Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 30.12.2004 - 11 U 98/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5886
OLG Hamburg, 30.12.2004 - 11 U 98/04 (https://dejure.org/2004,5886)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30.12.2004 - 11 U 98/04 (https://dejure.org/2004,5886)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30. Dezember 2004 - 11 U 98/04 (https://dejure.org/2004,5886)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,5886) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigkeit von Entlastungsbeschlüssen einer Hauptversammlung; Verletzung des Informationsrechts der Aktionäre; Geschäfte des beherrschten Unternehmens mit Mitgliedern der Verwaltung der herrschenden Gesellschaft als "Angelegenheiten der Gesellschaft"; Gleichstellung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung der Auskunfts- und Mitwirkungsrechte der Aktionäre; Anfechtung der Entlastung des Vorstandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 1074
  • NZG 2005, 218
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 25.11.2002 - II ZR 133/01

    Zum regulären Delisting einer börsennotierten Aktiengesellschaft

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.12.2004 - 11 U 98/04
    Ein Entlastungsbeschluss ist anfechtbar, wenn Gegenstand der Entlastung ein Verhalten ist, das eindeutig einen schwerwiegenden Gesetzes- oder Satzungsverstoß darstellt (BGHZ 153, 47, 51; ähnlich OLG Hamburg, AG 2002, 460, 462).

    Hierbei handelt es sich nach der Bewertung des Senats um einen schwerwiegenden Gesetzesverstoß des Vorstandes, der auch den Entlastungsbeschluss anfechtbar macht (vgl. BGHZ 153, 47 ).

    Eine grundsätzlich mögliche Verweisung entsprechend § 17a Abs. 2 GVG (BGH, NJW 2003, 1032, 1036; NJW 2001, 2181 ) an das Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit, das für das Auskunftserzwingungsverfahren nach § 132 AktG zuständig wäre, kommt im vorliegenden Fall bereits deshalb nicht in Betracht, weil das Landgericht seine Zuständigkeit bejaht hat (§ 17a Abs. 5 GVG ), ohne dass die Parteien dies gerügt hätten.

  • OLG Hamburg, 16.04.2004 - 11 U 11/03

    Frist zur Erhebung der Anfechtungsklage gegen einen Verschmelzungsbeschluss;

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.12.2004 - 11 U 98/04
    Gegen den Verschmelzungsbeschluss, den die Hauptversammlung der ... am 18.07.2002 gefasst hatte, wurde eine Anfechtungsklage erhoben, der der Senat mit seinem Urteil vom 16.04.2004 (11 U 11/03) stattgegeben hat.

    Dies geschah, wie der Senat bereits in seinem den Parteien bekannten Urteil vom 16.04.2004 (11 U 11/03 = NZG 2004, 729 = Der Konzern 2004, 433) ausgeführt hat, mit am 13.12.2001 geschlossenen Verzichtsvereinbarungen.

  • OLG Düsseldorf, 22.02.1996 - 6 U 20/95

    Zulässigkeit der teilweisen Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.12.2004 - 11 U 98/04
    a) Es entspricht der allgemeinen Meinung, dass eine Verletzung des Informationsrechts der Aktionäre in der Hauptversammlung auch den Entlastungsbeschluss anfechtbar machen kann (OLG Düsseldorf, WM 1996, 777, 780; OLG München, AG 2002, 294, 295; Großkomm-AktG/Mülbert, § 120 Rdn. 66, 119; MünchKomm-AktG/Kubis, § 120 Rdn. 16).

    Zwar liegt in der Entlastung typischerweise auch eine Vertrauenskundgabe für die künftige Verwaltung der Gesellschaft (BGH, WM 1977, 361, 362; BGHZ 94, 324, 326; OLG Düsseldorf, WM 1996, 777, 780; Hüffer, § 120 Rdn. 2), die bei der übertragenden Gesellschaft nicht mehr möglich ist.

  • BGH, 23.06.1997 - II ZR 132/93

    Rechtsprechung zum "Genehmigten Kapital" im Aktienrecht geändert

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.12.2004 - 11 U 98/04
    Diese durch den Bericht des Vorstandes erfüllten, verminderten Anforderungen entsprechen auch den vom Bundesgerichtshof noch vor Einfügung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG aufgestellten Grundsätzen zum Bezugsrechtsausschluss beim genehmigten Kapital (BGHZ 136, 133 ).
  • BGH, 13.03.1978 - II ZR 142/76

    Kali & Salz - Sachliche Rechtfertigung eines Bezugsrechtsausschlusses

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.12.2004 - 11 U 98/04
    Jedenfalls im Interesse dieser Maßnahmen erscheint ein Bezugsrechtsausschluss, wenn die den in § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG genannten Voraussetzungen gegeben sind, als gerechtfertigt (vgl. BGHZ 71, 40, 46 f.).
  • BGH, 26.04.2004 - II ZR 155/02

    Gelatine - Ungeschriebene Hauptversammlungszuständigkeit bei grundlegenden

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.12.2004 - 11 U 98/04
    Denn bei der Anteilsübertragung handelte es sich nicht um eine wesentliche Entscheidung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHZ 83, 122 ; BGH, NJW 2004, 1860 ).
  • BGH, 25.02.1982 - II ZR 174/80

    Begriff des festzustellenden Rechtsverhältnisses; Feststellung der Nichtigkeit

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.12.2004 - 11 U 98/04
    Denn bei der Anteilsübertragung handelte es sich nicht um eine wesentliche Entscheidung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHZ 83, 122 ; BGH, NJW 2004, 1860 ).
  • BGH, 15.11.1993 - II ZR 235/92

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit des Jahresabschlusses einer AG; Nichtigkeit von

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.12.2004 - 11 U 98/04
    Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Hauptversammlung, wenn sie die Fehlerhaftigkeit der Entlastung des Vorstandes der ... gekannt hätte, die Entlastung des personengleichen Vorstandes der ... (alt) aufrechterhalten hätte (vgl. BGHZ 124, 111, 122 f.).
  • BGH, 05.04.2001 - III ZB 48/00

    Rechtsweg bei Ansprüchen gegen den beurkundenden Notar auf Vornahme einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.12.2004 - 11 U 98/04
    Eine grundsätzlich mögliche Verweisung entsprechend § 17a Abs. 2 GVG (BGH, NJW 2003, 1032, 1036; NJW 2001, 2181 ) an das Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit, das für das Auskunftserzwingungsverfahren nach § 132 AktG zuständig wäre, kommt im vorliegenden Fall bereits deshalb nicht in Betracht, weil das Landgericht seine Zuständigkeit bejaht hat (§ 17a Abs. 5 GVG ), ohne dass die Parteien dies gerügt hätten.
  • BGH, 12.11.2001 - II ZR 225/99

    Sachsenmilch-Urteil des OLG Dresden vom BGH bestätigt

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.12.2004 - 11 U 98/04
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 149, 158, 163 f.; vgl. Henze, BB 2002, 893, 900; Hüffer, § 243 AktG Rdn. 13), der der Senat folgt, kommt es nicht auf die mögliche Kausalität des Fehlers für das Beschlussergebnis an.
  • BGH, 20.05.1985 - II ZR 165/84

    Anspruch des GmbH-Geschäftsführers auf Entlastung

  • OLG München, 04.07.2001 - 7 U 5285/00

    Anfechtung von Entlastungsbeschlüssen der Hauptversammlung bei Verletzung der

  • BGH, 10.02.1977 - II ZR 79/75

    Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) - Verletzung von

  • BGH, 21.06.1999 - II ZR 70/98

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Bestellung eines vorläufigen

  • OLG München, 15.11.2000 - 7 U 3916/00

    Aktiengesellschaft; Aktionärsversammlung; Hauptversammlungsbeschluss;

  • OLG Frankfurt, 13.11.2007 - 5 U 26/06

    Aktiengesellschaft: Anspruch eines Aktionärs auf Nichtigerklärung bzw.

    Der Senat folgt dabei der zwischenzeitlich herrschenden Meinung, die die Grundsätze der Siemens/Nold-Entscheidung auch auf die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und Genussrechten nach § 221 AktG (Hüffer, AktG, § 221 Rn. 41; Habersack, MüKo AktG, 2. Aufl. 2005, § 221, Rn. 180; Groß, Handbuch börsennotierte AG, 2005, § 48 Rn. 50), und für den Bezugsrechtsausschluss bei der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien anwendet (OLG Hamburg ZIP 2005, 1074, 1080 f.).
  • LG München I, 30.12.2008 - 5 HKO 11661/08

    Aktiengesellschaft: Fristgerechte Einberufung zur Hauptversammlung;

    Die Auslegung des Begriffs "wesentlich" obliegt dem Vorstand, dessen Aufgabe es aufgrund seiner Geschäftsführungskompetenz ist, im Zeitpunkt der Veräußerung zu entscheiden, welche Abweichung vom Börsenpreis angesichts der Marktlage, der Interessen der Gesellschaft, der vorhandenen Aktionäre und der Realisierung der im Beschluss vorgesehenen Zwecke wesentlich ist (vgl. OLG Hamburg AG 2005, 355, 359; auch Cahn in: Spindler/Stilz, AktG, Rdn. 138 zu § 71).
  • LG München I, 18.12.2008 - 5 HKO 11182/08

    Zur Nichtigkeit der Beschlüsse der Hauptversammlung wegen behaupteter Verstöße

    Die Auslegung des Begriffs "wesentlich" obliegt dem Vorstand, dessen Aufgabe es ist, im Zeitpunkt der Veräußerung zu entscheiden, welche Abweichung vom Börsenpreis angesichts der Marktlage, der Interessen der Gesellschaft, der vorhandenen Aktionäre und der Realisierung der im Beschluss vorgesehenen Zwecke wesentlich ist (vgl. OLG Hamburg AG 2005, 355, 359).
  • LG Hamburg, 23.11.2005 - 401 O 47/05

    Aktiengesellschaft: Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen wegen massiver

    Wird aber die Erforderlichkeit bejaht, so ist damit zugleich in aller Regel entschieden, dass die Relevanz für das Beschlussergebnis vorliegt (Hans OLG, Urt. v. 30.12.2004, Az. 11 U 98/04 m. w. N. betr. BGH).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht