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   OLG Hamm, 01.06.2017 - 27 W 51/17   

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https://dejure.org/2017,67393
OLG Hamm, 01.06.2017 - 27 W 51/17 (https://dejure.org/2017,67393)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.06.2017 - 27 W 51/17 (https://dejure.org/2017,67393)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Juni 2017 - 27 W 51/17 (https://dejure.org/2017,67393)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 22.06.2005 - 20 W 396/04

    Partnerschaftsgesellschaft: Änderung des Namens einer Rechtsanwaltssozietät

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2017 - 27 W 51/17
    Das Oberlandesgericht Frankfurt hat sich in der Entscheidung vom 22.06.2005 - 20 W 396/04 - mit der Frage einer unzulässigen Namensneubildung im Sinne des § 2 Abs. 1 S.3 PartGG im Zuge einer Änderung der bereits erfolgten Eintragung ins Partnerschaftsregister zu befassen gehabt.
  • OLG Nürnberg, 04.02.1999 - 8 U 3465/98

    Firmenfortführung unter altem Firmennamen

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2017 - 27 W 51/17
    Die in erster Instanz angeführte Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 04.02.1999 - 8 U 3465/98 - ist ebenfalls nicht einschlägig.
  • BGH, 12.07.1965 - II ZB 12/64

    Zulässigkeit der Änderungen an einer abgeleiteten Firma; Erlangung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2017 - 27 W 51/17
    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.07.1965 - II ZB 12/64 - betrifft eine im Handelsregister eingetragene Firma und hat ein Einschreiten des Registergerichts nach § 37 Abs. 1 HGB zum Gegenstand.
  • OLG Hamm, 01.02.2018 - 27 W 145/17

    Beibehaltung des Namens eines ausgeschiedenen Gründungspartners einer

    Der Senat habe wiederholt erkannt, dass der Grundsatz der Firmenbeständigkeit bei der Namensänderung einer Partnerschaft Berücksichtigung finden müsse (Beschluss vom 1. Juni 2017 - 27 W 51/17 -).

    In der dem Beschluss vom 1. Juni 2017 - 27 W 51/17 - zugrundeliegenden Entscheidung ging es um die Frage, ob eine Partnerschaft bei ihrer Neugründung den Namen eines ausgeschiedenen Partners führen darf, der der Firmenfortführung zugestimmt hatte, was vorliegend gerade nicht der Fall ist.

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