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   OLG Hamburg, 28.06.1993 - 2 Ws 322/93   

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https://dejure.org/1993,5440
OLG Hamburg, 28.06.1993 - 2 Ws 322/93 (https://dejure.org/1993,5440)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28.06.1993 - 2 Ws 322/93 (https://dejure.org/1993,5440)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28. Juni 1993 - 2 Ws 322/93 (https://dejure.org/1993,5440)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verfahrenseinstellungen; Strafverfolgungsmaßnahmen; Billigkeitsregelung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 153a; StrEG §§ 2, 3

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 898
  • MDR 1993, 948
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Braunschweig, 13.11.2012 - Ws 321/12

    Entschädigungsanspruch des Beschuldigten wegen vorläufiger Entziehung der

    Die ganz herrschende Meinung in Rechtsprechung und Literatur geht davon aus, dass die Billigkeitsentscheidung nach § 3 StrEG nicht die Regel, sondern die Ausnahme ist und voraussetzt, dass sich der Fall von anderen auffallend abhebt, wobei eine Entschädigung regelmäßig nur dann als billig angesehen werden kann, wenn der Vollzug der vorläufigen Strafverfolgungsmaßnahmen sich zum Zeitpunkt der Einstellung in der Rückschau als grob unverhältnismäßig herausstellt (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 5. Juni 1991 - 1 Ws 73/91, Rn. 7; Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 28. Juni 1993 - 2 Ws 322/93, Rn. 12; KG Berlin, Beschluss vom 7. Dezember 1998 - 1 AR 1341/98- 4 Ws 249/98; Rn. 7; KG Berlin, Beschluss vom 23. Januar 2002 - 1 AR 1424/96- 4 Ws 12/02; Rn. 2 alle zitiert nach juris; Meyer-Goßner, 55. Aufl., § 3 StrEG, Rn. 2 m.w.N.; Cornelius in: Graf, StPO 2010, § 3 StrEG, Rn. 2; Dieter Meyer, a.a.O., § 3, Rn. 33, 45).
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