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   OLG Hamburg, 30.01.2013 - 13 U 203/11   

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https://dejure.org/2013,42592
OLG Hamburg, 30.01.2013 - 13 U 203/11 (https://dejure.org/2013,42592)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30.01.2013 - 13 U 203/11 (https://dejure.org/2013,42592)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30. Januar 2013 - 13 U 203/11 (https://dejure.org/2013,42592)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 355 BGB, § 495 Abs 1 BGB, Art 29 Abs 1 BGBEG vom 21.09.1994
    Internationales Privatrecht: Anwendung der Regeln des internationalen Verbraucherschutzes auf ein Darlehen zur Finanzierung einer Kapitallebensversicherung mit Einmal-Prämienzahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2014, 262
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.10.1993 - XI ZR 42/93

    Haustürwiderrufsgesetz - Anwendbarkeit

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.01.2013 - 13 U 203/11
    Er ist weit auszulegen und bezieht sich auf tätigkeitsbezogene Leistungen an einen Verbraucher, die aufgrund von Dienstverhältnissen, von Werk- und Werklieferungsverträgen und von Geschäftsbesorgungsverhältnissen erbracht werden (vgl. BGH, Urt. v. 26.10.1993, XI ZR 42/93, zitiert nach juris, Rdnr. 18 f.).

    Auch die Ausnahmeregelung des Art. 29 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EGBGB a.F. greift hier nicht, denn nach Wortlaut sowie Sinn und Zweck der Vorschrift sind Verträge zur Finanzierung von Geschäften über die Erbringung von Dienstleistungen im Ausland nicht von der Anwendbarkeit der Art. 29 Abs. 1-3 EGBGB a.F. ausgenommen (BGH, Urt. v. 26.10.1993, XI ZR 42/93, zitiert nach juris, Rdnr. 28).

  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.01.2013 - 13 U 203/11
    Die Klägerin ist ihrerseits verpflichtet, dem Beklagten die auf das Darlehen erbrachten Leistungen zurückzuerstatten; da die Klägerin sich hier durch Zugriff auf den Deckungsstock befriedigt hatte (Anl. K 8), ist sie verpflichtet, den vom Verbraucher aus eigenen Mitteln an den Unternehmer geleisteten Betrag zu erstatten (vgl. BGH NJW 09, 3572).
  • OLG Düsseldorf, 05.11.2009 - 6 U 27/09

    Anspruch auf Rückzahlung der Prämien für eine Restschuldversicherung bei Widerruf

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.01.2013 - 13 U 203/11
    Gleiches gilt auch für die an die S. S. geleistete Vermittlungsprovision in Höhe von EUR 1.000,-, denn diese hat er (anders als in dem der Entscheidung des OLG Düsseldorf, ZIP 10, 617 zugrunde liegenden Fall) aus seinem eigenen Vermögen erbracht.
  • OLG Hamm, 23.08.2012 - 34 U 83/11

    Ansprüche einer Liechtensteinischen Privatbank auf Rückzahlung eines Darlehens

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.01.2013 - 13 U 203/11
    Der entgegenstehenden Auffassung des OLG Frankfurt vom 14.5.2012 (17 U 170/11) und des OLG Hamm vom 23.8.2012 (I-34 U 83/11), dass die bei der C. abgeschlossene Lebensversicherung lediglich als "steuerbegünstigende Investmenthülle" erworben worden sei und sich die Rolle der C. von vornherein auf die Zurverfügungstellung des rechtlichen Mantels beschränkt habe, vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
  • OLG Hamburg, 02.03.1990 - 11 U 160/88

    Überschüsse aus Lebensversicherung; Beteiligung des Versicherten; Versicherer;

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.01.2013 - 13 U 203/11
    Es handelte sich bei der Versicherung nicht um eine Kapitallebensversicherung, wie sie der von der Klägerin zitierten Entscheidung des OLG Hamburg vom 2.3.1990 (11 U 160/88) zugrunde lag; vielmehr ergibt sich aus § 11 der zugrundeliegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Anl. B 23), dass das für eine Lebensversicherung typische Risiko der Leistung einer bestimmten garantierten Versicherungssumme bei Eintritt der Versicherungsfalles die C. hier (abgesehen von einem Mindestbetrag von 10% der Einmalprämie) gerade nicht traf: Der Leistungsbetrag bei Tod der versicherten Person bemaß sich vielmehr nach dem zu diesem Zeitpunkt aktuellen Wert des Deckungsstocks.
  • BGH, 04.04.2002 - III ZR 237/01

    Aufklärungspflicht des Vermögensverwalters über das Risiko von marktengen, an der

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.01.2013 - 13 U 203/11
    Ein Vermögensverwaltungsvertrag ist jedoch nach der Rechtsprechung des BGH als Geschäftsbesorgungsvertrag mit Dienstvertragscharakter zu qualifizieren (BGH, III ZR 237/01, zitiert nach juris, Rdnr. 12).
  • BGH, 19.03.1997 - VIII ZR 316/96

    Zum Widerruf des Erwerbs eines Teilzeitwohnrechts (Appartement auf Gran Canaria)

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.01.2013 - 13 U 203/11
    Es liegt im Übrigen - weder bezogen auf den Lebensversicherungsvertrag oder den (ggf. anzunehmenden) Vermögensverwaltungsvertrag noch hinsichtlich der Gesamtheit dieser Verträge - auch keine Dienstleistung von nur untergeordneter Natur vor, was eine Qualifizierung als Dienstleistungsvertrag i.S.v. Art. 29 EGBGB a.F. nach der Rechtsprechung des BGH ausschließen würde (BGH, Urt. v. 19.03.1997, VIII ZR 316/96, zitiert nach juris, Rdnr. 28-30).
  • BGH, 13.12.2005 - XI ZR 82/05

    Wirksamkeit einer Rechtswahl; Anwendung des VerbrKrG auf einen im Ausland

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.01.2013 - 13 U 203/11
    Aus den dargelegten Gründen ist der vorliegende Sachverhalt mit dem "Berlindarlehen-Fall" (BGH XI ZR 82/05), auf welchen sich die Klägerin stützt, nicht vergleichbar.
  • LG Hamburg, 13.10.2011 - 330 O 112/10

    Darlehensrückzahlungsanspruch einer liechtensteinischen Bank gegenüber einem

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.01.2013 - 13 U 203/11
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 13.10.2011, Az. 330 O 112/10, abgeändert:.
  • BGH, 16.09.2014 - XI ZR 78/13

    Anwendbarkeit der Regeln des internationalen Verbraucherschutzes: Einordnung

    Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner in WM 2014, 262 ff. veröffentlichten Entscheidung, soweit für das Revisionsverfahren von Interesse, im Wesentlichen ausgeführt:.
  • OLG Frankfurt, 04.12.2013 - 23 U 34/12

    Darlehen zur Finanzierung des Abschlusses einer Kapitallebensversicherung

    Der Beklagte macht sich zudem die Ausführungen des Hanseatischen Oberlandesgerichts in dessen Urteilen vom 30. Januar 2013, Az.: 13 U 99/11, 13 U 203/11 und 13 U 43/11 zu eigen.
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