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   OLG Hamburg, 31.08.2011 - 8 W 26/11   

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https://dejure.org/2011,32033
OLG Hamburg, 31.08.2011 - 8 W 26/11 (https://dejure.org/2011,32033)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 31.08.2011 - 8 W 26/11 (https://dejure.org/2011,32033)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 31. August 2011 - 8 W 26/11 (https://dejure.org/2011,32033)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    § 91 Abs. 4 ZPO
    Zur Rückfestetzung von PKH-Gebühren

  • Justiz Hamburg

    § 91 Abs 4 ZPO, § 126 ZPO
    Kostenfestsetzungsverfahren: Rückfestsetzung von im eigenen Namen eines beigeordneten Rechtsanwalts beigetriebenen Gebühren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückfestsetzung der Kosten des beigeordneten Rechtsanwalts nach Obsiegen im höheren Rechtszug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 4 ZPO
    Rückfestsetzung der Kosten des beigeordneten Rechtsanwalts nach Obsiegen im höheren Rechtszug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 736
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.02.2007 - XII ZB 112/06

    Geltendmachung von Einwendungen oder Einreden gegenüber der Kostenforderung eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.08.2011 - 8 W 26/11
    Zudem betrifft § 126 Abs. 1 ZPO einen Fall der gesetzlichen Prozessstandschaft (BGH, Beschluss vom 14.02.2007, XII ZB 112/06, Rdnr. 11, zitiert nach juris; Zöller-Geimer, ZPO, 28. Auflage 2011, § 126 Rdnr. 3).
  • OLG München, 05.12.2012 - 11 W 2075/12

    Kostenfestsetzungsverfahren: Rückfestsetzung an einen gegnerischen

    a) Eine Rückfestsetzung kommt im Regelfall dann in Betracht, wenn die Kostengrundentscheidung in einem Rechtsmittelverfahren aufgehoben oder geändert worden ist mit der Folge, dass die Grundlage für die ursprüngliche Kostenfestsetzung nachträglich entfallen ist (Hansens, Anmerkung zum Beschluss des OLG Hamburg vom 31.08.2011 - 8 W 26/11, in RVGreport 2012, 117).

    b) Wenn der Rechtsanwalt sein Beitreibungsrecht nach § 126 Abs. 1 ZPO ausübt, handelt er im Rahmen einer gesetzlichen Prozessstandschaft und wird selbst Partei des Kostenfestsetzungsverfahrens (BGH NJW-RR 2007, 1147 = MDR 2007, 918 = FamRZ 2007, 710; OLG Hamburg Beschluss vom 31.08.2011 - 8 W 26/11 = AGS 2012, 79 = JurBüro 2012, 146 = FamRZ 2012, 736; Hansens, a. a. O.).

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