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   OLG Hamburg, 29.01.2010 - 3 Vollz (Ws) 88/09   

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https://dejure.org/2010,8281
OLG Hamburg, 29.01.2010 - 3 Vollz (Ws) 88/09 (https://dejure.org/2010,8281)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29.01.2010 - 3 Vollz (Ws) 88/09 (https://dejure.org/2010,8281)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29. Januar 2010 - 3 Vollz (Ws) 88/09 (https://dejure.org/2010,8281)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    § 109 Abs. 3 StVollzG; §§ 80 Abs. 2, 80 Abs. 1 Satz 1 HmbVwVfG

  • openjur.de

    Strafvollzugssache in Hamburg: Anspruch eines Strafgefangenen auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten für ein Verwaltungsvorverfahren nach Abhilfeentscheidung auf einen Widerspruch gegen die Ablehnung einer Verlegung in den offenen Vollzug

  • Justiz Hamburg

    § 109 Abs 3 StVollzG
    Strafvollzugssache in Hamburg: Anspruch eines Strafgefangenen auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten für ein Verwaltungsvorverfahren nach Abhilfeentscheidung auf einen Widerspruch gegen die Ablehnung einer Verlegung in den offenen Vollzug

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenentscheidung bei Abhilfe hinsichtlich eines Widerspruchs in einer Strafvollzugssache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenentscheidung bei Abhilfe hinsichtlich eines Widerspruchs in einer Strafvollzugssache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamburg, 06.01.1993 - 3 Vollz (Ws) 40/92

    Kosten eines Verwaltungsvorverfahrens; Hamburgisches Landesrecht;

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.01.2010 - 3 Vollz (Ws) 88/09
    Die Verweisung in § 121 Abs. 4 StVollzG auf die §§ 464 bis 473 StPO ist insoweit auch nicht zielführend, da diese Vorschriften lediglich die Kostentragungspflichten für bei Gericht anhängige Verfahren regeln (vgl. HansOLG Hamburg , NStZ 1993, 256).
  • OVG Hamburg, 19.01.1999 - 3 Bf 438/98

    Kostenentscheidung; Widerspruchsverfahren; Genehmigung; Abhilfe; Neue Tatsachen

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.01.2010 - 3 Vollz (Ws) 88/09
    Denn nach der Rechtsprechung ist der Erfolg eines eingelegten Widerspruches nur am tatsächlichen Verfahrensausgang zu messen, da es kostenrechtlich wegen § 80 Abs. 1 S. 1 VwVfG, der allein auf den äußeren Ablauf des Widerspruchsverfahrens abstellt, auf den Grund des Erfolges nicht ankommt ( BVerwG , Urteil v. 18.05.1996 [4 C 6/95], Rdnr. 15, zit. nach Juris; OVG Hamburg , Urteil v. 19.01.1999 [3 Bf 438/98], Rdnr. 34, zit. nach Juris; Kallerhoff in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl., § 80 Rdnr. 19, 31-32 m.w.N.).
  • OLG Celle, 02.06.1982 - 3 Ws 175/82
    Auszug aus OLG Hamburg, 29.01.2010 - 3 Vollz (Ws) 88/09
    Dementsprechend war es bereits in der Vergangenheit anerkannt, dass die Rechtsanwaltsgebühren im Verwaltungsvorfahren in entsprechender Anwendung des § 162 Abs. 2 VwGO am Kostenerstattungsanspruch des nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens nach §§ 109 ff. StVollzG teilhaben ( OLG Celle , NStZ 1982, 439 f.).
  • BVerwG, 01.10.2009 - 6 B 14.09

    Revision wegen Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Bevollmächtigten im

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.01.2010 - 3 Vollz (Ws) 88/09
    aa) Die Notwendigkeit der Zuziehung eines Rechtsanwalts gemäß § 80 Abs. 2 HmbVwVfG hat sich vielmehr daran zu orientieren, ob aufgrund der Umstände des Einzelfalles aus einer Ex ante-Sicht einer verständigen, umsichtigen aber nicht rechtskundigen Partei dem Widerspruchsführer nach seiner Vorbildung, Erfahrung sowie seinen sonstigen persönlichen Verhältnissen und nach den Umständen der vorgefundenen Sach- und Rechtslage zuzumuten ist, das Vorverfahren ohne Unterstützung eines Rechtsanwaltes zu bestreiten ( BVerwG , Beschluss v. 01.10.2009 [6 B 14/09], Rdnr. 5, 8 m.w.N., zit. nach Juris; vgl. Olbertz in Schoch/Schmidt-Aßmann/ Pietzer, VwGO, Stand 17. EL 2008, § 162 Rdnr. 77; Kopp/Ramsauer , a.a.O., § 80 Rdnr. 39).
  • BVerwG, 18.04.1996 - 4 C 6.95

    Verwaltungsverfahren: Wahl zwischen Rücknahme und Abhilfe bei begründetem

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.01.2010 - 3 Vollz (Ws) 88/09
    Denn nach der Rechtsprechung ist der Erfolg eines eingelegten Widerspruches nur am tatsächlichen Verfahrensausgang zu messen, da es kostenrechtlich wegen § 80 Abs. 1 S. 1 VwVfG, der allein auf den äußeren Ablauf des Widerspruchsverfahrens abstellt, auf den Grund des Erfolges nicht ankommt ( BVerwG , Urteil v. 18.05.1996 [4 C 6/95], Rdnr. 15, zit. nach Juris; OVG Hamburg , Urteil v. 19.01.1999 [3 Bf 438/98], Rdnr. 34, zit. nach Juris; Kallerhoff in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl., § 80 Rdnr. 19, 31-32 m.w.N.).
  • LG Hamburg, 04.06.1991 - 613 Vollz 135/90
    Auszug aus OLG Hamburg, 29.01.2010 - 3 Vollz (Ws) 88/09
    In diesen Fällen gebietet die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG die gerichtliche Überprüfbarkeit ( LG Hamburg , ZfStrVo 1992, 258; Arloth , StVollzG, 2. Aufl., § 109 Rdnr. 3).
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