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   OLG Hamburg, 27.11.2008 - 3 U 146/06   

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https://dejure.org/2008,5957
OLG Hamburg, 27.11.2008 - 3 U 146/06 (https://dejure.org/2008,5957)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.11.2008 - 3 U 146/06 (https://dejure.org/2008,5957)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. November 2008 - 3 U 146/06 (https://dejure.org/2008,5957)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    § 89b HGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Lizenznehmers gegen den Lizenzgeber auf angemessenen Ausgleich nach Beendigung eines Markenlizensvertrags; Auswirkungen einer Nichtproduzierung von eigenen Produkten und lediglicher Lizenzierung der Marke gegen Entgelt zur Kennzeichnung fremder Produkte ...

  • Judicialis

    HGB § 89b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 89b
    Ausgleichsansprüche des Lizenznehmers nach Beendigung eines Markenlizenzvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 339 (Ls.)
  • GRUR-RR 2011, 40 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Hamburg, 23.05.2006 - 312 O 671/05

    Beendigung eines Markenlizenzvertrages; Ausgleichsanspruch des Lizenznehmers in

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.11.2008 - 3 U 146/06
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 12, vom 23.5.2006 (312 O 671/05), im Kostenausspruch wie folgt abgeändert:.

    das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 23. Mai 2006, Geschäftsnummer: 312 O 671/05, abzuändern und.

  • BGH, 12.03.2003 - VIII ZR 221/02

    Ausgleichsanspruch eines Anzeigenvermittlers

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.11.2008 - 3 U 146/06
    Dem Recht der Nutzungsüberlassungsverträge ist es aber unbekannt, dass der die Sache oder das Recht nach Nutzung zurückgebende Vertragspartner gegen den Eigentümer bzw. Rechteinhaber einen Anspruch auf Ausgleich für einen Wertzuwachs hat, den die Sache oder das Recht während der Nutzungszeit erfahren hat (BGH NJW-RR 2003, 894, 895).
  • BGH, 04.05.2006 - IX ZR 189/03

    Rechtsschutzbedürfnis einer negativen Feststellungsklage bei Verzicht des

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.11.2008 - 3 U 146/06
    Dass die Eventualwiderklageanträge lediglich Teilbeträge in Höhe von EUR 100.000 und hilfsweise in Höhe von EUR 25.000 umfassen, ändert nichts an der das Feststellungsinteresse rechtfertigenden Ungewissheit in Bezug auf die volle Höhe des schriftsätzlich ausgerechneten und vorgetragenen Ausgleichsanspruchs (vgl. BGH NJW 2006, 2780, 2781, Rz. 22).
  • BGH, 14.12.2006 - IX ZR 92/05

    Vollstreckung und Gewahrsamsverhältnisse bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.11.2008 - 3 U 146/06
    Die dem Plan des Gesetzgebers widersprechende Lücke muss dabei nicht von Erlass des Gesetzes an bestehen, sondern kann sich auch später durch eine Veränderung der Lebensverhältnisse ergeben haben (BGH NJW 2007, 992, 993 m.w.N.).
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 3/09

    JOOP!

    Die Berufung der Beklagten ist insoweit erfolglos geblieben (OLG Hamburg, Urteil vom 27. November 2008 - 3 U 146/06, juris).
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