Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 30.11.2012 - 1 U 74/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,50288
OLG Hamburg, 30.11.2012 - 1 U 74/11 (https://dejure.org/2012,50288)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30.11.2012 - 1 U 74/11 (https://dejure.org/2012,50288)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30. November 2012 - 1 U 74/11 (https://dejure.org/2012,50288)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,50288) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 32 ZPO, § 830 BGB, § 839 BGB, § 840 BGB, Art 34 GG
    Sportwettenmonopol: Örtliche Zuständigkeit für Staatshaftungsansprüche eines ausländischen Anbieters von Sportwetten wegen Schließung von Wettannahmestellen infolge der Fortgeltung des staatlichen Sportwettenmonopols

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 26.02.2015 - III ZR 204/13

    Keine Schadensersatzansprüche wegen der Untersagung der Sportwettenvermittlung

    Mangels ausdrücklicher Regelung im Gesetz und ohne Anhaltspunkte für einen entsprechenden Willen des Gesetzgebers kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Gesetzgeber mit der Entschädigungshaftung nach dem Ordnungsbehördengesetz auch die Fälle erfassen wollte, in denen Nachteile durch - von der Haftung aus enteignungsgleichem Eingriff nicht umfasstes - legislatives Unrecht entstanden sind (so auch OLG Köln, ZfWG 2012, 287, 29; OLG Hamburg, Urteil vom 30. November 2012 - 1 U 74/11, juris Rn. 69 f; Dietlein/Burgi/Hellermann, Öffentliches Recht Nordrhein-Westfalen, 5. Aufl., S. 441 f. Rn. 281a; a. A. Schönenbroicher/Heusch aaO § 39 Rn. 30).
  • BGH, 16.04.2015 - III ZR 333/13

    Keine Schadensersatzansprüche wegen der Untersagung der Sportwettenvermittlung

    Mangels ausdrücklicher Regelung im Gesetz und ohne Anhaltspunkte für einen entsprechenden Willen des Gesetzgebers kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Gesetzgeber mit der Entschädigungshaftung nach dem Ordnungsbehördengesetz auch die Fälle erfassen wollte, in denen Nachteile durch - von der Haftung aus enteignungsgleichem Eingriff nicht umfasstes - legislatives Unrecht entstanden sind (so auch OLG Köln, ZfWG 2012, 287, 291; OLG Hamburg, Urteil vom 30. November 2012 - 1 U 74/11, juris Rn. 69 f; Dietlein/Burgi/Hellermann, Öffentliches Recht Nordrhein-Westfalen, 5. Aufl., S. 441 f Rn. 281a; a. A. Schönenbroicher/Heusch aaO § 39 Rn. 30).
  • LG Hamburg, 12.02.2016 - 303 O 500/10

    Entschädigungsansprüche eines ausländischen Anbieters von Sportwetten wegen der

    Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg (1 U 74/11) hat die dagegen gerichtete Berufung der Klägerin mit Urteil vom 30. November 2012 (Bl. 413 ff. d. A.) zurückgewiesen.

    Polizeirechtliche Entschädigungsregelungen wie § 39 OBG NW, §§ 56 f. bremPolG und entsprechende Regelungen in anderen Polizeigesetzen der Länder stellen einen gesetzlich geregelten Fall des enteignungsgleichen Eingriffs dar (BGH, Urteil vom 16. April 2015, a.a.O., Rn. 30; BGHZ 72, 273, 276; OLG Köln Urteil vom 3. Mai 2012 - 7 U 194/11 -, Rn. 31; OLG Bremen, Urteil vom 13. Februar 2013 - 1 U 6/08 -, Seite 26; OLG Hamburg, Urteil vom 30. November 2012 - 1 U 74/11 -, Seite 20).

  • LG Offenburg, 19.05.2020 - 2 O 275/19

    Unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch auf Schadensersatz gegenüber

    § 32 ZPO umfasst auch unerlaubte Handlungen, die zu reinen Vermögensschäden führen, und gilt daher ebenso für den unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruch (OLG Hamburg, Urt. v. 30.11.2012 - 1 U 74/11, juris Rn. 49).
  • LG München I, 19.11.2014 - 15 O 26603/13

    Der besondere Gerichtsstand der unerlaubten Handlung beim europäischen

    Dies gilt in gleicher Weise auch für den unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruch (OLG Hamburg, ZfWG 2013, 151, zitiert nach juris).
  • LG Offenburg, 08.07.2020 - 2 O 69/20

    VW-Abgasskandal: Staatshaftung der Bundesrepublik Deutschland

    § 32 ZPO umfasst auch unerlaubte Handlungen, die zu reinen Vermögensschäden führen, und gilt daher ebenso für den unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruch (OLG Hamburg, Urt. v. 30.11.2012 - 1 U 74/11, juris Rn. 49).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht