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   OLG Hamm, 01.03.2012 - III-3 Ws 37/12   

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https://dejure.org/2012,7410
OLG Hamm, 01.03.2012 - III-3 Ws 37/12 (https://dejure.org/2012,7410)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.03.2012 - III-3 Ws 37/12 (https://dejure.org/2012,7410)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. März 2012 - III-3 Ws 37/12 (https://dejure.org/2012,7410)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Abwartens auf Entscheidungen in strafgerichtlichen Parallelverfahren; Voraussetzungen für eine Haftbarmachung der Justizbehörden für eine Verfahrensverzögerung; Verantwortung der Strafverfolgungsbehörden für fehlende Personalausstattung sowie ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 46 Abs. 2
    Zulässigkeit eines Abwartens auf Entscheidungen in strafgerichtlichen Parallelverfahren; Voraussetzungen für eine Haftbarmachung der Justizbehörden für eine Verfahrensverzögerung; Verantwortung der Strafverfolgungsbehörden für fehlende Personalausstattung sowie ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 12.07.2012 - 3 Ws 167/12

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde eines abgeschobenen Verurteilten gegen die

    Für das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Bielefeld war zunächst Überhaft vermerkt, bis der Senat die dortige Untersuchungshaftanordnung mit Beschluss vom 1. März 2012 - III-3 Ws 37/12 - (BeckRS 2012, 07386) wegen einer Verletzung des Beschleunigungsgebotes aufhob.
  • OLG Hamm, 23.07.2020 - 1 Ws 293/20
    Dabei gilt das Beschleunigungsgebot nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Obergerichte auch dann, wenn der Haftbefehl nicht vollzogen wird, weil sich der Beschwerdeführer in anderer Sache in Strafhaft befindet und daher für das anhängige Verfahren lediglich Überhaft notiert ist (OLG Hamm, Beschluss vom 01.03.2012 - 3 Ws 37/12 -, zitiert nach juris).

    Ließ die Terminslage der Strafkammer eine zeitnähere Bearbeitung und Terminierung nicht zu, so hätte sie auf Maßnahmen der Justizverwaltung zur Entlastung oder Umverteilung der Geschäfte drängen müssen (OLG Hamm, Beschluss vom 01.03.2012 - 3 Ws 37/12-, zitiert nach juris).

  • OLG Dresden, 11.05.2020 - 1 Ws 123/20

    Beschleunigungsgrundsatz, verzögerte Anklageerhebung

    Das aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG und Art. 5 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 EMRK sowie Art. 6 Abs. 3 1 Satz 1 EMRK folgende Beschleunigungsgebot gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Obergerichte auch dann, wenn der Haftbefehl nicht vollzogen wird, weil sich der Beschwerdeführer in anderer Sache in Strafhaft befindet und daher für das anhängige Verfahren lediglich Überhaft notiert ist (vgl. BVerfG, a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 01. März 2012, Az. III-3 Ws 37/12 - juris; KG, NStZ-RR 2009, 188 ).
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