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   OLG Hamburg, 28.04.2005 - 5 U 82/04   

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OLG Hamburg, 28.04.2005 - 5 U 82/04 (https://dejure.org/2005,6686)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28.04.2005 - 5 U 82/04 (https://dejure.org/2005,6686)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28. April 2005 - 5 U 82/04 (https://dejure.org/2005,6686)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inhalt eines Werkvertrages über die Herstellung eines Musikvideos; Vertrag über die körperliche Erschaffung eines Werkes als Verwertungsvertrag; Bindungswirkung präjudizieller Rechtsverhältnisse bei der Durchsetzung von Teilforderungen in so genannten zwingenden ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 31 Abs. 1, 89, 94 UrhG

  • Judicialis

    BGB § 640 Abs. 1; ; ZPO § 284; ; ZPO § 322 Abs. 2; ; UrhG § 31 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stillschweigende Vereinbarung eines Werkvertrages bei Parteivereinbarung über die Erstellung eines Musikvideos - Rechte des Auftragnehmers bei Verweigerung der Abnahme des Werkes durch den Auftraggeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Celle, 16.01.2003 - 11 U 26/02
    Auszug aus OLG Hamburg, 28.04.2005 - 5 U 82/04
    Auf die Berufung von E.L.F. sowie die Anschlussberufung von C.C. hat das Oberlandesgericht Celle (11 U 26/02) wesentliche Teile der landgerichtlichen Beweisaufnahme am 03.12.02 wiederholt (Zeugen C.F., M.H., B.W., M.V., P.B., A.W., ehem. GF T.L.) .

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes dieses Vorverfahrens, des schriftsätzlichen Vortrags der Parteien, der dort ergangenen gerichtlichen Entscheidungen sowie der Aussagen der vor dem Landgericht Hannover und dem OLG Celle vernommenen Zeugen sowie (ehemaligen) Geschäftsführer wird auf den Inhalt der beigezogenen Akte 11 U 26/02 (13 O 3505/00) Bezug genommen.

    Soweit das Landgericht die Entscheidung des OLG Celle vom 16.01.03 (11 U 26/02) zu der Frage, ob das Musikvideo von der Beklagten nicht vertragsgemäß erstellt worden ist, als präjudiziell für die Entscheidung dieses Rechtsstreits angesehen und sich dementsprechend gem. § 322 Abs. ZPO auch an die dort getroffenen Feststellungen zur Sache gebunden gesehen hat, vermag der Senat dieser Auffassung nicht zu folgen.

    Wir sind damit einverstanden und erklären im Sinne von § 284 S. 2 ZPO insoweit unser Einverständnis, dass der Senat zur Entscheidung dieses Rechtsstreits die schriftlichen Zeugenaussagen vor dem Landgericht Hannover (13 O 3505/00) sowie dem OLG Celle (11 U 26/02) würdigt und seiner Entscheidung im Rahmen einer zusammenfassenden Betrachtung verbindlich zugrunde legt.

  • BGH, 26.06.2003 - I ZR 269/00

    Bindungswirkung eines Urteils hinsichtlich präjudizieller Rechtsverhältnisse

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.04.2005 - 5 U 82/04
    Diesen Grundsatz hat der - u.a. für die Entscheidung urheberrechtlicher Streitigkeiten zuständige - I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs vor kurzem nochmals ausdrücklich bekräftigt (BGH NJW 03, 3058 ff):.

    [...] Entgegen einer im Schrifttum vertretenen Meinung erstreckt sich die Bindungswirkung eines Urteil aber nicht auf präjudizielle Rechtsverhältnisse (BGH NJW 2003, 3058).

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.04.2005 - 5 U 82/04
    Die Aussagen der Zeugen haben den Senat nicht zu der erforderlichen Überzeugung geL.n lassen, dass von der Abnahme mit einer derart hohen Wahrscheinlichkeit auszugehen ist, dass vernünftigen Zweifeln Schweigen geboten wäre (vgl. BGHZ 53, 245, 256; 61, 165, 169).
  • BGH, 06.06.1973 - IV ZR 164/71

    Beweiserhebung und -würdigung im Vaterschaftsprozeß

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.04.2005 - 5 U 82/04
    Die Aussagen der Zeugen haben den Senat nicht zu der erforderlichen Überzeugung geL.n lassen, dass von der Abnahme mit einer derart hohen Wahrscheinlichkeit auszugehen ist, dass vernünftigen Zweifeln Schweigen geboten wäre (vgl. BGHZ 53, 245, 256; 61, 165, 169).
  • OLG Brandenburg, 13.11.2001 - 11 U 53/01

    Formularmäßige Übernahme der Haftung bei Kontoeröffnung in den AGB einer Bank

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.04.2005 - 5 U 82/04
    In diesem Zusammenhang geht der Hinweis der Klägerin auf das Urteil des Senats vom 13. Dezember 2000 - 11 U 53/01 - fehl.
  • BGH, 02.05.2002 - I ZR 45/01

    "Faxkarte"; Umfang der Rechtskraft der Feststellung einer Schutzrechtsverletzung

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.04.2005 - 5 U 82/04
    Dies ist auf Ablehnung gestoßen (vgl. BGHZ 150, 377, 383 - Faxkarte; Baumbach/Hartmann, ZPO, 61. Aufl., § 322 Rdn. 72; MünchKomm.ZPO/Gottwald, 2. Aufl., § 322 Rdn. 48 ff.; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 21. Aufl., § 322 Rdn. 89 ff. und 212 ff., 217; Zöller/Vollkommer, ZPO, 23. Aufl., Vor § 322 Rdn. 28 und 36; Musielak/Musielak, ZPO, 3. Aufl., § 322 Rdn. 26 f.; Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozessrecht, 15. Aufl., § 154 IV; Jauernig, Zivilprozessrecht, 27. Aufl., § 63 III 2; Schilken, Zivilprozessrecht, 4. Aufl., Rdn. 1021 ff., 1024; Arens/Lüke, Zivilprozessrecht, 7. Aufl., Rdn. 360 ff., 365; Peters, ZZP 76 (1963), S. 229 ff.; Rimmelspacher, Materieller Anspruch und Streitgegenstandsprobleme im Zivilprozeß, 1970, S. 195 ff., 218 ff.; Batschari/Durst, NJW 1995, 1650 ff., 1652 f.; Otte aaO S. 47 ff.).
  • BGH, 19.06.1984 - IX ZR 89/83

    Rechtskraft einer Entscheidung über eine Vollstreckungsgegenklage

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.04.2005 - 5 U 82/04
    Außerdem kann eine Prozesspartei, die ein Interesse an der Klärung einer Vorfrage hat, insoweit eine Zwischenfeststellungsklage nach § 256 Abs. 2 ZPO erheben (vgl. BGH, Urt. v. 19.6.1984 - IX ZR 89/83, FamRZ 1984, 878, 879; MünchKomm.ZPO/Gottwald aaO § 322 Rdn. 51; Jauernig aaO § 63 III 2).
  • BGH, 17.12.2003 - IV ZR 28/03

    Streitwert für Klage gegen den Testamentsvollstrecker

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.04.2005 - 5 U 82/04
    So hat etwa der IV. Zivilsenat in einer Entscheidung vom 17.12.03 (BGH NJW-RR 04, 724 ff) ausgeführt: .
  • OLG München, 26.02.2009 - 29 U 3316/08

    Bestimmtheit einer Leistungsaufforderung bei einem Fernsehproduktionsvertrag -

    a) Bei dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag handelt es sich um eine echte Auftragsproduktion, bei der der Beklagte als Produzent über einen erheblichen künstlerischen und gestalterischen Spielraum verfügte; sie ist grundsätzlich als Werkvertrag gem. § 631 ff. BGB zu qualifizieren (vgl. Schwarz/ U. Reber in: Handbuch des Film-, Fernseh- und Videorechts, 4. Auflage, 84. Kapitel, Rn. 4; OLG Hamburg, 5 U 82/04 - zitiert nach BeckRS 2005 30355341, II 4 b bb).
  • KG, 07.05.2010 - 5 U 116/07

    Musikvideoclip - Vergütungsanspruch des Musikvideoproduzenten: Einordnung als

    Der Film muss sich durch Auswahl, Anordnung und Sammlung des Stoffes sowie durch die Art der Zusammenstellung der einzelnen Bildfolgen als das Ergebnis individuellen geistigen Schaffens darstellen (vgl. für aufgezeichnete Musikdarbietungen Senat, ZUM 2003, 863, juris Rn. 20 m.w.N; für Musikvideos OLG Hamburg, ZUM-RD 2006, 16, juris Rn. 70).
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