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   OLG Hamm, 01.06.2012 - I-19 U 19/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,32741
OLG Hamm, 01.06.2012 - I-19 U 19/09 (https://dejure.org/2012,32741)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.06.2012 - I-19 U 19/09 (https://dejure.org/2012,32741)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Juni 2012 - I-19 U 19/09 (https://dejure.org/2012,32741)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Sachmangel, Kaufvertrag, Kaufsache, Unwesentlichkeit eines Mangel, unerhebliche Pflichtverletzung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 434 Abs. 1, 323 Abs. 5 S. 2 BGB
    Sachmangel, Kaufvertrag, Kaufsache, Unwesentlichkeit eines Mangel, unerhebliche Pflichtverletzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Abweichung des Kaufgegenstandes von der vereinbarten Beschaffenheit; Begriff der Unerhebblichkeit der Pflichtverletzung im Sinne von § 323 Abs. 5 S. 2 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 434 Abs. 1; BGB § 323 Abs. 5 S. 2
    Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Abweichung des Kaufgegenstandes von der vereinbarten Beschaffenheit; Begriff der Unerhebblichkeit der Pflichtverletzung im Sinne von § 323 Abs. 5 S. 2 BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Gewährleistungsansprüche trotz Sachmangels!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Pflichtverletzung kann unerheblich sein, wenn der Kunde des Käufers die Kaufsache abnimmt

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Gewährleistungsansprüche trotz Sachmangels? (IBR 2013, 53)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 280
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.07.2011 - V ZR 171/10

    Sachmängelhaftung: Verschweigen eines für den Willensentschluss des Käufers nicht

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2012 - 19 U 19/09
    Aus dem vom Kläger in diesem Zusammenhang zitierten Urteil des Bundesgerichtshofs (NJW 2011, 3640), ergibt sich nichts anderes.

    Soweit der Bundesgerichtshof in Bezug auf die Feststellung der Arglist ausführt, dass es darauf ankommt, ob ein verständiger Verkäufer damit rechnen muss, dass der verschwiegene Mangel Einfluss auf die Entscheidung des Verkäufers hat (NJW 2011, 3640, 3641, Rn. 8), deckt sich dies im Übrigen mit den oben dargestellten Maßstäben.

  • BGH, 25.09.1985 - VIII ZR 175/84

    Verlust der Berufung des Verkäufers auf Verspätung einer Mängelrüge

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2012 - 19 U 19/09
    Für ein arglistiges Verschweigen in diesem Sinne reicht es nicht bereits aus, dass der Verkäufer den Vertrag wissentlich mit fehlerhafter Ware erfüllt; dies gilt allerdings nicht, wenn der Verkäufer mit einem Untersuchungs- und Rügeversäumnis durch den Käufer rechnet und ihm bewusst ist, dass der Käufer nach dem Vertragsinhalt nur Ware von einer ganz bestimmten Beschaffenheit gebrauchen kann, die gelieferte Ware diese Beschaffenheit aber nicht besitzt und ihr vorgesehener Absatz daher unmöglich ist (BGH, NJW 1986, 316, 317).
  • OLG Hamm, 25.06.2010 - 19 U 154/09

    Untersuchungs- und Rügepflicht des Käufers bei Mitlieferung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2012 - 19 U 19/09
    Die grundsätzlich bestehende Pflicht zur zumindest stichprobenartigen Untersuchung (vgl. Baumbach/Hopt-Hopt, HGB, § 377, Rn. 27, m.w.N.) ist grundsätzlich nicht im Hinblick auf ein mitgeliefertes Werkszeugnis oder Zertifikat entbehrlich (vgl. Senatsurteil vom 25.06.2010, 19 U 154/09), und zwar umso mehr, als das mitgelieferte Werkzeugnis hier in Bezug auf den Titangehalt keine Angaben enthielt.
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