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   OLG Hamburg, 30.06.2016 - 5 U 58/13   

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OLG Hamburg, 30.06.2016 - 5 U 58/13 (https://dejure.org/2016,24048)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30.06.2016 - 5 U 58/13 (https://dejure.org/2016,24048)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30. Juni 2016 - 5 U 58/13 (https://dejure.org/2016,24048)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Abgewohntes Hotel

    § 3 Abs 1 UWG, § 4 Nr 2 UWG, § 8 Abs 1 UWG, § 8 Abs 3 Nr 1 UWG
    Wettbewerbsverstoß im Internet: Löschungsanspruch eines Hotelbetreibers bei negativen Bewertungen in einem Bewertungsportal

  • webshoprecht.de

    Löschungsanspruch eines Hotelbetreibers bei negativen Bewertungen in einem Bewertungsportal

  • rabüro.de

    Zur Frage eines Löschungsanspruches eines Hotelbetreibers wegen negativer Bewertung auf einem Internetportal

  • kanzlei.biz

    Unterlassungsanspruch bei negativer Hotelbewertung besteht nur, wenn der Tatsachengehalt widerlegt wird

  • online-und-recht.de

    Löschungsanspruch gegen negative Bewertungen bei einem Online-Bewertungsportal für Hotels

  • reise-recht-wiki.de

    Löschungsanspruch eines Hotelbetreibers bei negativen Bewertungen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Hotelbetreiber und Hotelbewertungsportal sind Mitbewerber im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG - Hotel muss falsche Tatsachenbehauptungen in Bewertung konkret wiederlegen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Unterlassungsanspruch negativer Bewertungen gegen HolidayCheck.de

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Bewertungsportal kann Mitbewerber zu Hotel sein

  • taylorwessing.com (Kurzinformation)

    Holidaycheck haftet nicht für Nutzerbewertungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2017, 148
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 19.03.2015 - I ZR 94/13

    Zur Haftung eines Hotelbewertungsportals für unwahre Tatsachenbehauptungen eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.06.2016 - 5 U 58/13
    Der Schadenserfolg wirkt sich im Inland aus, da sich der Internetauftritt der Beklagten bestimmungsgemäß auf den inländischen Markt auswirken soll (vgl. BGH GRUR 2015, 1129 Tz. 12 - Hotelbewertungsportal).

    Die Einordnung als geschäftliche Handlung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG unterliegt danach keinen Bedenken (vgl. in Bezug auf das streitgegenständliche Hotelbewertungsportal der Beklagten: BGH GRUR 2015, 1129 Tz. 17- Hotelbewertungsportal).

    Dagegen ist die Anzeige einer negativen Bewertung des Hotels der Klägerin auf dem Hotelbewertungsportal der Beklagten geeignet, den Absatz der Beherbergungsdienstleistung der Klägerin zu beeinträchtigen (BGH GRUR 2015, 1129 Tz. 20- Hotelbewertungsportal).

    Jedoch ist bei der Annahme einer Identifikation mit fremden Inhalten grundsätzlich Zurückhaltung geboten (BGH GRUR 2015, 1129 - Hotelbewertungsportal; BGH GRUR 2012, 751 - RSS-Feeds; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Aufl., § 4 Rz. 2.18a).

    Der BGH hat in der Entscheidung Hotelbewertungsportal in Bezug auf das hier in Rede stehende Bewertungsportal der Beklagten ausgeführt (BGH GRUR 2015, 1129 Tz. 28):.

    Diensteanbieter, die von Nutzern bereitgestellte Informationen speichern, müssen außerdem die nach vernünftigem Ermessen von ihnen zu erwartende und in innerstaatlichen Rechtsvorschriften niedergelegte Sorgfaltspflicht anwenden, um bestimmte Arten rechtswidriger Tätigkeiten aufzudecken und zu verhindern (Erwägungsgrund 48 der Richtlinie 2000/31/EG; BGH GRUR 2015, 1129 Tz. 31 - Hotelbewertungsportal; BGH GRUR 2011, 617 - Sedo).

    Verlässt der Anbieter dagegen seine neutrale Vermittlerposition und spielt er eine aktive Rolle, die ihm eine Kenntnis von bestimmten Daten oder eine Kontrolle über sie verschaffen konnte, kann eine Haftung nach § 4 Nr. 8 UWG a.F. gerechtfertigt sein (BGH GRUR 2015, 1129, Tz. 31 und 34 - Hotelbewertungsportal, m.w.N.).

    Durch die bei Ansprechen des automatischen Wortfilters von der Beklagten vorgenommene manuelle Durchsicht von Äußerungen der Nutzer verlässt die Beklagte ihre neutrale Position nicht, weil sie hierdurch keine Kenntnis von der etwaigen Unwahrheit einer Tatsachenbehauptung erlangt (BGH GRUR 2015, 1129, Tz. 35 - Hotelbewertungsportal, m.w.N.).

    Andererseits dürfen einem Betreiber eines Bewertungsportals keine erhöhten Prüfungspflichten auferlegt werden, die sein grundsätzlich erlaubtes Geschäftsmodell wirtschaftlich gefährden oder seine Tätigkeit unverhältnismäßig erschweren würden (Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Aufl., § 4 Rz. 2.18; BGH GRUR 2015 1129, Tz. 36 - Hotelbewertungsportal, m.w.N.).

    Zu keinem anderen Ergebnis führen die Grundsätze über die wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflichten (BGH GRUR 2015 1129, Tz. 36, 42 - Hotelbewertungsportal, m.w.N.).

    Daraus ergibt sich, dass eine Verhaltenspflicht des nicht zur präventiven Kontrolle verpflichteten Betreibers, deren Verletzung eine Wiederholungsgefahr begründen kann, erst nach Erlangung der Kenntnis von der Rechtsverletzung entstehen kann (BGH GRUR 2015, 1129 Tz. 42 - Hotelbewertungsportal m.w.N.).

  • BGH, 10.04.2014 - I ZR 43/13

    Wettbewerbsverstoß durch irreführende Internet-Werbung für "nickelfreie"

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.06.2016 - 5 U 58/13
    Da im Interesse eines wirksamen lauterkeitsrechtlichen Individualschutzes grundsätzlich keine hohen Anforderungen an das Vorliegen eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses zu stellen sind, reicht es hierfür aus, dass sich der Verletzer durch seine Verletzungshandlung im konkreten Fall in irgendeiner Weise in Wettbewerb zu dem Betroffenen stellt (BGH, BGHZ 93, 96, 97 f. - DIMPLE, m.w.N.; BGH GRUR 2014, 1114 - nickelfrei).

    Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis ist daher anzunehmen, wenn zwischen den Vorteilen, die die eine Partei durch eine Maßnahme für ihr Unternehmen oder das eines Dritten zu erreichen sucht, und den Nachteilen, die die andere Partei dadurch erleidet, eine Wechselwirkung in dem Sinne besteht, dass der eigene Wettbewerb gefördert und der fremde Wettbewerb beeinträchtigt werden kann (BGH GRUR 2014, 1114 Tz. 32 - nickelfrei).

  • LG Hamburg, 21.03.2013 - 327 O 494/12
    Auszug aus OLG Hamburg, 30.06.2016 - 5 U 58/13
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 21.03.2013, Az. 327 O 494/12, abgeändert.

    das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 21.3.2013 (Az.: 327 O 494/12) abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 92/09

    Sportwetten im Internet

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.06.2016 - 5 U 58/13
    Zudem muss die Handlung zum Zeitpunkt ihrer Begehung wettbewerbswidrig gewesen sein, weil es anderenfalls an der Wiederholungsgefahr fehlt (st. Rspr. des BGH, vgl. GRUR 2012, 193 Tz. 14 - Sportwetten im Internet, m.w.N.).

    Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis ist gegeben, wenn beide Parteien gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Endverbraucherkreises abzusetzen versuchen und daher das Wettbewerbsverhalten des einen den anderen beeinträchtigen, d.h. im Absatz behindern oder stören kann (BGH, BGHZ 168, 314 Tz. 14 - Kontaktanzeigen; BGH GRUR 2012, 193 - Sportwetten im Internet II).

  • BGH, 18.11.2010 - I ZR 155/09

    Sedo

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.06.2016 - 5 U 58/13
    Diensteanbieter, die von Nutzern bereitgestellte Informationen speichern, müssen außerdem die nach vernünftigem Ermessen von ihnen zu erwartende und in innerstaatlichen Rechtsvorschriften niedergelegte Sorgfaltspflicht anwenden, um bestimmte Arten rechtswidriger Tätigkeiten aufzudecken und zu verhindern (Erwägungsgrund 48 der Richtlinie 2000/31/EG; BGH GRUR 2015, 1129 Tz. 31 - Hotelbewertungsportal; BGH GRUR 2011, 617 - Sedo).
  • BGH, 27.03.2012 - VI ZR 144/11

    Haftung für fremde Inhalte aus RSS-Feed

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.06.2016 - 5 U 58/13
    Jedoch ist bei der Annahme einer Identifikation mit fremden Inhalten grundsätzlich Zurückhaltung geboten (BGH GRUR 2015, 1129 - Hotelbewertungsportal; BGH GRUR 2012, 751 - RSS-Feeds; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Aufl., § 4 Rz. 2.18a).
  • BGH, 08.10.1992 - I ZR 220/90

    Fehlende Lieferfähigkeit - Anschwärzung

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.06.2016 - 5 U 58/13
    Er kann sich nicht mit dem bloßen Bestreiten begnügen, sondern muss darlegen, welche tatsächlichen Umstände für das Vorliegen des Positiven sprechen (Ohly/Sosnitza, UWG, 6. Aufl., § 4 Rz. 8/16 unter Hinweis auf BGH GRUR 1993, 572 - Fehlende Lieferfähigkeit).
  • BGH, 01.03.2016 - VI ZR 34/15

    Haftung des Betreibers eines Bewertungsportals bei

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.06.2016 - 5 U 58/13
    Der BGH hat für den Bereich des Persönlichkeitsschutzes im Internet ausgeführt, dass ein Tätigwerden eines Hostproviders für eine in einem Blog enthaltene persönlichkeitsrechtsverletzende Äußerung nur angezeigt ist, wenn der Hinweis, den der Hostprovider erhält, so konkret gefasst ist, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptungen des Betroffenen unschwer - das heißt ohne eingehende rechtliche und tatsächliche Überprüfung - bejaht werden kann (BGH GRUR 2012, 311, Tz 26 - Blog-Eintrag; BGH WRP 2016, 731 -jameda.de II).
  • LG Hamburg, 01.09.2011 - 327 O 607/10

    Negative Bewertungen im Reisebuchungsportal - Landgericht Hamburg entscheidet

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.06.2016 - 5 U 58/13
    "Jedoch ist bei einer Würdigung sämtlicher Umstände aus Sicht eines verständigen Internetnutzers die Annahme fernliegend, die Beklagte wolle sich die beanstandeten Äußerungen zu Eigen machen (im Ergebnis ebenso OLG Stuttgart, MMR 2014, 203, 204; LG Berlin, Urteil vom 27. Oktober 2009 - 27 O 536/09, juris Rn. 42; Ohly in Ohly/Sosnitza aaO § 4.8 Rn. 8/14a, § 8 Rn. 115a; Köhler in Köhler/Bornkamm, aaO, § 4 Rn. 8.9a; aA LG Hamburg, WRP 2012, 94, 96 f.; Vonhoff, MMR 2012, 571, 572).
  • LG Berlin, 27.10.2009 - 27 O 536/09
    Auszug aus OLG Hamburg, 30.06.2016 - 5 U 58/13
    "Jedoch ist bei einer Würdigung sämtlicher Umstände aus Sicht eines verständigen Internetnutzers die Annahme fernliegend, die Beklagte wolle sich die beanstandeten Äußerungen zu Eigen machen (im Ergebnis ebenso OLG Stuttgart, MMR 2014, 203, 204; LG Berlin, Urteil vom 27. Oktober 2009 - 27 O 536/09, juris Rn. 42; Ohly in Ohly/Sosnitza aaO § 4.8 Rn. 8/14a, § 8 Rn. 115a; Köhler in Köhler/Bornkamm, aaO, § 4 Rn. 8.9a; aA LG Hamburg, WRP 2012, 94, 96 f.; Vonhoff, MMR 2012, 571, 572).
  • BGH, 25.10.2011 - VI ZR 93/10

    Prüfpflichten für Hostprovider - Blogspot

  • KG, 16.04.2013 - 5 U 63/12

    Unterlassungsansprüche gegen den Betreiber eines Bewertungsportals

  • OLG Stuttgart, 11.09.2013 - 4 U 88/13

    Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche eines Hotelbetreibers gegen den

  • BGH, 29.11.1984 - I ZR 158/82

    DIMPLE

  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 82/07

    Mecklenburger Obstbrände

  • BGH, 13.07.2006 - I ZR 241/03

    Prostitutionswerbung und Jugendschutz

  • OLG Köln, 23.03.2017 - 15 U 172/16
    Dies wiederum macht regelmäßig einen vorherigen Hinweis erforderlich, der dann aber so konkret sein muss, dass der Adressat ihn unschwer, d.h. ohne eingehende rechtliche und tatsächliche Überprüfung, feststellen kann (st. Rspr., vgl. BGH v. 01.03.2016 - VI ZR 34/15, NJW 2016, 2106; OLG Hamburg v. 30.06.2015 - 5 U 83/13, BeckRS 2016, 13953).
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