Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 29.06.2015 - 7 UF 94/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,20416
OLG Hamburg, 29.06.2015 - 7 UF 94/14 (https://dejure.org/2015,20416)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29.06.2015 - 7 UF 94/14 (https://dejure.org/2015,20416)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29. Juni 2015 - 7 UF 94/14 (https://dejure.org/2015,20416)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,20416) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 22 Abs 1 S 2 FamFG, § 22 Abs 2 S 1 FamFG, § 56 Abs 2 Nr 1 FamFG
    Sorgerechtsverfahren: Rücknahme eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirkungen der Rücknahme eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend das Sorgerecht für ein minderjähriges Kind nach Ergehen eines Beschlusses

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 22 Abs. 1 S. 2; FamFG § 22 Abs. 2 S. 1
    Wirkungen der Rücknahme eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend das Sorgerecht für ein minderjähriges Kind nach Ergehen eines Beschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 1138
  • FamRZ 2015, 2185
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 13.07.1982 - 2 U 54/82
    Auszug aus OLG Hamburg, 29.06.2015 - 7 UF 94/14
    Aus vergleichbaren Erwägungen wird auch im Zivilprozessrecht die korrespondierende Bestimmung des § 269 Abs. 1 ZPO, wonach die Klage nach Beginn der mündlichen Verhandlung nur mit Zustimmung des Beklagten zurückgenommen werden kann, allgemein im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nicht für anwendbar gehalten (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.7. 1982, Az. 2 U 54/82, NJW 1982, S. 2452 f.; OLG Koblenz, Beschl. v. 10.2. 1998, Az. 4 U 1564/07; Foerste in Musielak/Vogt, ZPO, 12. Aufl., § 269 Rdnr. 22).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht