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OLG Hamburg, 30.10.2007 - 3 W 189/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- MIR - Medien Internet und Recht
Gegenstandswert bei Informationspflichtverletzung - Der Streitwert in Fälleneines Verstoßes gegen die fernabsatzrechtlichen Informationspflichten istmit 5.000,00 EUR zu bemessen.
- aufrecht.de
Streitwert von 5.000EUR bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- kanzlei.biz
Streitwertbemessung bei Verletzung von Informationspflichten
- MIR - Medien Internet und Recht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- dr-bahr.com (Auszüge und Kurzanmerkung)
Streitwert von 5.000,- EUR bei fehlerhafter Online-Widerrufsbelehrung
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)
Fliegender Gerichtsstand: Was kostet eine falsche Widerrufsbelehrung?
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Streitwerte bei falscher Widerrufsbelehrung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Streitwert von 5.000,- EUR bei fehlerhafter Online-Widerrufsbelehrung
Besprechungen u.ä. (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Streitwert bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung
- dr-bahr.com (Auszüge und Kurzanmerkung)
Streitwert von 5.000,- EUR bei fehlerhafter Online-Widerrufsbelehrung
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 28.09.2007 - 315 O 515/07
- OLG Hamburg, 30.10.2007 - 3 W 189/07
Papierfundstellen
- MIR 2007, Dok. 407
- K&R 2008, 254