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   OLG Hamburg, 28.04.2005 - 5 U 156/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,887
OLG Hamburg, 28.04.2005 - 5 U 156/04 (https://dejure.org/2005,887)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28.04.2005 - 5 U 156/04 (https://dejure.org/2005,887)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28. April 2005 - 5 U 156/04 (https://dejure.org/2005,887)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • JurPC

    UrhG §§ 101 Abs. 1, 3, 19 a; TDG § 8
    Auskunftspflicht eines Access-Providers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwer als von Amts wegen zu berücksichtigende Zulässigkeitsvoraussetzung der Berufung ; Bestimmung der Beschwer ; Anspruch auf Auskunft über Namen und Anschrift des Kunden nach dessen Verletzung der Urheberrechte als Tonträgerhersteller ; Auskunftsanspruch eines ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Rammstein

    §§ 3, 16, 17, 19a, 101a Abs. 1 UrhG

  • Judicialis

    UrhG § 101 Abs. 1; ; UrhG § 101 Abs. 3; ; UrhG § 19 a; ; TDG § 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auskunftspflicht eines Access-Providers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Urheberrecht - Kundenauskunft für Rechteinhaber gegen Provider?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    OLG lehnt Auskunftsanspruch der Rechteinhaber gegen Internet Service Provider ab

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein Auskunftsanspruch gegen Provider

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Zur Auskunftspflicht eines Access-Providers

  • kanzlei-sieling.de (Kurzinformation)

    Kein Auskunftsrecht gegen Access Provider

  • beck.de (Leitsatz)

    Kein Auskunftsanspruch gegen Access-Provider

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Auskunftsanspruch gegen Provider

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2005, 209
  • MMR 2005, 453
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • AG Offenburg, 20.07.2007 - 4 Gs 442/07

    Erklärt der Staatsanwaltschaft die Welt der Musikindustrie - Ermittlung des

    Mit der beschriebenen bundesweiten Anzeigekampagne, die den Strafverfolgungsbehörden mehrere 10.000 Strafverfahren beschert, streben die Anzeigeerstatter also Auskünfte an, die ihnen der Gesetzgeber bewusst versagt hat (vgl. statt aller OLG Hamburg, MMR 2005, 453 ff. mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamburg, 23.04.2012 - 5 U 11/11

    Replay PSP - Urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch: Umarbeitung von

    Die Rechtsverletzung muss zur Bejahung eines Auskunftsanspruchs im einstweiligen Verfügungsverfahren so eindeutig sein, dass eine Fehlentscheidung kaum möglich ist (KG Berlin GRUR 1997, 129/130 - Verhüllter Reichstag ; OLG Hamburg GRUR-RR 2005, 209 - Rammstein ; Spindler in Spindler/Schuster, a.a.O., § 101 UrhG Rn. 18).
  • OLG München, 21.09.2006 - 29 U 2119/06

    Zur Haftung des Betreibers einer Online-Handelsplattform für

    Ebenso wie in dem vom OLG Hamburg (MMR 2005, 453) entschiedenen Fall fehle es auch hier an einer Vertriebskette im eigentlichen Sinn, weil die Beklagte weder Eigentum noch Besitz an den streitgegenständlichen Übersetzungen erlange.
  • OLG Hamm, 26.02.2008 - 4 U 157/07

    Online-Veröffentlichung von Zeitschriften

    Zum anderen ist die Geltung notwendig, weil ansonsten keine effektive Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen möglich ist (Wild, bei Schricker, a.a.O., § 101 Rn. 1; Bohne, in Wandtke/Bullinger, a.a.O., § 101 a Rn. 6 m.w.N.; a.A. noch OLG Hamburg GRUR-RR 2005, 209).
  • LG Kiel, 23.11.2007 - 14 O 125/07

    Haftung von Internet-Zugangsprovidern (Youporn-Entscheidung)

    Als Störer haftet nur derjenige, der auch ohne Verschulden willentlich und adäquat kausal an der Herbeiführung oder Aufrechterhaltung einer rechtswidrigen Rechtsbeeinträchtigung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten mitwirkt, sofern der Inanspruchgenommene die rechtlich und tatsächliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hat (OLG Hamburg, GRUR-RR 2005, 209).
  • KG, 25.09.2006 - 10 U 262/05

    Datenschutz: Auskunftsanspruch gegen Internetprovider über Bestandsdaten

    Die Vorschriften des TDDSG über Nutzungsdaten und Bestandsdaten sind nach allgemeiner Ansicht eine abschließende Sonderregelung gegenüber dem BDSG, auf das in ihrem Anwendungsbereich nicht zurückgegriffen werden darf (Schmitz/Laun, MMR 2005, 208, 213; Sieber/Höfinger, MMR 2004, 575; Linke, MMR 2005, 453, 458; s. a. die amtl. Begr. zum EGG, BT-Drs. 14/6098, S. 14, 29, wo ausdrücklich ein Rückgriff auf § 28 BDSG für unzulässig erklärt wird).
  • OLG Hamburg, 30.09.2004 - 5 W 120/04

    Auskunftsvollstreckung

    Eine solche Situation liegt jedoch nicht vor und ist auch nicht absehbar, denn die Schuldnerin hat ihre Berufung vom 27.09.04 in dem Rechtsstreit 5 U 156/04 gegen das landgerichtliche Urteil nicht mit einem entsprechenden Antrag verbunden.
  • LG Köln, 12.09.2007 - 28 O 339/07

    Haftung des Providers bei P2P-Tauschbörsen

    Insoweit besteht ab Kenntniserlangung die verschuldensunabhängige Störerhaftung, die einfache positive Kenntnis vom Verstoß voraussetzt (OLG Frankfurt a.a.O; OLG Hamburg, GRUR-RR 2005, 209).
  • OLG Köln, 21.10.2009 - 5 U 191/05
    Soweit seine subjektiv empfundenen Beschwerden sich (auch) als psychische Fehlverarbeitung des Unfalls entwickelt haben sollten, unterfallen sie gemäß § 2 Abs. IV GUB 95 nicht dem Versicherungsschutz; es ist nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme nicht ersichtlich, dass diese eine organische Ursache haben könnten (vgl. dazu BGH VersR 2004, 1449 f.; Senat, 5 U 156/04).
  • LG Hamburg, 11.03.2009 - 308 O 75/09

    Speicherpflicht für IP-Adressen "auf Zuruf"

    Eine offensichtliche Rechtsverletzung liegt vor, wenn in Bezug auf das auskunftspflichtige Erzeugnis sowohl die tatsächlichen Umstände als auch die rechtliche Beurteilung so eindeutig ist, dass eine Rechtsverletzung bereits in einem solchen Maße feststeht, dass eine Fehlentscheidung und damit eine ungerechtfertigte Belastung des Anspruchsgegners ausgeschlossen erscheint (OLG Hamburg, InstGE 8, 11 - Transglutaminase; OLG Hamburg, GRUR-RR 2005, 209, 213 - Rammstein).
  • LG München I, 06.06.2019 - 7 O 5358/19

    Auskunftsanspruch gegenüber Telefon- und Internetdienstleister bezüglich der

  • LG Berlin, 10.11.2005 - 27 O 616/05

    Überwachungs- und Sperrpflicht eines Host-Providers

  • LG München I, 14.05.2009 - 7 O 5535/09

    Urheberrechtsverletzungen im Internet: Verpflichtung des Access-Providers zur

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