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   OLG Hamburg, 28.09.2016 - 2 U 29/15   

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https://dejure.org/2016,65276
OLG Hamburg, 28.09.2016 - 2 U 29/15 (https://dejure.org/2016,65276)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28.09.2016 - 2 U 29/15 (https://dejure.org/2016,65276)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28. September 2016 - 2 U 29/15 (https://dejure.org/2016,65276)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Hamburg

    § 242 BGB, § 260 Abs 1 BGB, § 2311 BGB, § 2314 Abs 1 BGB, § 2325 BGB
    Pflichtteilsrecht: Umfang der Auskunftspflicht des Erben über den Nachlassbestand; Rechnungslegungspflicht des Erben; Offenlegung unentgeltlicher Zuwendungen

  • Deutsches Notarinstitut

    Mindestanforderungen an ein Nachlassverzeichnis gemäß § 2314 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Auskunftsanspruchs gem. § 2314 BGB; Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Berichtigung oder Vervollständigung einer bereits erteilten Auskunft

  • erbrechtsiegen.de

    Auskunftspflicht des Erben über den Nachlassbestand gegenüber Pflichtteilsberechtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfnag des Auskunftsanspruchs gem. § 2314 BGB ; Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Berichtigung oder Vervollständigung einer bereits erteilten Auskunft

  • rechtsportal.de

    BGB § 2314
    Umfnag des Auskunftsanspruchs gem. § 2314 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Hamm, 31.01.2012 - 10 U 91/11

    Umfang der Auskunftsansprüche eines pflichtteilsberechtigten Kindes im Rahmen

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.09.2016 - 2 U 29/15
    Es kann nicht Offenlegung sämtlicher finanzieller Transaktionen bzw. Vermögensdispositionen des Erblassers verlangt werden, denn es geht eben nicht an, eine Rechnungslegungspflicht zum Zwecke der Verdachtsausforschung zu statuieren (OLG Hamm, 10 U 91/11, nach juris Rz.26; OLG Koblenz, ZEV 2010, 262, nach juris Rz.18; auch Staudinger Rz. 24 im Zusammenhang mit gemischten Schenkungen).

    Zu Recht ist also zu verlangen, dass es Hinweise auf solche Erblasserveräußerungen gibt, deren Umstände die Annahme nahelegen, es handele sich wenigstens zum Teil um eine Schenkung (OLG Hamm, 10 U 91/11, nach juris Rz.23).

    Die in Rechtsprechung und Literatur genannte Ausnahme, wonach die Vorlage von Belegen und sonstigen Unterlagen verlangt werden kann, wenn es darum geht, dem Pflichtteilsberechtigten die Wertermittlung bezüglich bestimmter Gegenstände oder des Nachlasses insgesamt zu ermöglichen (Staudinger-Herzog, a.a.O., Rz.33; Meyer-Süß-Lange, a.a.O., § 9 Rz.30, 31; vgl. auch OLG Karlsruhe, a.a.O., nach juris Rz.24: etwa bei gemischten Schenkungen oder schwer einzuschätzenden Vermögensobjekten wie Unternehmens- oder Gesellschaftsbeteiligungen; OLG Hamm, 10 U 91/11, nach juris Rz.24), liegt hier nicht vor.

  • OLG Karlsruhe, 09.12.2014 - 8 U 187/13

    Pflichtteilsrecht: Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs bezüglich eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.09.2016 - 2 U 29/15
    Dazu gehören etwa Fälle, wo ein bestimmter Vermögensteil ganz ausgelassen wurde, weil z.B der Verpflichtete rechtsirrig glaubte, ein Gegenstand gehöre nicht in den Nachlass, so dass bestimmte Vermögensteile noch gar nicht Gegenstand der Auskunft waren, also bei einer solcherart erkennbar unvollständigen Auskunft (MünchKomm-Lange, 6.Auflage 2013, § 2314, Rz.25; Meyer-Süß-Lange, § 9 Rz. 33; OLG Karlsruhe, 8 U 187/13, nach juris Rz.42 m.w.N.; OLG Schleswig, 3 W 81/10, nach juris Rz.9 m.w.N.; allgemein Palandt-Grünberg, 74.Auflage 2015, § 260 Rz.16 m.w.N.).

    Jedenfalls bei Bestehen ausreichender Anhaltspunkte für möglicherweise pflichtteilsrelevante Vorgänge muss sich die Auskunft auf alle Umstände erstrecken, deren Kenntnis wesentlich ist für die Beurteilung, ob und in welcher Höhe ein Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend gemacht werden kann (Nachweise bei OLG Karlsruhe, 8 U 187/13, nach juris Rz.24).

  • BGH, 02.11.1960 - V ZR 124/59

    Verjährung von Auskunftsansprüchen

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.09.2016 - 2 U 29/15
    Hat aber der Erbe zunächst ein amtliches Verzeichnis erstellt, entfällt nach Rechtsprechung des BGH ein Anspruch auf ein privates Verzeichnis, weil ein solches Verlangen regelmäßig rechtsmissbräuchlich sein wird (BGHZ 33, 373, 379 = NJW 1961, 602, 603, nach juris Rz.22; Staudinger, a.a.O., Rz.58 a.E. m.w.N. auf die Literatur), denn das notarielle Nachlassverzeichnis wird gerade verlangt und zugebilligt im Hinblick auf die höhere Beweiskraft und damit auch größere Richtigkeitsgewähr.
  • OLG Schleswig, 07.04.2011 - 3 W 81/10

    Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten; Anspruch auf

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.09.2016 - 2 U 29/15
    Dazu gehören etwa Fälle, wo ein bestimmter Vermögensteil ganz ausgelassen wurde, weil z.B der Verpflichtete rechtsirrig glaubte, ein Gegenstand gehöre nicht in den Nachlass, so dass bestimmte Vermögensteile noch gar nicht Gegenstand der Auskunft waren, also bei einer solcherart erkennbar unvollständigen Auskunft (MünchKomm-Lange, 6.Auflage 2013, § 2314, Rz.25; Meyer-Süß-Lange, § 9 Rz. 33; OLG Karlsruhe, 8 U 187/13, nach juris Rz.42 m.w.N.; OLG Schleswig, 3 W 81/10, nach juris Rz.9 m.w.N.; allgemein Palandt-Grünberg, 74.Auflage 2015, § 260 Rz.16 m.w.N.).
  • BGH, 11.05.2016 - XII ZB 12/16

    Wert des Beschwerdegegenstands für die Beschwerde gegen einen zur

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.09.2016 - 2 U 29/15
    Hinsichtlich vorzulegender Belege hat der BGH kürzlich wiederholt, dass Belege, die der Auskunftspflichtige vorlegen soll, in dem Titel bezeichnet und jedenfalls in den Gründen konkretisiert sein müssen, weil andernfalls ein nicht vollstreckungsfähiger Titel geschaffen würde (BGH, FamRZ 2016, 1448, 1449, Rz.17).
  • BGH, 01.12.1983 - IX ZR 41/83

    Einbeziehung von Hausrat in den Zugewinnausgleich

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.09.2016 - 2 U 29/15
    Es muss - bezogen auf den Todeszeitpunkt - eine geordnete und nachprüfbare Zusammenstellung der dem Nachlass zugehörigen Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten enthalten, die dem Pflichtteilsberechtigten als Grundlage für die Berechnung des Nachlasses dienen können (BGHZ 89, 137; OLG Sachsen-Anhalt, 1 U 73/10, nach juris Rz.6 m.w.N.).
  • OLG Köln, 21.05.2012 - 2 W 32/12

    Erfüllung der Verpflichtung zur Erteilung einer Auskunft über den Bestand eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.09.2016 - 2 U 29/15
    Insbesondere die Nachforschung bei Kreditinstituten und Grundbuchämtern durfte ihm vor dem tatsächlichen Hintergrund einer unter gerichtlicher Aufsicht stehenden Betreuung entbehrlich erscheinen (vgl. OLG Köln, 2 W 32/12, nach juris Rz.9: Ohne entsprechende Anhaltspunkte keine Verpflichtung des Notars, bei einzelnen Geldinstituten in der Nähe des Wohnsitzes des Erblassers Nachfrage nach Konten zu halten).
  • OLG Koblenz, 18.03.2014 - 2 W 495/13

    Anforderungen an den Inhalt eines notariellen Nachlassverzeichnisses

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.09.2016 - 2 U 29/15
    Das OLG Koblenz hat insofern zu Recht ausgeführt, dass die - im dortigen Fall zusammengestellten - denkbaren Ermittlungstätigkeiten weder abschließend sind, noch einen Mindeststandard darstellen (2 W 495/13, nach juris Rz.21-28).
  • OLG Naumburg, 12.10.2010 - 1 U 73/10

    Pflichtteil: Ordnungsgemäße Erfüllung der Auskunftspflicht des Erben über den

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.09.2016 - 2 U 29/15
    Es muss - bezogen auf den Todeszeitpunkt - eine geordnete und nachprüfbare Zusammenstellung der dem Nachlass zugehörigen Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten enthalten, die dem Pflichtteilsberechtigten als Grundlage für die Berechnung des Nachlasses dienen können (BGHZ 89, 137; OLG Sachsen-Anhalt, 1 U 73/10, nach juris Rz.6 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 20.02.2009 - 2 U 1386/08

    Umfang des Auskunftsanspruchs zur Berechnung eines Pflichtteils- oder

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.09.2016 - 2 U 29/15
    Es kann nicht Offenlegung sämtlicher finanzieller Transaktionen bzw. Vermögensdispositionen des Erblassers verlangt werden, denn es geht eben nicht an, eine Rechnungslegungspflicht zum Zwecke der Verdachtsausforschung zu statuieren (OLG Hamm, 10 U 91/11, nach juris Rz.26; OLG Koblenz, ZEV 2010, 262, nach juris Rz.18; auch Staudinger Rz. 24 im Zusammenhang mit gemischten Schenkungen).
  • LG Hamburg, 30.10.2015 - 304 O 451/14

    Erbrecht: Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten; Anspruch auf Vorlage

  • OLG Düsseldorf, 06.07.2018 - 7 U 9/17

    Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten

    Der auskunftspflichtige Erbe muss im Rahmen des § 2314 BGB dem Pflichtteilsberechtigten bei Vorliegen gewisser Anhaltspunkte für eine unentgeltliche Zuwendung die näheren Umstände der Zuwendung offenlegen, damit dieser prüfen kann, ob es sich dabei um eine Schenkung im Rechtssinne handelt; der Erbe darf die entsprechende rechtliche Würdigung nicht vorwegnehmen (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 28. September 2016 - 2 U 29/15 -, Rn 61, juris, ErbR 2018, 92).

    Der Erbe ist nicht verpflichtet, über alle lebzeitigen Vermögensdispositionen des Erblassers zu informieren (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 28. September 2016 - 2 U 29/15 -, Rn 57, juris, ErbR 2018, 92; OLG Koblenz, Beschluss vom 20.2.2009, 2 U 1386/08, ZEV 2010, 262, Rn. 18; Birkenheier in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 2314 Rn 51).

  • OLG Celle, 25.03.2021 - 6 U 74/20

    Pflichten des Notars bei Aufnahme eines notariellen Nachlassverzeichnisses gem. §

    Rechtliche Würdigungen soll und darf aber der Erbe ebenso wie der Notar nicht vorwegnehmen (OLG Hamburg, 2 U 29/15, Urteil vom 28. September 2016, Rn. 61 bei juris).
  • OLG München, 21.11.2022 - 33 U 2216/22

    Auskunftsanspruch des Vermächtnisnehmers

    Schon im Rahmen des § 2314 BGB besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Berichtigung oder Vervollständigung eines seitens des Auskunftspflichtigen als abschließend angesehenen privaten Nachlassverzeichnisses, vielmehr ist der Auskunftsberechtigte auf den Weg der eidesstattlichen Versicherung zu verweisen (OLG Hamburg, Urteil vom 28.09.2016, 2 U 29/15, MittBayNot 2018, 357; MüKoBGB/Lange, a. a. O., Rn. 35).
  • AG Fürth/Odenwald, 25.03.2022 - 1 C 362/20

    Erfüllung des titulierten Anspruchs auf ein notarielles Nachlassverzeichnis

    Er statuiert somit keine allgemeine Rechnungslegungspflicht zum Zwecke der Verdachtsausforschung (OLG Hamburg ErbR 2018, 92; OLG Dresden FamRZ 2018, 69; OLG Düsseldorf ZEV 2019, 90; MüKoBGB-Lange, § 2314 Rn 39).
  • LG Wuppertal, 31.01.2020 - 2 O 66/18

    Vorlage und Aufnahme eines notariellen Nachlassverzeichnisses

    Ein Anspruch auf Ergänzung kann sich nur ausnahmsweise dort ergeben, wobei der Erstellung des Verzeichnisses die erforderliche Sorgfalt gewahrt wurde und das Verzeichnis dennoch unrichtig ist, etwa bei einer erkennbar unvollständigen Auskunft (OLG Hamburg, Urteil vom 28.09.2016, 2 U 29/15 Rz. 40 ff.).
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