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   OLG Hamburg, 29.08.2001 - 4 U 196/00   

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https://dejure.org/2001,7524
OLG Hamburg, 29.08.2001 - 4 U 196/00 (https://dejure.org/2001,7524)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29.08.2001 - 4 U 196/00 (https://dejure.org/2001,7524)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29. August 2001 - 4 U 196/00 (https://dejure.org/2001,7524)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Einräumung des unmittelbaren Besitzes; Umfang der Überlassungspflicht des Vermieters; Art und Umfang des vertraglich vereinbarten Mietgebrauchs; Weitervermietung eines vermieteten Objekts; Stellung eines Zwischenmieters ; Gebrauchsüberlassungsanspruch auf ...

  • Judicialis

    BGB § 535; ; BGB § 536 a.F.; ; BGB § 870

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 535 § 536 (a.F.) § 870
    Zum Anspruch auf Einräumung des unmittelbaren Besitzes an Gewerberäumen bei Zwischenschaltung eines neuen Mieters als Zwischenmieter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerberaummietrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • prewest.de PDF (Leitsatz)

    §§ 535, 536 a.F., 870 BGB
    Zwischenmiete im Bestand - Überlassungsanspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 178
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.02.1989 - VIII ZR 126/88

    Erfüllung der Gebrauchsüberlassungspflicht durch den Vermieter

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.08.2001 - 4 U 196/00
    Was der Vermieter im Einzelfall tun muss, um seiner Überlassungspflicht zu genügen, richtet sich nach der Art und dem Umfang des Mietgebrauchs, der vertraglich vorgesehen ist (vgl. BGH NJW-RR 1989, 589 m.N.).
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