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OLG Hamburg, 28.06.2012 - 3 U 17/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
Wettbewerbsverstoß: Vergleichende Werbung für ein Generikum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- damm-legal.de (Kurzinformation und Auszüge)
Zur Abgrenzung zwischen erlaubter vergleichender Werbung und unzulässiger Rufausbeutung durch Nennung einer fremden Marke
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 14.12.2010 - 416 HKO 143/10
- OLG Hamburg, 28.06.2012 - 3 U 17/11
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamburg, 13.02.2014 - 3 U 113/13
Transdermale Pflaster - Einstweiliger Rechtsschutz im Markenrecht: Markenmäßige …
Anders als in der von den Antragstellerinnen in Bezug genommenen Entscheidung des Senats vom 28.6.2012 (PharmR 2012, 481), in der die (Wort-) Marke identisch in das Produktlogo des Generikums übernommen worden war, handelt es sich vorliegend also nicht um eine identische Verwendung der Verfügungsmarke. - OLG Düsseldorf, 23.07.2013 - 20 U 60/12
Einschränkungen des Markenrechts im Bereich der vergleichenden Werbung; …
Dort waren, worauf das Oberlandesgericht maßgeblich abgestellt hat, die Werbeadressaten hochspezialisierte Fachärzte, denen das vergleichende werbende Unternehmen als Herstellerin von Generika bekannt und die Zuordnung über Name und Wirkstoff möglich war (NJOZ 2013, 689, 692).