2258 ff.).

    Das Amtsgericht ist zu Recht und zutreffend den Grundsätzen gefolgt, die sich aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. Dezember 2005 (Az. XII ZR 126/03) ergeben.

  • OLG Celle, 03.07.2018 - 17 UF 64/18

    Durchsetzung von Forderungen des Kindes gegen anderen Elternteil

    Soweit in der Rechtsprechung anerkannt ist, dass im Falle eines echten Wechselmodells, in dem keiner der Elternteile nach § 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB allein vertretungsbefugt ist, um Unterhaltsansprüche des Kindes durchzusetzen, die Vertretungsbefugnis eines der Elternteile über § 1628 BGB begründet werden kann (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2017, 289 f. ; OLG Hamburg FamRZ 2015, 591 f. ; OLG Celle FamRZ 2015, 590 f. ; vgl. auch BGH FamRZ 2014, 917 ff. ), führt dies zu keiner abweichenden Beurteilung.
  • OLG Brandenburg, 26.06.2020 - 9 UF 36/20
    Diese Regelung findet auch dann Anwendung, wenn sich die Eltern die Betreuung des Kindes teilen, aber ein Elternteil das Kind in überwiegendem Maße betreut (OLG Hamburg, NZFam 2015, 31; OLG Frankfurt, FamRZ 2014, 46).
  • OLG Frankfurt, 12.07.2016 - 6 UF 60/16

    Wahlrecht zwischen Ergänzungspflegschaft und Sorgerechtsübertragung

    Zwischen diesen beiden Wegen besteht ein Wahlrecht (vgl. BGH a. a. O., BGH, Beschluss vom 21.12.2005, XII ZR 126/03, FamRZ 2006, 1015, Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 27.10.2014, 7 UF 124/14, FamRZ 2015, 591, 592, OLG Celle, Beschluss vom 20.08.2014, 10 UF 163/14, FamRZ 2015, 590 f.).
  • AG Darmstadt, 24.02.2016 - 56 F 2530/15

    § 1628 BGB

    Für die vorgeschaltete Übertragung der Entscheidung über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen kann nichts anderes gelten, da dieses Verfahren nur eine Zwischenstufe zum grundsätzlich eilbedürftigen Antrag auf Unterhaltszahlung ist (vgl. auch OLG Hamburg, 7 UF 124/14, Beschluss vom 27.10.2014, Rn 8, zitiert über juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht