Rechtsprechung
OLG Hamburg, 31.07.2003 - 3 U 145/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JurPC
MarkenG §§ 5 Abs. 1, Abs. 3, 15 Abs. 2, Abs. 4
Eltern-online.de - online-und-recht.de
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MarkenG § 15; MarkenG § 23; MarkenG § 26
Verletzung der Rechte am Werktitel der Zeitschrift "Eltern" durch die Internet-Domain "eltern-online"; Rechtserhaltende Benutzung der Marke "Eltern" für bestimmte Produkte - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Verzicht und Einwilligung in die Löschung einer Marke ; Rechtmäßige Benutzung einer Domain für ein Internetportal; Vorliegen eines Schlechthinverbots im Markenrecht; Recht an einem unterscheidungskräftigen Werktitel ; Markenschutz eines Zeitschriftentitels; ...
- beck.de (Leitsatz)
Eltern-online.de
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 05.08.2002 - 315 O 487/01
- OLG Hamburg, 31.07.2003 - 3 U 145/02
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2004, 104
- MMR 2004, 174
Wird zitiert von ... (8)
- BPatG, 23.08.2011 - 33 W (pat) 526/10
Markenbeschwerdeverfahren - "SCORPION BODO'S FINEST (Wort-Bild-Marke) / …
In der Rechtsprechung ist die markenmäßige Benutzung von Merchandising Produkten überwiegend anerkannt worden, wenn diese entgeltlich vertrieben werden (im Zusammenhang mit einer rechtsverletzenden Benutzung: EuGH GRUR 2003, 55 (Nr. 39, 40, 61) - Arsenal FC; zu § 26 MarkenG: OLG Hamburg 5 U 173/08 - Creme 21; OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 104 (109) - ELTERN/eltern.de; BPatG 27 W (pat) 11/04 - UNDERGROUND/UNDERGROUND).Dies gilt zumindest dann, wenn es sich bei dem Nebenprodukt um eine Ware mit eigenem Gebrauchswert handelt, für die ein eigenständiger Markt existiert (OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 104 (109) - ELTERN/eltern.de; OLG Hamburg 5 U 173/08 - Creme 21), wie es für die hier verfahrensgegenständlichen Bekleidungsstücke der Fall ist.
Vorliegend sind zum einen die Kennzeichnungsgewohnheiten der Bekleidungsbranche zu berücksichtigen, in denen namhafte Markenhersteller häufig mit deutlich sichtbaren Aufdrucken auf die Herkunft der Ware hinweisen (vgl. OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 104 (110) - ELTERN/eltern.de).
- OLG Hamburg, 28.01.2010 - 3 U 212/08
Metro I und II - Unlauterer Wettbewerb: Markenanmeldung als gezielte Behinderung; …
Der Senat hält im Hinblick auf die vorstehend zitierte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs an seiner im Urteil vom 31.7.2003, Az. 3 U 145/02, GRUR-RR 2004, 104 niedergelegten anderslautenden Rechtsauffassung nicht fest. - OLG Frankfurt, 09.11.2006 - 6 U 18/06
Markenrecht: Rechtserhaltende Benutzung einer Marke für Dienstleistungen; …
Dieser Einschätzung steht die von der Klägerin angeführte Entscheidung "Eltern" des OLG Hamburg (GRUR-RR 2004, 104, 109) nicht entgegen.
- OLG Hamburg, 12.05.2010 - 5 U 173/08
Creme 21 - Markenrecht: Rechtserhaltende Markenbenutzung eines …
Der 3.Senat des HansOLG hatte sich in seiner Entscheidung "eltern-online.de" mit der rechtserhaltenden Benutzung der Marke "Eltern" durch den Verlag, der die gleichnamige Zeitschrift herausgibt, u.a. für Schreibwaren und Textilwaren zu befassen ( GRUR-RR 2004, 104,109 ). - OLG München, 31.01.2008 - 29 U 4070/07
Markenrecht: Rechtserhaltende Benutzung einer Wort-/Bildmarke mit dem …
Letzteres gilt auch im Hinblick auf die vom Beklagten herangezogenen Urteile des OLG Hamburg vom 31.07.2003 - 3 U 145/02 = GRURR-RR 2004, 104 - Eltern und vom 25.08.2005 - 5 U 94/04 = MD 2006, 282 - LOTTO-Card. - BPatG, 04.08.2021 - 29 W (pat) 43/19 Zugunsten der Widersprechenden wird zudem unterstellt, dass die Bekanntheit des Widerspruchszeichens durch die markenmäßige Benutzung als Werktitel auf entsprechende Verlagsdienstleistungen ausstrahlt (vgl. auch OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 104, 110 - ELTERN).
- BPatG, 04.08.2021 - 29 W (pat) 47/19 Zugunsten der Widersprechenden wird zudem unterstellt, dass die Bekanntheit des Widerspruchszeichens durch die markenmäßige Benutzung als Werktitel auf entsprechende Verlagsdienstleistungen ausstrahlt (vgl. auch OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 104, 110 - ELTERN).
- LG Düsseldorf, 08.06.2016 - 2a O 26/15 Vielmehr ist insoweit auf die Kennzeichnungsgewohnheiten des maßgeblichen Warensektors abzustellen (BGH GRUR 2010, 838, Tz. 20 - DDR Staatswappen), in dem insbesondere namhafte Markenhersteller häufig mit deutlich sichtbaren Aufdrucken auf die Herkunft der Ware hinweisen (vgl. OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 104, 110 - ELTERN/eltern.de).