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OLG Hamm, 01.07.2004 - 3 Ws 185/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Freiheitsberaubung im Amt durch den Mitarbeiter eines Ausländeramtes; Pflicht aller staatlichen Organe zur Förderung der praktischen Wirksamkeit des Richtervorbehalts als Grundrechtssicherung; Anforderungen an einen Klageerzwingungsantrag; Ingewahrsamnahme eines ...
- Informationsverbund Asyl und Migration
StGB § 239 Abs. 1; StGB § 245; StPO § 172 Abs. 3 S. 1; AuslG § 57; FEVG § 1; FEVG § 3; FEVG § 5; FEVG § 11; GG Art. 2 Abs. 2; GG Art. 104
Klageerzwingungsantrag, Freiheitsberaubung, Leichtfertige Vollstreckung gegen Unschuldige, Richtervorbehalt, Abschiebungshaft, Ausländerbehörde, Polizei, Ingewahrsamnahme, Unverzüglichkeit - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 172 Abs. 2 § 175; StGB § 239 § 345
Freiheitsberaubung im Amt durch Mitarbeiter eines Ausländeramtes
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Frankfurt, 22.05.1997 - 20 W 365/96
Rechtswidrigkeit einer Verwaltungsmaßnahme wegen Freiheitsentziehung vor Erlass …
Auszug aus OLG Hamm, 01.07.2004 - 3 Ws 185/04
Danach bedarf jede von der zuständigen Ausländerbehörde veranlasste, mit der Abschiebung in Zusammenhang stehende auf Freiheitsentziehung gerichtete Zwangsmaßnahme einer vorherigen richterlichen Anordnung (OLG Frankfurt NVwZ 1998, 213 f; OLG Zweibrücken, NStZ 2002, 256, 257).Dies gilt selbst dann, wenn die Freiheitsentziehung im Zusammenhang mit der unmittelbaren Durchführung der Abschiebung steht und nur kurzfristig erforderlich ist (OLG Frankfurt NVwZ 1998, 213 f) .
- BGH, 01.07.1993 - V ZB 19/93
Keine Vorlage ohne dieselbe Rechtsfrage betreffende Vergleichsentscheidungen - …
Auszug aus OLG Hamm, 01.07.2004 - 3 Ws 185/04
Die Ausländerbehörde darf nach dem geltenden bundesgesetzlichen Ausländerrecht aus eigener Machtvollkommenheit niemanden zur Sicherung der Abschiebung vorläufig in Abschiebehaft oder Abschiebungsgewahrsam nehmen (BVerfGE 62, 317, BGH NJW 1993, 3069; OLG Frankfurt NVwZ-Beil. 1996, 38; BayObLGZ 1996, 180).Dementsprechend wird die Auffassung vertreten, für die Ausländerbehörde bestünde grundsätzlich keine Ermächtigung einen Ausländer zur Vorführung vor den Abschiebungshaftrichter festzunehmen (…OLG Zweibrücken a.a.O.; BGH NJW 1993, 3069), auch nicht aus den landesgesetzlichen Bestimmungen zum Polizeigewahrsam (…OLG Zweibrücken a.a.O.).
- BayObLG, 14.08.1996 - 3Z BR 205/96
Auszug aus OLG Hamm, 01.07.2004 - 3 Ws 185/04
Die Ausländerbehörde darf nach dem geltenden bundesgesetzlichen Ausländerrecht aus eigener Machtvollkommenheit niemanden zur Sicherung der Abschiebung vorläufig in Abschiebehaft oder Abschiebungsgewahrsam nehmen (BVerfGE 62, 317, BGH NJW 1993, 3069; OLG Frankfurt NVwZ-Beil. 1996, 38; BayObLGZ 1996, 180).
- BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00
Richtervorbehalt
Auszug aus OLG Hamm, 01.07.2004 - 3 Ws 185/04
Unzweifelhaft handelt es sich bei der Intensität des Eingriffes (Haftdauer von etwa 19 Stunden, Verbringung in einen Haftraum) um eine Freiheitsentziehung und nicht nur um eine Freiheitsbeschränkung, da dem Antragsteller die Möglichkeit genommen worden ist, seine tatsächlich und rechtlich an sich gegebene körperliche Bewegungsfreiheit nach jeder Richtung hin auszuüben (BVerfGE 105, 239 ff). - OLG Zweibrücken, 14.12.2001 - 1 Ss 227/01
D (A), Abgelehnte Asylbewerber, Strafverfahren, Festnahme, Polizei, …
Auszug aus OLG Hamm, 01.07.2004 - 3 Ws 185/04
Danach bedarf jede von der zuständigen Ausländerbehörde veranlasste, mit der Abschiebung in Zusammenhang stehende auf Freiheitsentziehung gerichtete Zwangsmaßnahme einer vorherigen richterlichen Anordnung (OLG Frankfurt NVwZ 1998, 213 f; OLG Zweibrücken, NStZ 2002, 256, 257). - OLG Koblenz, 08.06.1982 - 1 Ws 126/82
Auszug aus OLG Hamm, 01.07.2004 - 3 Ws 185/04
Die Auswahl des Gerichts nach den §§ 24 ff. GVG, 200 Abs. 1 S. 2 StPO obliegt der Staatsanwaltschaft (vgl. OLG Koblenz, VRS 63, 359;… Meyer-Goßner, a.a.O., § 175 Rdnr. 3).