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   OLG Hamburg, 28.01.2014 - 7 U 44/12   

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https://dejure.org/2014,15453
OLG Hamburg, 28.01.2014 - 7 U 44/12 (https://dejure.org/2014,15453)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28.01.2014 - 7 U 44/12 (https://dejure.org/2014,15453)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28. Januar 2014 - 7 U 44/12 (https://dejure.org/2014,15453)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 823 Abs 1 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 1004 BGB, § 186 StGB
    Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presse: Berichtigungsanspruch bei unzutreffender Verdachtsberichterstattung über eine angebliche Straftatbeteiligung; Inhalt des Berichtigungsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 12.01.1960 - I ZR 30/58

    Plagiatsvorwurf / La chatte

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.01.2014 - 7 U 44/12
    Deshalb kann nur eine Erklärung des Inhalts verlangt werden, dass der Verdacht nicht aufrechterhalten wird, zumal diese auch den Interessen des Betroffenen genügt (vgl. bereits BGH NJW 1960, 672 - La Chatte ebenso Prinz/Peters, a.a.O., Rn. 681).

    Es reicht, dass der von ihr geschaffene Störungszustand als rechtswidrig fortdauert (vgl. bereits BGH NJW 1960, 672 - La Chatte; Prinz/Peters, a.a.O., Rn. 681).

  • BVerfG, 28.04.1997 - 1 BvR 765/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde des "Stern"

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.01.2014 - 7 U 44/12
    Im Übrigen sei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1997, 2589) im Falle einer Verdachtsberichterstattung ein Berichtigungsanspruch jeglicher Art ausgeschlossen.

    In dem von der Beklagten zu 1. angeführten Fall hat das Bundesverfassungsgericht (NJW 1997, 2589) ausgeführt, dass es keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegne, dass die Rechtsprechung bei einer Verdachtsberichterstattung einen Folgenbeseitigungsanspruch zuerkenne, wenn eine ursprünglich rechtmäßige Meldung über eine Straftat sich aufgrund späterer gerichtlicher Erkenntnisse in einem anderen Licht darstelle und die durch die Meldung hervorgerufene Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts andauere.

  • BGH, 11.12.2012 - VI ZR 314/10

    Gesteigertes Vertrauen der Presse in Verlautbarungen des Bundesbeauftragten für

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.01.2014 - 7 U 44/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Mindestbestand an Beweistatsachen erforderlich, die für den Wahrheitsgehalt der Information sprechen und ihr damit erst "Öffentlichkeitswert" verleihen (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2012 - VI ZR 314/10 -, juris).
  • BGH, 30.11.1971 - VI ZR 115/70

    Pflicht eines Presseorgans zur Mitteilung über Freispruch

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.01.2014 - 7 U 44/12
    Nach Auffassung des Senats ist - abgesehen von den Fällen, in denen ein strafrechtliches Verfahren mit einem Freispruch beendet worden ist und der Betroffene insoweit eine ergänzende Mitteilung verlangen kann (vgl. BGH NJW 1972, 431) - Voraussetzung für einen Berichtigungsanspruch bei einer Verdachtsberichterstattung, dass sich nach der Berichterstattung herausstellt, dass der Verdacht unberechtigt ist.
  • OLG Hamburg, 16.04.1987 - 3 U 210/86

    Schmerzensgeld; Verstoß gegen Persönlichkeitsrecht; Recht am eigenen Bild

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.01.2014 - 7 U 44/12
    Nach der Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichts (Urteil vom 16.4.1987, 3 U 210/86, NJW-RR 1988, 736, 737; Urteil vom 23.3.2007, 7 U 88/06; ebenso Prinz/Peters, Medienrecht, 1999, Rn. 274) kommt bei unzutreffenden Verdachtsäußerungen grundsätzlich ein Berichtigungsanspruch in Betracht.
  • BGH, 09.12.2003 - VI ZR 38/03

    Frage als unwahre Tatsachenbehauptung

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.01.2014 - 7 U 44/12
    Eine Ausnahme ist dann zu machen, wenn die Verdachtsäußerung nur in Form einer echten Frage erfolgt, da nur rhetorische Fragen rechtlich wie eine Tatsachenbehauptung zu behandeln und damit einem Berichtigungsanspruch zugänglich sind (Urteil des Senats vom 21.9.2012, 7 U 25/11; vgl. BGH NJW 2004, 1034).
  • BGH, 26.11.1996 - VI ZR 323/95

    Haftung für unwahre Tatsachenbehauptungen in Fernsehberichten

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.01.2014 - 7 U 44/12
    Zudem muss die Presse vor der Veröffentlichung eines Verdachts die Gefahr, über den Betroffenen etwas Falsches zu berichten, mit allen ihr möglichen Mitteln ausschließen (BGH NJW 1997, 1148 - juris-Rz. 58).
  • OLG Hamburg, 21.09.2012 - 7 U 25/11
    Auszug aus OLG Hamburg, 28.01.2014 - 7 U 44/12
    Eine Ausnahme ist dann zu machen, wenn die Verdachtsäußerung nur in Form einer echten Frage erfolgt, da nur rhetorische Fragen rechtlich wie eine Tatsachenbehauptung zu behandeln und damit einem Berichtigungsanspruch zugänglich sind (Urteil des Senats vom 21.9.2012, 7 U 25/11; vgl. BGH NJW 2004, 1034).
  • OLG Hamburg, 27.03.2007 - 7 U 88/06
    Auszug aus OLG Hamburg, 28.01.2014 - 7 U 44/12
    Nach der Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichts (Urteil vom 16.4.1987, 3 U 210/86, NJW-RR 1988, 736, 737; Urteil vom 23.3.2007, 7 U 88/06; ebenso Prinz/Peters, Medienrecht, 1999, Rn. 274) kommt bei unzutreffenden Verdachtsäußerungen grundsätzlich ein Berichtigungsanspruch in Betracht.
  • BGH, 15.12.1987 - VI ZR 35/87

    Schadensersatzanspruch eines katholischen Geistlichen wegen wahrheitswidriger

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.01.2014 - 7 U 44/12
    Dabei ist die Recherchepflicht der Medien umso höher anzusetzen, je schwerwiegender und nachhaltiger das Ansehen des Betroffenen durch die Veröffentlichung beeinträchtigt wird (BGH NJW-RR 1988, 733 - juris-Rz. 11).
  • BGH, 18.11.2014 - VI ZR 76/14

    Nachtrag zu einer ursprünglich zulässigen Verdachtsberichterstattung nach

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in ZUM-RD 2014, 354 veröffentlicht ist, hat ausgeführt, dem Kläger stehe der mit dem Hilfsantrag geltend gemachte Berichtigungsanspruch in entsprechender Anwendung von § 1004 BGB i.V.m. § 823 BGB, § 186 StGB zu.
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