Rechtsprechung
OLG Hamburg, 31.05.2007 - 3 U 84/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erweckung falscher Vorstellungen durch die Verwendung der Bezeichnung "T-DSL via Satellit", "T-DSL via Satellit basic" und "T-DSL via Satellit pro"; Abstellen auf die Anschauungen des durchschnittlich informierten, situationsadäquat aufmerksamen und verständigen ...
- online-und-recht.de
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 3; UWG § 5; UWG § 8 Abs. 1
Irreführung durch Verwendung der Bezeichnung "T-DSL via Satellit" - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 28.02.2006 - 407 O 265/05
- OLG Hamburg, 31.05.2007 - 3 U 84/06
Wird zitiert von ...
- LG Bonn, 19.09.2011 - 1 O 448/10
Übertragungsgeschwindigkeit für den "Upstream" und "Downstream" ist eine für den …
Da es sich bei der Bewerbung von Internetzugängen und -anschlüssen mittlerweile um Angebote des allgemeinen Bedarfs handelt, kann die Kammer das Verständnis des angesprochenen Verkehrskreises auf Grund eigener Sachkunde und Lebenserfahrung selbst beurteilen (OLG Hamburg, Urt. v. 31.05.2007 - 3 U 84/06, zitiert bei juris, dort Rn. 45 f.).Diese Begründung ist auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar, da weder der Grad der Aufmerksamkeit bei dem hier vorliegenden Angebot des allgemeinen Bedarfs (OLG Hamburg, Urt. v. 31.05.2007 - 3 U 84/06, zitiert bei juris, dort Rn. 45 f.) übertragbar ist, noch das Erreichen der Höchstgeschwindigkeit außerhalb der Lebenswahrscheinlichkeit liegt, sondern vielmehr - wie die Beklagte selbst vorträgt - den Regelfall bildet.
Bei der Übertragungsgeschwindigkeit für den "Upstream" und "Downstream" handelt es sich entgegen der Rechtsauffassung der Beklagten um eine für den Verbraucher kaufentscheidende Information (OLG Hamburg, Urt. v. 31.05.2007 - 3 U 84/06, zitiert bei juris).