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   OLG Hamm, 01.09.2009 - 2 Ss OWi 550/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2871
OLG Hamm, 01.09.2009 - 2 Ss OWi 550/09 (https://dejure.org/2009,2871)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.09.2009 - 2 Ss OWi 550/09 (https://dejure.org/2009,2871)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. September 2009 - 2 Ss OWi 550/09 (https://dejure.org/2009,2871)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • verkehrslexikon.de

    Kein Beweis eines Rotlichtverstoßes durch Beobachtungen aus dem Querverkehr

  • verkehrslexikon.de

    Zum Beweis eines qualifizierten Rotlichtverstoßes, zur Annahme vorsätzlicher Begehung und zur Verhängung eines Regelfahrverbot

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung der Rotlichtzeit beim qualifizierten Rotlichtverstoß; Folgen von nicht auf einer festen Tatsachengrundlage beruhenden tatrichterlichen Schlussfolgerungen; Schätzung eines Zeitablaufs durch Zeugen als mit Unsicherheiten behaftetes Beweismittel

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Lichtzeichenanlage - Nichtbeachtung und Fahrverbot

  • kanzlei-heskamp.de
  • Judicialis

    StVG § 24 Abs. 1; ; StVG § ... 25; ; StVG § 25 Abs. 1 S. 1; ; StVG § 25 Abs. 1 S. 1 Alt. 1; ; OWiG § 79 Abs. 1 Nr. 2; ; StVO § 37 Abs. 2 Nr. 1; ; StVO § 41 Abs. 3 Nr. 2; ; StVO § 49 Abs. 3 Nr. 2; ; BKat § 4 Abs. 1; ; BKat § 4 Abs. 1 Nr. 4

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Durch Beweisantrag entstandene Verfahrensverzögerung darf dem Betroffenen nicht angelastet werden

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Rotlichtverstoß: Ermittlung der Rotlichtzeit beim qualifizierten Rotlichtverstoß

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Zur Ermittlung der Rotlichtzeit durch Zeugen reicht eine gefühlsmäßige Zeitschätzung nicht aus!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Qualifizierter Rotlichtverstoß und Fahrverbot! Zur Ermittlung der Rotlichtzeit durch Zeugen reicht eine gefühlsmäßige Zeitschätzung nicht aus!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Qualifizierter Rotlichtverstoß u. Fahrverbot. Keine Ermittlung d. Rotlichtzeit durch Zeugenschätzung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Celle, 01.11.2011 - 311 SsBs 109/11

    Fahrverbot wegen Rotlichtverstoß: Kollision mit dem einfahrenden Querverkehr nach

    Zwar ist es grundsätzlich erforderlich, diesen Programmablauf mitzuteilen, wenn der Schluss auf den Rotlichtverstoß aus Zeugenangaben hergeleitet wird, die nur Angaben zum Grünlicht für den Querverkehr machen können (OLG Hamm, Beschl. vom 1. September 2009 [2 Ss OWi 550/09 - juris] und vom 20.05.1999 [3 Ss OWi 436/99 - juris], Thüringer OLG, DAR 2006, 164).
  • OLG Brandenburg, 28.02.2019 - 53 Ss OWi 65/19

    Verurteilung wegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes: Anforderungen an die

    Solche Beobachtungen sind jedoch angesichts der in Betracht kommenden Fehlerquellen mit Unsicherheiten behaftet, denen die Beweiswürdigung in nachvollziehbarer Weise Rechnung tragen muss (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 01.09.2009 - 2 SsOWi 550/09).
  • OLG Bamberg, 02.08.2010 - 3 Ss OWi 350/10

    Verwerfung des Einspruchs wegen Ausbleibens des Betroffenen; Begriff der

    Soweit im Zeitpunkt der neuen Hauptverhandlung angesichts des Zeitablaufs - die Verfolgungsverjährung ist durch den Erlass des angefochtenen Urteils gemäß § 32 Abs. 2 OWiG gehemmt (OLG Zweibrücken NStZ 2004, 18 f.) - im Falle eines Schuldspruchs die Prüfung der Frage in Betracht kommt, ob die Verhängung eines Fahrverbots als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme noch erforderlich ist, wird darauf hingewiesen, dass hierbei zum einen entscheidend zu berücksichtigen ist, ob ein Betroffener zwischenzeitlich erneut straßenverkehrsrechtlich in Erscheinung getreten ist, zum anderen, ob die Verzögerung wesentlich jedenfalls auch auf - gegebenenfalls im Einzelnen detailliert darzulegende - Umstände zurückzuführen ist, die seinem Einflussbereich zurechenbar sind (OLG Hamm Beschluss vom 01.09.2009 - 2 Ss OWi 550/09 juris; OLG Bamberg DAR 2008, 651 f.; OLG Karlsruhe DAR 2007, 528 f. sowie Deutscher in Burhoff, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi- Verfahren, 2. Aufl., Rn. 925 ff./933 f. m.w.N.).
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