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   OLG Hamburg, 29.01.2009 - 3 U 54/08   

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OLG Hamburg, 29.01.2009 - 3 U 54/08 (https://dejure.org/2009,15334)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29.01.2009 - 3 U 54/08 (https://dejure.org/2009,15334)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29. Januar 2009 - 3 U 54/08 (https://dejure.org/2009,15334)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Einstweiliges Verfügungsverfahren auf Untersagung des Inverkehrbringens von "Gingko-Kapseln" mit Trockenextrakten aus Gingko-Blättern: Vereinbarkeit nationaler lebensmittelrechtlicher Vorschriften mit Gemeinschaftsrecht

  • webshoprecht.de

    Zur Eigenschaft eines Extrakts aus Ginkgo-biloba-Blättern als Nahrungsergänzungsmittel in der Form als "sonstiger Stoff mit physiologischer Wirkung"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2008 - 13 A 3308/03

    Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit Kieselerde und Calcium;

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.01.2009 - 3 U 54/08
    Der Senat geht weiter nicht davon aus, dass der Gesetzgeber durch die Benutzung der Wendung "in der Regel" bei den Ausnahmen von den technologischen Zusatzstoffen und des Wortes "üblicherweise" bei den gleichgestellten Stoffen unterschiedliche tatbestandliche Anforderungen an die Feststellung der Ausnahmen hat knüpfen wollen (ebenfalls auf den unterschiedlichen Sprachgebrauch hinweisend: OVG NRW, Urteil vom 22.01.2008 - 13 A 3308/03 - Kieselerde, Seite 21 -).

    Das OVG NRW hat dazu in der Entscheidung "Kieselerde" (Urteil vom 22.01.08 - 13 A 3308/03) ausgeführt, dass mit dem Tatbestandsmerkmal "üblicherweise" schon deswegen keine traditionelle Betrachtungsweise vorgegeben werde, weil die Verkehrsauffassung gerade in Bezug auf die - hier einschlägige - relativ neue Produktgruppe der Nahrungsergänzungsmittel Wandlungen unterworfen sei (Urteilsumdruck S. 23).

  • OLG Hamburg, 29.03.2007 - 3 U 279/06

    Wettbewerbsverstoß durch Inverkehrbringen eines einem lebensmittelrechtlichen

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.01.2009 - 3 U 54/08
    Der Senat hat dazu schon in seinem Urteil vom 29.3.2007 in der Sache 3 U 279/06 für das dort zu beurteilende Kombinationspräparat den Standpunkt vertreten, dass es für die Subsumtion unter den Begriff des "Lebensmittels" auf die formulierte Spezialität, so wie sie dem Publikum vom Hersteller angeboten wird, ankommt und dem Gesetz eine quantitative Beschränkung nicht entnommen werden kann.

    Ebenso wie der Senat in seinem Urteil vom 29.03.07 in der Sache 3 U 279/06 darauf abgestellt hat, dass entsprechende Produkte bereits seit einiger Zeit am Markt präsent sein müssen, um die Feststellung treffen zu können, dass sich entsprechende Herstellungs- und Ernährungsgewohnheiten entwickelt hätten (Senat a.a.O., Urteilsumdruck S. 7), scheint auch das OVG NRW, für dessen Entscheidung es angesichts des seit langer Zeit üblichen Angebots von Produkten mit Kieselerde als Lebensmittel aber nicht darauf ankam, dem Erfordernis solcher tatsächlichen Feststellungen angesichts der weiten Definition der charakteristischen Zutat zur Verwendung einer uferlosen Ausdehnung des Ausschlusstatbestandes das Wort reden zu wollen (OVG NRW, a.a.O., Urteilsumdruck S. 23/24).

  • EuGH, 15.11.2007 - C-319/05

    KAPSELN MIT KNOBLAUCHEXTRAKT-PULVER SIND KEIN ARZNEIMITTEL

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.01.2009 - 3 U 54/08
    Meisterernst teilt in seinem Beitrag allerdings auch mit, dass der EuGH in der Entscheidung "Knoblauchkapseln" (Urteil vom 15.11.2007 in der Rechtssache C-319/05) nationale Zulassungsverfahren für Lebensmittel im Verhältnis zur BasisVO - "unbedacht" - weiterhin für zulässig erachtet habe (Meisternst, a.a.O., S. 252 - 254).

    Ob Letzteres ein taugliches Abgrenzungskriterium von einer physiologischen zu einer pharmakologischen Wirkung ist, mag im Hinblick auf die Erwägung zu Rz. 69 des EuGH-Urteils in der Rechtsache C-319/05 (Urteil vom 15. November 2007 - Knoblauchpräparat) unkommentiert bleiben, denn jedenfalls ist Prof. M. zuzustimmen , wenn er ausführt, dass an dem Begriffspaar "physiologisch/pharmakologisch" Arzneimittel von Lebensmitteln unterschieden werden und dass es um die Aufnahme der Sekundärstoffe bei üblichen Verzehrmengen mit der Nahrungsaufnahme geht.

  • OLG Köln, 08.12.2006 - 6 U 145/06

    Erlaubnispflicht für Inverkehrbringen von Nahrungsergänzungsmitteln mit

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.01.2009 - 3 U 54/08
    b) Zum ersten Punkt, nämlich dem noch nicht vollständig harmonisierten europäischen Zusatzstoffrecht , das noch Raum für ergänzende nationale Regelungen lässt, hat Teufer in seiner Anmerkung zur Entscheidung "Aminosäuren" des OLG Köln vom 8.12.2006 (ZLR 2007, 231) zu diversen Normen des Europäischen Rechts Einiges gesagt, auf das verwiesen werden kann (ZLR 2007, 236 ff).

    (aa) In der Entscheidung "Aminosäuren" haben das OLG Köln (ZLR 2007, 231, 235) und Teufer in seiner Urteilsanmerkung ( ZLR 2007, a.a.o., S. 239) u. a. unter Bezugnahme auf die Urteile des EUGH vom 23.09.2003 in der Rechtssache C-192/01 und vom 05.02.2004 in den Rechtssachen C-24/00 und C- 95/01 darauf verwiesen, dass der nationale Gesetzgeber im nicht harmonisierten Bereich Verwendungsverbote für bestimmte Stoffe vorsehen könne, wenn eine solche Maßnahme aus zwingenden Gründen des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt ist und nicht gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstößt.

  • OLG Köln, 21.12.2007 - 6 U 64/06

    "Extrakt der Ginkgo-biloba Pflanze" - Arzneimittel oder Lebensmittel?

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.01.2009 - 3 U 54/08
    So sagt es etwa das VG Schleswig-Holstein in seinem zu Chondroitin- und Glucosaminsulfat ergangenen Beschluss vom 09.05.08 - 1 B9/08 - auf den Seiten 14/15 des Entscheidungsumdrucks und dieser Sichtweise hat sich u. a. auch das OLG Köln in seinem Urteil vom 21.12.07 - 6 U 64/06 - Ginkgo-Getränk mit Traubenzucker - angeschlossen (Urteilsumdruck Seite 17).
  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 288/01

    "Johanniskraut"; Begriff des unerlaubten Zusatzstoffs

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.01.2009 - 3 U 54/08
    a) Zu beiden Fragen hat der BGH in der Entscheidung "Johanniskraut" (WRP 2004, 1481) noch unter Geltung des Zusatzstoffbegriffs des LMBG, aber bereits unter Hinweis auf den schon vorliegenden Entwurf des LFGB unter Verweis auf die Gesetzesbegründung (BT-Drucksache 15/3657, S. 58; BR-Drucksache 429/04, insbes. S. 6, 132) darauf verwiesen, dass der Gesetzeswortlaut keine Abkehr von der unter dem LMBG geltenden abstrakten Betrachtungsweise enthalte.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2006 - 13 A 2095/02

    Abgrenzung von Arzneimitteln zu Nahrungsergänzungsmitteln

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.01.2009 - 3 U 54/08
    a) Zum Tatbestandsmerkmal der charakteristischen Zutat eines Lebensmittels wird im Anschluss an das zur Entscheidung des OVG NRW vom 17. März 2006 - 13 A 2095/02 - ergangene Urteil des BVerwG vom 25.07.2007 - 3 C 21/06 - OPC - (Anlage AG 9, Pharma Recht 2008, 67) vertreten, dass dabei auf das Lebensmittel abzustellen sei, dem die Zutat zugesetzt wird, weil eine Zutat für sich nicht charakteristisch sein könne (a.a.O. Rz. 44).
  • EuGH, 23.09.2003 - C-192/01

    Kommission / Dänemark

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.01.2009 - 3 U 54/08
    (aa) In der Entscheidung "Aminosäuren" haben das OLG Köln (ZLR 2007, 231, 235) und Teufer in seiner Urteilsanmerkung ( ZLR 2007, a.a.o., S. 239) u. a. unter Bezugnahme auf die Urteile des EUGH vom 23.09.2003 in der Rechtssache C-192/01 und vom 05.02.2004 in den Rechtssachen C-24/00 und C- 95/01 darauf verwiesen, dass der nationale Gesetzgeber im nicht harmonisierten Bereich Verwendungsverbote für bestimmte Stoffe vorsehen könne, wenn eine solche Maßnahme aus zwingenden Gründen des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt ist und nicht gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstößt.
  • EuGH, 05.02.2004 - C-24/00

    DAS FRANZÖSISCHE VERFAHREN DER VORHERIGEN GENEHMIGUNG FÜR DAS INVERKEHRBRINGEN

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.01.2009 - 3 U 54/08
    (aa) In der Entscheidung "Aminosäuren" haben das OLG Köln (ZLR 2007, 231, 235) und Teufer in seiner Urteilsanmerkung ( ZLR 2007, a.a.o., S. 239) u. a. unter Bezugnahme auf die Urteile des EUGH vom 23.09.2003 in der Rechtssache C-192/01 und vom 05.02.2004 in den Rechtssachen C-24/00 und C- 95/01 darauf verwiesen, dass der nationale Gesetzgeber im nicht harmonisierten Bereich Verwendungsverbote für bestimmte Stoffe vorsehen könne, wenn eine solche Maßnahme aus zwingenden Gründen des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt ist und nicht gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstößt.
  • EuGH, 05.02.2004 - C-95/01

    Greenham und Abel

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.01.2009 - 3 U 54/08
    (aa) In der Entscheidung "Aminosäuren" haben das OLG Köln (ZLR 2007, 231, 235) und Teufer in seiner Urteilsanmerkung ( ZLR 2007, a.a.o., S. 239) u. a. unter Bezugnahme auf die Urteile des EUGH vom 23.09.2003 in der Rechtssache C-192/01 und vom 05.02.2004 in den Rechtssachen C-24/00 und C- 95/01 darauf verwiesen, dass der nationale Gesetzgeber im nicht harmonisierten Bereich Verwendungsverbote für bestimmte Stoffe vorsehen könne, wenn eine solche Maßnahme aus zwingenden Gründen des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt ist und nicht gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstößt.
  • OVG Niedersachsen, 29.09.2021 - 13 LB 31/14

    Abgrenzung eines Lebensmittels in Form eines Nahrungsergänzungsmittels von einem

    Mit Blick auf die Ergebnisse der vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte vorgenommenen Auswertung von Fach- und Populärmedien (vgl. Stellungnahme v. 13.3.2012, dort S. 3 f. = Blatt 286 ff. der Gerichtsakte im Verfahren 13 LB 31/14) bestehen hieran aber erhebliche Zweifel (vgl. hierzu auch OLG Hamburg, Urt. v. 29.1.2009 - 3 U 54/08 -, ZLR 2009, 246, 264 ff.).

    Allenfalls einzelne Risiken sind in abgrenzbaren Fallgestaltungen noch einmal deutlich erhöht, etwa das Blutungsrisiko bei Verbrauchern, die neben GbE gleichzeitig gerinnungshemmende Mittel einnehmen (vgl. zu der insoweit bei zugelassenen Arzneimitteln ab einer Tagesdosis von 120mg/GbE bestehenden Pflicht zu Warnhinweisen: OLG Hamburg, Urt. v. 29.1.2009 - 3 U 54/08 -, juris Rn. 127 f.; BfR, Gesundheitliche Bewertung v. 4.6.2020, Nr. 2 und Nr. 3.1.2.6, und die Fachinformationen zu Binko 40mg, Blatt 1878 f. der Gerichtsakte, zu Gingium 40mg, Blatt 1880 f. der Gerichtsakte, zu Gingonin 40mg, Blatt 1884 f. der Gerichtsakte, und zu Ginkobil 40mg, Blatt 1886 f. der Gerichtsakte ), oder das Metabolisierungsrisiko bei Verbrauchern, die bestimmte andere Arzneimittel einnehmen (vgl. die Fachinformationen zu Binko 40mg, Blatt 1878 der Gerichtsakte, zu Gingium 40mg, Blatt 1880 f. der Gerichtsakte, zu Gingonin 40mg, Blatt 1884 f. der Gerichtsakte, und zu Ginkobil 40mg, Blatt 1886 f. der Gerichtsakte).

  • OVG Niedersachsen, 02.11.2017 - 13 LB 31/14

    Anspruch auf Erlass einer lebensmittelrechtlichen Allgemeinverfügung zur Einfuhr

    Mit Blick auf die Ergebnisse der vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte vorgenommenen Auswertung von Fach- und Populärmedien (vgl. Stellungnahme v. 13.3.2012, dort S. 3 f. = Blatt 286 ff. der Gerichtsakte im Verfahren 13 LB 31/14) bestehen hieran aber erhebliche Zweifel (vgl. hierzu auch OLG Hamburg, Urt. v. 29.1.2009 - 3 U 54/08 -, ZLR 2009, 246, 264 ff.).
  • BVerfG, 15.12.2016 - 2 BvR 221/11

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde mangels Vorlage an den Gerichtshof der

    Dies dürfte - insbesondere unter Berücksichtigung der allgemein vertretenen Auffassung, dass die Grundfreiheiten grundsätzlich nur für grenzüberschreitende Sachverhalte gelten oder nur an Sachverhalte anknüpfen, die zumindest Auswirkungen auf den freien Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr zwischen den Mitgliedstaaten haben, und einer "Inländerdiskriminierung" grundsätzlich nicht entgegenstehen (vgl. z.B. den Wortlaut von Art. 34 AEUV "zwischen den Mitgliedstaaten"; EuGH, Urteil vom 27. Oktober 1982, Morson und Jhanjan - 35/82 u.a. -, Slg. 1982, 3723, Rn. 15 ff.; EuGH, Urteil vom 8. Dezember 1987, Gauchard - 20/87 -, Slg. 1989, 4879, Rn. 10 ff.; EuGH, Urteil vom 16. Februar 1995, Aubertin u.a. - C-29/94 u.a. -, Slg. 1995, I-301, Rn. 9 ff.; EuGH, Urteil vom 16. Juni 1994, Steen II - C-132/93 -, juris, Rn. 9; EuGH, Urteil vom 7. Mai 1997, Pistre - C-321/94 u.a. -, Slg. 1997, I-2343, Rn. 41 ff.; EuGH, Urteil vom 16. Januar 2003, Kommission/Italien - C-14/00 - Slg. 2003, I-513, Rn. 72; OLG Hamburg, Urteil vom 29. Januar 2009 - 3 U 54/08 -, juris, Rn. 63 ff.; VG Hamburg, Urteil vom 19. Januar 2010 - 4 K 2003/08 -, LMuR 2010, S. 96 ; LG Hamburg, Urteil vom 16. März 2010 - 312 O 300/09 -, LMuR 2010, S. 89 ; Kraft, DLR 2011, S. 126 ; Riese/Noll, NVwZ 2007, S. 516 ; Schroeder, in: Streinz, EUV/AEUV, 2. Aufl. 2012, Art. 34 AEUV Rn. 20 ff.) - so zu verstehen sein, dass die Mitgliedstaaten in Bezug auf Sachverhalte ohne grenzüberschreitenden Bezug im nicht harmonisierten Bereich grundsätzlich frei sind, ob und in welcher konkreten Ausgestaltung sie zum Schutz der Gesundheit ein Genehmigungsverfahren als Voraussetzung für das Inverkehrbringen von Waren vorsehen wollen (vgl. Streinz, ZLR 2010, S. 455 ; Meyer, in: Meyer/Streinz, LFGB, BasisVO, HCVO, 2. Aufl. 2012, Art. 14 Basis-VO Rn. 56; Rathke, in: Zipfel/Rathke, Lebensmittelrecht, § 6 LFGB Rn. 12 f. ).
  • BVerwG, 01.03.2012 - 3 C 15.11

    Ausnahmegenehmigung; Bundesinstitut für Risikobewertung; Chondroitinsulfat;

    Der Senat ist dem bereits in seinem Urteil vom 25. Juli 2007 unter Hinweis auf den weiten Lebensmittelbegriff in § 2 Abs. 2 LFGB entgegengetreten, der auch für § 2 Abs. 3 LFGB Geltung beansprucht (a.a.O. Rn. 44; ebenso OLG Hamburg, Urteil vom 29. Januar 2009 - 3 U 54/08 - ZLR 2009, 246 = juris Rn. 89).

    Hieraus ist ebenfalls zu folgern, dass der europäische Gesetzgeber für den Bereich der aus anderen als technologischen Gründen zugesetzten Stoffe gerade keine Beschränkung auf herkömmliche Lebensmittel vornimmt (siehe hierzu auch OVG Münster, Urteile vom 17. März 2006 a.a.O. = juris Rn. 152 und vom 22. Januar 2008 - 13 A 3308/03 - juris Rn. 85 f.; OLG Hamburg, Urteile vom 29. Januar 2009 a.a.O. S. 262 f. bzw. Rn. 88 ff. und vom 11. Juni 2009 - 3 U 125/08 - LMuR 2009, 192 = juris Rn. 52).

  • OLG Hamburg, 11.06.2009 - 3 U 125/08

    Wettbewerbswidriges Inverkehrbringen eines Lebensmittels mit einem in Deutschland

    Zu seiner Lesart der Norm und seinem Verständnis der darin verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe hat sich der Senat in seinem Urteil vom 29. Januar 2009 zum Geschäftszeichen 3 U 54/08 - Ginkgo-biloba Extrakt - ausführlich geäußert (ZLR 2009, 246 mit Anmerkung Oelrichs).

    Der Senat hat sich damit in verschiedenen vorangegangenen Verfügungsverfahren unter Verweis auf die Rz. 84 der Entscheidung "Knoblauchkapseln" des EuGH (Urteil vom 15.11.2007 in der Rechtssache C-319/05 - Kommission/Deutschland) bisher nicht vertieft auseinandergesetzt (vgl. nochmals: Senat in ZLR 2009, 246 , Rz. 61/62, Ginkgo biloba-Extrakt) und er muss dies auch jetzt nicht tun.

  • BVerfG, 15.12.2016 - 2 BvR 222/11

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde mangels Vorlage an den Gerichtshof der

    Dies dürfte - insbesondere unter Berücksichtigung der allgemein vertretenen Auffassung, dass die Grundfreiheiten grundsätzlich nur für grenzüberschreitende Sachverhalte gelten oder nur an Sachverhalte anknüpfen, die zumindest Auswirkungen auf den freien Waren-/Personen-/Dienstleistungs- und Kapitalverkehr zwischen den Mitgliedstaaten haben, und einer Inländerdiskriminierung grundsätzlich nicht entgegenstehen (vgl. z.B. den Wortlaut von Art. 34 AEUV "zwischen den Mitgliedstaaten"; EuGH, Urteil vom 27. Oktober 1982, Morson und Jhanjan - 35/82 u.a. -, Slg. 1982, 3723, Rn. 15 ff.; EuGH, Urteil vom 8. Dezember 1987, Gauchard - 20/87 -, Slg. 1989, 4879, Rn. 10 ff.; EuGH, Urteil vom 16. Februar 1995, Aubertin u.a. - C-29/94 u.a. -, Slg. 1995, I-301, Rn. 9 ff.; EuGH, Urteil vom 16. Juni 1994, Steen II - C-132/93 -, juris, Rn. 9; EuGH, Urteil vom 7. Mai 1997, Pistre - C-321/94 u.a. -, Slg. 1997, I-2343, Rn. 41 ff.; EuGH, Urteil vom 16. Januar 2003, Kommission/Italien - C-14/00 - Slg. 2003, I-513, Rn. 72; OLG Hamburg, Urteil vom 29. Januar 2009 - 3 U 54/08 -, juris, Rn. 63 ff.; VG Hamburg, Urteil vom 19. Januar 2010 - 4 K 2003/08 -, LMuR 2010, S. 96 ; LG Hamburg, Urteil vom 16. März 2010 - 312 O 300/09 -, LMuR 2010, S. 89 ; Kraft, DLR 2011, S. 126 ; Riese/Noll, NVwZ 2007, S. 516 ; Schroeder, in: Streinz, EUV/AEUV, 2. Aufl. 2012, Art. 34 AEUV Rn. 20 ff.) - so zu verstehen sein, dass die Mitgliedstaaten in Bezug auf Sachverhalte ohne grenzüberschreitenden Bezug im nicht harmonisierten Bereich grundsätzlich frei sind, ob und in welcher konkreten Ausgestaltung sie zum Schutz der Gesundheit ein Genehmigungsverfahren als Voraussetzung für das Inverkehrbringen von Waren vorsehen wollen (vgl. Streinz, ZLR 2010, S. 455 ; Meyer, in: Meyer/Streinz, LFGB, BasisVO, HCVO, 2. Aufl. 2012, Art. 14 Basis-VO Rn. 56; Rathke, in: Zipfel/Rathke, Lebensmittelrecht, § 6 LFGB Rn. 12 f. ).
  • OLG Hamburg, 11.06.2009 - 3 U 161/08

    Wettbewerbswidrige Lebensmittelwerbung: Zulässigkeit des Inverkehrbringens von

    Zu seiner Lesart der Norm und seinem Verständnis der darin verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe hat sich der Senat in seinem Urteil vom 29. Januar 2009 zum Geschäftszeichen 3 U 54/08 - Ginkgo-biloba Extrakt - ausführlich geäußert (ZLR 2009, 246 mit Anmerkung Oelrichs).

    Der Senat hat sich damit in verschiedenen vorangegangenen Verfügungsverfahren unter Verweis auf die Rz. 84 der Entscheidung "Knoblauchkapseln" des EuGH (Urteil vom 15.11.2007 in der Rechtssache C-319/05 - Kommission/Deutschland) bisher nicht vertieft auseinandergesetzt (vgl. nochmals: Senat in ZLR 2009, 246 , Rz. 61/62, Ginkgo biloba-Extrakt) und er muss dies auch jetzt nicht tun.

  • VG Hamburg, 19.01.2010 - 4 K 2003/08

    Alle Lebensmittelzutaten, einschließlich derjenigen von Nahrungsergänzungsmitteln

    Das Lebensmittel, dem die Zutat zugesetzt wird, muss durch diese besondere, typische Eigenschaften erhalten, was aufgrund seiner Bezeichnung, der allgemeinen Verkehrsauffassung und der Beschaffenheit des Lebensmittels festgestellt werden kann (vgl. Rathke, in: Zipfel, Lebensmittelrecht, C 102, § 2 LFGB, Rn. 31-32 ; OVG Münster, Urt. v. 17.3.2006, 13 A 2095/02, juris; OLG Hamburg, Urt. v. 29.1.2009, 3 U 54/08, juris).

    Beide Begriffe lassen sich gleichermaßen mit "normalerweise" oder "gewöhnlicherweise" umschreiben, sodass sich ein Unterschied nicht festmachen lässt (vgl. OLG Hamburg, Urt. v. 29.1.2009, 3 U 54/08, juris; ebenso Kraft/Streit, ZLR 2007, 453 ; Oelrichs, ZLR 2009, 271 ).

  • OLG Stuttgart, 21.01.2010 - 2 U 8/09

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen Abmahnungen von Abnehmern

    Das OLG Hamburg habe mit seiner Urteil vom 11. Juni 2009 (K 28) seine bisherige Ansicht, dass es sich bei den Stoffen Glucosaminsulfat und Chondroitinsulfat um zulassungspflichtige, aber nicht zugelassene Zusatzstoffe handele, aufgegeben (vgl. aber BK 6 = Urteil vom 29. Januar 2009, ZLR 2009, 246).
  • OLG Frankfurt, 16.04.2009 - 6 U 238/08

    Wettbewerbverstoß: Inverkehrbringen der neuartigen Lebensmittelzutat

    Dem Umstand, dass in einem summarischen Eilverfahren nur beschränkte Erkenntnismittel zur Verfügung stehen (vgl. hierzu OLG Hamburg, Urteil vom 29.1.2009 - 3 U 54/08; Anlage AG 40) kann nach Auffassung des erkennenden Senats dadurch ausreichend Rechnung getragen werden, dass für die hier erforderliche Glaubhaftmachung eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der behaupteten Tatsachen ausreicht.
  • LG Bielefeld, 24.11.2009 - 17 O 89/09

    Zulässigkeit des Vertriebs eines Mittels zur symptomatischen Behandlung von

  • LG Hamburg, 16.03.2010 - 312 O 300/09

    Unlauterer Wettbewerb durch Inverkehrbringen eines Tees mit Gingko-Blättern:

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