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   OLG Hamm, 01.06.2010 - I-15 Sbd 2/10   

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https://dejure.org/2010,13941
OLG Hamm, 01.06.2010 - I-15 Sbd 2/10 (https://dejure.org/2010,13941)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.06.2010 - I-15 Sbd 2/10 (https://dejure.org/2010,13941)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Juni 2010 - I-15 Sbd 2/10 (https://dejure.org/2010,13941)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 2, FamFG § 415, FamFG § 106 Abs. 2 S. 1, FamFG § 416 S. 2, FamFG § 425 Abs. 3, FamFG § 2 Abs. 1, FamFG § 2 Abs. 2, FamFG § 4
    Abschiebungshaft, örtliche Zuständigkeit, Abgabe, Verlängerungsantrag, Bindungswirkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 426; AufenthG § 106 Abs. 2 S. 2
    Örtliche Zuständigkeit für Entscheidungen im Rahmen der Abschiebungshaft bei Verlegung des Betroffenen in eine andere JVA

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Paderborn - 9 T 56/09
  • OLG Hamm, 01.06.2010 - I-15 Sbd 2/10
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 30.06.2009 - 34 Wx 24/09

    Abschiebungshaft: Zuständiges Beschwerdegericht nach Abgabe einer

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2010 - 15 Sbd 2/10
    Dafür spricht nicht nur die Formulierung, durch die uneingeschränkt das Verfahren nach § 106 Abs. 2 S. 2 AufenthG abgeben wird (vgl. OLG München FGPrax 2009, 239).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2007 - 3 Sa 3/07

    Zuständiges Gericht für Anordnung einer Haftverlängerung in Abschiebungshaftsache

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2010 - 15 Sbd 2/10
    Die zu bestimmende örtliche Zuständigkeit leitet sich in diesem Falle nach der Gerichtsverfassung von der des Eingangsgerichts ab (vgl. OLG Düsseldorf FGPrax 2007, 245; Keidel/Sternal, FamFG, Komm., 16. Aufl., § 5, Rdnr. 24).
  • OLG Oldenburg, 19.08.2009 - 13 W 31/09

    Örtliche Zuständigkeit des Beschwerdegerichts bei Abgabe einer

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2010 - 15 Sbd 2/10
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird eine uneingeschränkte Abgabe "des Verfahrens" nach § 106 Abs. 2 S. 2 AufenthG durchaus als ein von der Vorschrift umfasster Entscheidungsinhalt gesehen (OLG Oldenburg FGPrax 2010, 52; OLG München, a. a. O.; OLG Düsseldorf, a. a. O.).
  • KG, 30.06.2006 - 1 AR 6/06

    Verfahren über die Aufhebung von Abschiebungshaft: Bindungswirkung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2010 - 15 Sbd 2/10
    Etwas anderes kommt nur dann in Betracht, wenn die Entscheidung offensichtlich die gesetzlich eingeräumte Verweisungskompetenz überschreitet und deshalb der gesetzlichen Grundlage entbehrt (BayObLGZ 1999, 57; KG FGPrax 2006, 280).
  • BayObLG, 26.02.1999 - 3Z AR 7/99

    Abgabe des Verfahrens über die Fortdauer von Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2010 - 15 Sbd 2/10
    Etwas anderes kommt nur dann in Betracht, wenn die Entscheidung offensichtlich die gesetzlich eingeräumte Verweisungskompetenz überschreitet und deshalb der gesetzlichen Grundlage entbehrt (BayObLGZ 1999, 57; KG FGPrax 2006, 280).
  • OLG Oldenburg, 07.09.2018 - 5 AR 25/18

    Abschiebungshaft, örtliche Zuständigkeit, Haftverlängerung, Haftantrag

    Ein nach § 106 Abs. 2 S. 2 AufenthG ergangener Abgabebeschluss ist grundsätzlich bindend, was auch im Rahmen der Zuständigkeitsbestimmung zu beachten ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 01.06.2010 - 15 Sbd 2/10 -. juris m.w.N.).

    Etwas anderes kommt nur dann in Betracht, wenn die Entscheidung offensichtlich die gesetzlich eingeräumte Verweisungskompetenz überschreitet und deshalb der gesetzlichen Grundlage entbehrt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 01.06.2010 - 15 Sbd 2/10 -, juris m.w.N.).

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