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   OLG Hamm, 01.03.2016 - II-4 UF 93/15   

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https://dejure.org/2016,7481
OLG Hamm, 01.03.2016 - II-4 UF 93/15 (https://dejure.org/2016,7481)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.03.2016 - II-4 UF 93/15 (https://dejure.org/2016,7481)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. März 2016 - II-4 UF 93/15 (https://dejure.org/2016,7481)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Aussetzung einer Rentenkürzung aufgrund des Versorgungsausgleichs

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VersAusglG § 33; VersAusglG § 34
    Kürzungsvoraussetzungen nach § 33 VersAusglG; nachgelagerte Besteuerung; Ertragsanteil; Bagatellgrenze

  • rechtsportal.de

    VersAusglG § 33 ; VersAusglG § 34
    Voraussetzungen der Aussetzung einer Rentenkürzung aufgrund des Versorgungsausgleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Aussetzung einer Rentenkürzung wegen einer Unterhaltsverpflichtung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aussetzung einer Rentenkürzung wegen einer Unterhaltsverpflichtung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 1773
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.03.2012 - XII ZB 234/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Voraussetzungen, Wirksamwerden, Obergrenze und

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2016 - 4 UF 93/15
    Diese Frage hat der BGH dahingehend beantwortet, dass nur dann, wenn ein Unterhaltstitel zugunsten des geschiedenen Ehegatten auf der Grundlage der ungekürzten Versorgung besteht, von diesem im Rahmen des § 33 Abs. 3 VersAusglG grundsätzlich auszugehen ist (BGH FamRZ 2012, 853 Rn. 25 unter Hinweis auf BT-Drucks. 16/10144, S. 118; OLG Hamm FamRZ 2011, 815, 816 f.;a.A. wohl Bergner, NJW 2010, 3545, 3546; vgl. auch Schwamb, NJW 2011, 1648, 1650).
  • OLG Frankfurt, 08.08.2012 - 1 WF 164/12

    Überprüfbarkeit einer Kostenentscheidung nach § 81 FamFG

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2016 - 4 UF 93/15
    Denn die Aussetzung der durch den Versorgungsausgleich bedingten Kürzung der Versorgungsanrechte erhält die Leistungsfähigkeit zur Zahlung des nachehelichen Unterhalts, wovon der unterhaltsberechtigte Ehegatte profitiert (OLG Frankfurt BeckRS 2013, 04081).
  • OLG Frankfurt, 24.02.2011 - 2 UF 317/10

    Aussetzung der Kürzung der Versorgung des Ausgleichspflichtigen nach § 33

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2016 - 4 UF 93/15
    Vielmehr wird von der Norm auch der Fall erfasst, dass trotz Kürzung eine Unterhaltsverpflichtung verbleibt (OLG Frankfurt FamRZ 2011, 1595 m.w.N.; BeckOK-Gutdeutsch, VersAusglG, Stand: 01.11.2013, § 33 Rz. 2; a.A. Ruland, Versorgungsausgleich, 5. Aufl. 2015, Rn. 951).
  • OLG Hamm, 08.10.2010 - 5 UF 20/10

    Versorgungsausgleich; Anpassung wegen Unterhalt; bestehender Unterhaltstitel

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2016 - 4 UF 93/15
    Diese Frage hat der BGH dahingehend beantwortet, dass nur dann, wenn ein Unterhaltstitel zugunsten des geschiedenen Ehegatten auf der Grundlage der ungekürzten Versorgung besteht, von diesem im Rahmen des § 33 Abs. 3 VersAusglG grundsätzlich auszugehen ist (BGH FamRZ 2012, 853 Rn. 25 unter Hinweis auf BT-Drucks. 16/10144, S. 118; OLG Hamm FamRZ 2011, 815, 816 f.;a.A. wohl Bergner, NJW 2010, 3545, 3546; vgl. auch Schwamb, NJW 2011, 1648, 1650).
  • OLG Hamm, 20.07.2011 - 12 UF 90/11

    Anpassung des Versorgungsausgleichs wegen Unterhalt; Einzubeziehende Anrechte

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2016 - 4 UF 93/15
    Wenn beide Ehegatten lediglich in der gesetzlichen Rentenversicherung Anrechte im Sinne des § 32 VersAusglG erworben haben, ergibt sich die Grenze für eine Aussetzung der Rentenkürzung mithin aus der Differenz der beiderseitigen Ausgleichswerte, die im Vollzug der Entscheidung zum Versorgungsausgleich nach § 10 Abs. 2 VersAusglG als Anrechte gleicher Art vom Versorgungsträger zu verrechnen sind (BT-Drucks. 16/10144, S. 73; OLG Hamm FamRZ 2011, 1951).
  • KG, 17.05.2018 - 17 UF 6/18
    Dass der früheren Ehefrau auch im Falle der Kürzung noch ein Unterhaltsanspruch in Höhe von 1.145,28 EUR verbliebe (vgl. zur diesbezüglichen Berechnung Senatsverfügung vom 28. März 2018), steht der Aussetzung der Kürzung nicht entgegen (OLG Hamm, Beschluss vom 1. März 2016 - 4 UF 93/15 -, Rn. 26, juris, m.w.N.; Palandt/Brudermüller, BGB , 77. Aufl., § 33 VersAusglG Rn. 6).
  • KG, 22.05.2018 - 17 UF 6/18
    Dass der früheren Ehefrau auch im Falle der Kürzung noch ein Unterhaltsanspruch in Höhe von 1.145,28 EUR verbliebe (vgl. zur diesbezüglichen Berechnung Senatsverfügung vom 28. März 2018), steht der Aussetzung der Kürzung nicht entgegen (OLG Hamm, Beschluss vom 1. März 2016 - 4 UF 93/15 -, Rn. 26, juris, m.w.N.; Palandt/Brudermüller, BGB, 77. Aufl., § 33 VersAusglG Rn. 6).
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